Länder diskutieren über Reform der Erbschaftsteuer (TOP 5)
Dem Bundesrat liegt in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz der Bundesregierung vor, mit dem das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden soll. Die Karlsruher Richter hatten im Dezember 2014 die bisherige Regelung der Steuerverschonung für übertragene Betriebsvermögen in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Nach umfänglicher Beratungszeit einigte sich der Bundestag unlängst auf tiefgreifende Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf, über den nun auch im zweiten Durchgang im Bundesrat abgestimmt wird. Das Gesetz benötigt die Zustimmung der Länderkammer. Viele Länder betrachten das vorliegende Gesetz kritisch, insbesondere bei der Verschonung betrieblicher Vermögen werden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Die vorgeschlagene Regelung sei zu komplex und enthalte zu viele Schlupflöcher, eine Besteuerung zu umgehen. Die Länder kritisieren überdies zu vorteilhafte Kriterien für Familienunternehmen, den Basiszinskorridor und eine mögliche Überbegünstigung bei der Freistellung des Verwaltungsvermögens. Auch seien die finanziellen Folgewirkungen des Gesetzes nur schwer einzuschätzen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach den Vermittlungsausschuss anrufen, Hamburg wird diese Anrufung unterstützen.
Integration erleichtern durch einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt (TOP 51)
Am Freitag behandelt der Bundesrat abschließend das Integrationsgesetz. Es setzt wichtige Forderungen der Länder zum verbesserten Zugang von Schutzsuchenden zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt um. Sie sollen ihnen den Einstieg in die Berufswelt erleichtern. Deshalb wird die Vorrangprüfung für mehrere Jahre ausgesetzt, um Migrantinnen und Migranten unnötig umständliche Verfahren bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu ersparen. Wichtig ist aus Hamburger Sicht die „3-plus-2“-Regelung, die geduldeten Geflüchteten und ihren Ausbildungsbetrieben endlich Planungssicherheit bieten soll. Wer hierzulande eine Ausbildung absolviert, soll für deren Dauer sowie für eine anschließende Beschäftigungszeit von zwei Jahren einen Aufenthaltstitel erhalten. Das Aufenthaltsrecht wird einmalig um sechs Monate verlängert, wenn Flüchtlinge eine betriebliche Ausbildung abbrechen. Diesen Zeitraum sollen sie nutzen, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Damit will der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung tragen, dass deutschlandweit jeder vierte
Ausbildungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird. Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat das Integrationsgesetz passieren lässt.
Bundesrat beschließt weitgehendes Verbot von Fracking (TOP 52)
Nach dem Bundestag entscheidet im zweiten Beratungsdurchgang auch die Länderkammer abschließend über das Gesetzespaket zum Fracking. Im Zentrum der Gesetzesvorhaben steht der Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung. Der Bundesrat hatte sich bei den Beratungen im ersten Durchgang insbesondere eingesetzt für ein Verbot des unkonventionellen Frackings in allen trinkwassersensiblen Gebieten, d.h. nicht nur in Wasserschutzgebieten, sondern auch in Trinkwassergewinnungsgebieten. Der Bundestag war nach schwierigen Verhandlungen dieser Forderung sowie weiteren Länderwünschen nachgekommen und hat das unkonventionelle Fracking, wie es in den USA praktiziert wird, gesetzlich verboten. Beim Fracking werden Erdgas und Erdöl aus schwer zugänglichen Schiefer-, Ton- oder Mergelgesteinsschichten gefördert, indem ein Wasser-Chemikaliengemisch mit hohem Druck in den Fels gepresst wird. Kritiker warnen vor erheblichen Umweltrisiken durch dieses Verfahren. Künftig sollen hierzulande bundesweit lediglich vier Probebohrungen für wissenschaftliche Zwecke möglich sein. Sie müssen von einer Expertenkommission begleitet und durch die jeweilige Landesregierung genehmigt werden. Im Jahr 2021 soll der Bundestag überprüfen, ob es beim Verbot des unkonventionellen Frackings bleiben soll. Mit dem Gesetzespaket werden zudem die Wasserschutz-Vorschriften für das konventionelle Fracking verschärft, das in Deutschland seit Jahrzehnten angewandt wird. Eine bundesweite Regelung hierfür gab es bislang noch nicht. Im Bundesrat ist eine breite Mehrheit für das Einspruchsgesetz zu erwarten.
Energiewende effektiver steuern (TOP 53)
Bundestag und Bundesrat beraten am Freitag kurz nacheinander die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Es soll die Grundlage für die Umstellung der Förderung von erneuerbaren Energien von gesetzlich festgelegten Preisen auf marktwirtschaftliche Verfahren schaffen. Ziel ist es, die Energiewende besser zu steuern, die Energieversorgung sicherzustellen, die Kosten von erneuerbaren Energien zu verringern und zugleich dafür zu sorgen, dass möglichst viele Akteure am Markt präsent sind. Der Bundesrat hatte sich in seiner ersten Beratung erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich mehr Bürgerinnen und Bürger an Projekten der erneuerbaren Energien beteiligen können. Künftig können nicht nur natürliche Personen, sondern auch stimmberechtigte Anteilseigner von dem Begriff „Bürgergesellschaft“ erfasst werden, zudem müssen künftig zehn Prozent der Anteile einer solchen Gesellschaft der Kommune angeboten werden. Auf Initiative des Bundesrates sollen künftig auch Mieter, die aus hauseigenen Photovoltaik-Anlagen Strom beziehen können, von der EEG-Umlage befreit werden. Günstigere Konditionen erhalten auch stromintensive Unternehmen. Für bestimmte Betriebe, die eine Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent haben, ist nun eine Umlage von 20 Prozent vorgesehen. Ärgerlich ist, dass der für Hamburg industriepolitisch bedeutsame Ausbau der Offshore-Windindustrie im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf gedrosselt wird. So soll der Zubau von Windenergieanlagen in den Jahren 2021 bis 2025 verringert, nach 2025 aber erhöht werden. Insgesamt bleibt es bei
dem Ziel, 15 Gigawatt Strom aus Windenergie auf See bis Ende 2030 zu erzeugen. Der Bundesrat wird das Gesetz trotz dieser Kritik aller Voraussicht nach passieren lassen.
Einsatz von Reservekraftwerken (TOP 54)
Die Länder werden auch das Strommarktgesetz billigen. Mit dem Gesetz soll eine umweltverträgliche und zugleich kosteneffiziente Stromversorgung gewährleistet werden, die auch in der Phase der Umstellung auf erneuerbare Energien verlässlich ist. Es soll die freie Preisbildung an den Strommärkten absichern und Preisspitzen zulassen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, soll eine Kapazitätsreserve geschaffen werden. Entsprechende Reservekraftwerke kommen zum Einsatz, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage zu decken. Darüber hinaus sollen ältere Braunkohlekraftwerke von diesem Jahr an schrittweise aus dem Netz genommen und vorläufig stillgelegt werden. Vorübergehend kann im Notfall auf diese Kraftwerke als letzte und befristete Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden. Nach Ablauf dieser Sicherheitsbereitschaft werden die Kraftwerke endgültig stillgelegt. Für Sicherheitsbereitschaft und Stilllegung sollen die Kraftwerksbetreiber eine Vergütung erhalten. Die Länderkammer wird voraussichtlich in einer Entschließung die Bundesregierung auffordern, einen Weg zum Kohleausstieg zu entwerfen. Darin sollen auch Aspekte wie ein sozialverträglicher Strukturwandel, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit berücksichtigt werden. Ebenso weisen die Länder abermals auf die Notwendigkeit hin, die Energiespeicher zu stärken.
Stromsparen mit intelligenten Messsystemen (TOP 12)
Die zunehmend dezentrale und schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien macht eine intelligentere Verknüpfung von Stromnetzen, Erzeugung und Verbrauch nötig. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht daher vor, Verbraucher von Strom und Gas künftig mit „intelligenten Messsystemen“ auszustatten. Ziel ist es, durch solch moderne Systeme die Stromerzeugung und die Nachfrage besser aufeinander abzustimmen und so für mehr Energieeffizienz zu sorgen. Verbraucher erhalten künftig Informationen über ihren tatsächlichen Energieverbrauch und über die tatsächliche Nutzungszeit. Dabei sollen ambitionierte technische Standards für ein hohes Datenschutzniveau sorgen. Da den Verbrauchern durch die Umrüstung nicht unerhebliche Kosten entstehen, hatte der Bundesrat im ersten Durchgang angeregt, privaten Haushalten, die weniger als 6000 kWh pro Jahr verbrauchen, nur auf freiwilliger Basis eine solche Anschaffung zu raten. Der Bundestag lehnte diesen Vorschlag ab. Die Länder werden am Freitag ihre Position bei der abschließenden Beratung des Gesetzes in einer Entschließung bekräftigen. Die intelligenten Messsysteme sollten ihrer Auffassung nach nicht um jeden Preis eingeführt werden und es fehlten Entscheidungsspielräume für private Endverbraucher, betonen die Länder. Ebenso wird der Bundesrat anregen, die gesetzlichen Vorgaben regelmäßig daraufhin zu prüfen, ob die unterstellten Einsparpotenziale überhaupt erreicht werden. Nichtsdestotrotz werden die Länder keinen Einspruch gegen das Gesetz einlegen.
Mehr Schutz für national wertvolles Kulturgut (TOP 7)
In seiner Sitzung wird der Bundesrat abschließend über das nicht zustimmungspflichtige Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts beraten. Das Gesetz will den illegalen Handel mit wertvollen Kulturgütern, der eine immer wichtigere Finanzierungsquelle internationaler Terrororganisationen darstellt, bekämpfen. Zugleich sollen Vorkehrungen getroffen werden, national wertvolles Kulturgut nach Möglichkeit in Deutschland zu halten. Das Gesetz, das der Länderkammer im zweiten Durchgang vorliegt, ist in den vergangenen Monaten von Vertreterinnen und Vertretern des Kunsthandels, von Eigentümern, Leihgebern und Museen kontrovers diskutiert worden. Um einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu schaffen, wurden im parlamentarischen Verfahren zahlreiche Änderungen vorgenommen. Neu hinzugekommen ist beispielsweise ein „Negativattest“, mit dem der Eigentümer feststellen lassen kann, dass sein Werk nicht als national wertvoll gilt und somit unproblematisch ins Ausland verkauft werden darf. Außerdem wurden zahlreiche Vorschläge der Länder umgesetzt, um den bürokratischen Aufwand zu verringern, etwa bei Eintragungsverfahren und den Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhren. Offen ist zurzeit, inwieweit die Neuregelungen einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Länder nach sich ziehen. Das Gesetz wird dennoch wohl den Bundesrat ohne Schwierigkeiten passieren.
Strengere Regeln für die Leiharbeit (TOP 20)
Leiharbeiter sollen künftig deutlich besser gestellt werden. Der Bundesrat befasst sich erstmals mit einem Gesetzentwurf, der die Arbeitnehmerüberlassung als flexibles Instrument stärken will, um einen zeitlich begrenzten zusätzlichen Arbeitskräftebedarf zu decken und gleichzeitig ihren Missbrauch verhindern soll. Der Entwurf legt fest, was unter einer zeitlich begrenzten Überlassung rechtlich zu verstehen ist, indem die Überlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt wird. Eine gute Perspektive für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll auch der Grundsatz des „Equal Pay“ schaffen; sie erhalten nach einer Einarbeitungsphase den Anspruch auf gleiche Entlohnung wie vergleichbare Stammkräfte. Ferner soll der Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzstandards in diesem Bereich eingedämmt werden. Der Bundesrat wird die Regierung auffordern zu prüfen, inwieweit Einrichtungen, die ideelle Zwecke verfolgen wie die Jugendhilfe, von dieser Regelung ausgenommen werden können.
Hamburg bekommt ein EU-Patentgericht (TOP 26)
Im Zuge der Reform des europäischen Patentrechts soll Hamburg Standort einer von vier deutschen Kammern des neuen EU-Patentgerichts werden. Der Bundesrat berät das entsprechende Reformpaket, mit dem das „Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“ eingeführt und das Einheitliche Patentgericht errichtet wird, am Freitag in einem ersten Durchgang. Das „Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“ unterscheidet sich maßgeblich vom bislang bestehenden „Europäischen Patent“. Die bisherige Regelung gilt nur in jenen europäischen Staaten, für die ein Patentanmelder ausdrücklich Schutz beantragt hat und nicht europaweit. Auch die Durchsetzung des EP-Patents erfolgt bislang vor den jeweiligen nationalen Gerichten, meist mit nur begrenzter, nationaler Wirkung. Demgegenüber können Erfinder über das neue EU-Einheitspatent nun in allen teilnehmenden EU-Staaten Rechtsschutz beantragen. Bei Streitigkeiten über europäische Patente ist allein das EU-Patentgericht zuständig. Das Gericht erster Instanz besteht aus einer Zentralkammer in Paris mit zwei Außenstellen in London und München sowie mehreren Lokal- und Regionalkammern in den Vertragsstaaten. Hamburg gehört zu den drei Bundesländern mit den meisten Erfindungen pro hunderttausend Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit der Kammer in der Hansestadt wird für die zahlreichen Erfinder in der Metropolregion ein direkter Zugang zum Rechtsschutz gesichert.
Erleichterungen für Arbeitssuchende (TOP 2)
Die Regelungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) sollen bürgerfreundlicher und weniger bürokratisch werden. Die Länderkammer behandelt abschließend ein Reformpaket im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, das in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert wurde. Im Kern sieht es zahlreiche Verbesserungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II vor, insbesondere für diejenigen, die eine Ausbildung aufnehmen möchten, für Langzeitarbeitslose und für schwerbehinderte Menschen. Unter anderem ist vorgesehen, dass Leistungen künftig nicht mehr für sechs, sondern für zwölf Monate gebilligt werden können. Anträge auf Arbeitslosengeld II müssen dann nur noch einmal im Jahr gestellt werden. Weiterhin sollen die Möglichkeiten zur Ausbildungsförderung verbessert werden, indem Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler, die BAföG beziehen, unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung aufstockend Arbeitslosengeld II erhalten können. Dadurch soll auch ein Anreiz zur Aufnahme einer Ausbildung für den Fall geschaffen werden, dass die Ausbildungsvergütung allein für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Von der Reform sollen zusätzlich auch die Jobcenter profitieren, indem u.a. die Handhabung der Heiz- und Unterkunftskosten oder der Krankenversicherungszuschüsse vereinfacht werden soll. Die Länderkammer wird das zustimmungspflichtige Gesetz mit den Stimmen Hamburgs verabschieden.
Lastwagen zahlen bald auf allen Bundesstraßen Maut (TOP 27)
Die Lkw-Maut soll zum 1. Juli 2018 auf alle Bundestraßen unter Einbeziehung der Ortsdurchfahrten ausgeweitet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht rund 40.000 zusätzliche mautpflichtige Kilometer vor. Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut nur auf 12.800 Kilometern Bundesautobahnen sowie auf 2.300 Kilometern autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen. Der Großteil der Bundesstraßen ist jedoch nicht mautpflichtig, obwohl Laster sämtliche Bundesstraßen befahren und dadurch die Verkehrsinfrastruktur belasten. Durch die Ausweitung der Maut werden zusätzliche Einnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro erwartet. Sie sollen in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Bis Ende nächsten Jahres will das Bundesverkehrsministerium zudem prüfen, ob die Maut auch auf kleinere Lastwagen (3,5 bis 7,49 t) und auf Fernbusse auszuweiten ist. Überdies könnte die Lärmbelastung durch die Fahrzeuge in die Maut einbezogen werden. Auf Initiative Hamburgs wird die Länderkammer im ersten Durchgang unter anderem darüber beraten, ob die Mautpflicht gegebenenfalls noch weiter ausgedehnt werden kann. So sollen auch Straßen erfasst werden, auf die Lastwagen ausweichen, um die Maut zu umgehen, sowie Querverbindungen zwischen Bundesfernstraßen und Straßen, die etwa zwischen Autobahnen und Flughäfen
oder Seehäfen liegen. Als komplexer Verkehrsknotenpunkt ist Hamburg daran interessiert, dass auch auf nicht-bundeseigenen Straßen, die die Schwerpunkte des Güterverkehrs mit dem Bundesfernstraßennetz verbinden, eine Maut erhoben werden kann, wenn es zu solchen Ausweichverkehren kommt.
Engere Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung (TOP 6)
Der Bundesrat befasst sich am Freitag im zweiten Durchgang abschließend mit einem Gesetz, das eine bessere nationale und internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus ermöglichen soll. Mit dem Gesetz sollen unter anderem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Verfassungsschutz durch den Einsatz moderner Informationstechnologie künftig gemeinsame Dateien mit befreundeten ausländischen Nachrichtendiensten nutzen kann. Der Bundestag hatte ergänzt, dass künftig auch die Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren schon gespeichert werden dürfen. Hintergrund dafür ist die Erkenntnis, dass auch Personen, die unter 16 Jahre alt sind, nach Syrien reisen, um sich dort terroristischen Vereinigungen anzuschließen. Der Bundesrat wird voraussichtlich das Gesetz in der nun vorliegenden Fassung passieren lassen.
Rückfragen der Medien
Hanna von Hahn
Freie und Hansestadt Hamburg, Vertretung beim Bund
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