Bundesrat berät Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (TOP 34)
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich im Herbst nach langen Verhandlungen auf Eckpunkte für die Neuregelung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern verständigt. Die Länderkammer berät nun in einem ersten Durchgang die Gesetzentwürfe, mit denen die Einigung umgesetzt werden soll. Die Reform sieht vor, dass die Länder vom Jahr 2020 an jährlich mit rund 9,7 Milliarden Euro entlastet werden. Dafür hat sich der Bund mehr Kompetenzen ausbedungen, etwa für die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft, die künftig Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln soll, oder im Bereich der Digitalisierung. Zudem sollen der Bundesrechnungshof und der Stabilitätsrat zur Überwachung der Haushalte mehr Kontrollrechte erhalten. Hamburg begrüßt die Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen und spricht sich für einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aus.
In dem Paket enthalten sind mehrere Gesetze zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. So soll der Bund künftig allein für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der Bundesautobahnen verantwortlich sein. Dabei kann er sich einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen, die aber zwingend im alleinigen Eigentum des Bundes bleiben soll. Die Autobahnen standen auch bisher im Eigentum des Bundes. Die Länder haben sie im Auftrag und auf Kosten des Bundes verwaltet. Der Bundesrat wird zahlreiche Empfehlungen beraten, die insbesondere die Organisation der neuen Fernstraßenverwaltung sowie detaillierte Fragen zum Personalübergang betreffen.
Ein weiterer Teil des Gesetzespakets enthält neue Regelungen zum staatlichen Unterhaltsvorschuss, der reformiert und deutlich ausgeweitet werden soll. Der Staat springt mit der Unterhaltsleistung ein, wenn Kinder von Alleinerziehenden keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Bislang gilt: Kinder erhalten den Vorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr und insgesamt für maximal sechs Jahre. Von Juli 2017 an soll gelten: Die zeitliche Begrenzung auf sechs Jahre entfällt und die Altersgrenze wird auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben. Bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren soll der Anspruch dann wirksam werden, wenn das Kind nicht auf Arbeitslosengeld II-Leistungen („Hartz IV“) angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im Arbeitslosengeld II-Bezug mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient. Mit dieser Stufenlösung wird der Verwaltungsaufwand für die Kommunen verringert. Von der Reform werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren. Der Bundesrat wird die geplanten Änderungen am Freitag erstmalig beraten. Zur Abstimmung steht dann auch ein Plenarantrag der Länder Hamburg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen, der die politische Verständigung zwischen Bund und Ländern in konkrete Gesetzesänderungen überträgt. Dazu gehören unter anderem die veränderte Kostenteilung zwischen Bund und Ländern, Bürokratieabbau und Vereinfachungen beim Rückgriff für die Kommunen und eine umfassende Evaluationsklausel.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (TOP 40)
In Deutschland sind die Bruttostundenlöhne von Frauen oft deutlich niedriger als die von Männern. Am Freitag wird die Länderkammer daher erstmalig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Transparenz bei Löhnen und Gehältern - das Entgelttransparenzgesetz - beraten. Die geplanten Transparenzregeln sollen dazu beitragen, die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern. Geplant ist ein individueller Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, um etwaige Benachteiligungen erkennen und korrigieren zu können. Der Anspruch würde für rund 14 Millionen Beschäftigte gelten. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen außerdem verpflichtet werden, über den Stand der Gleichstellung zu berichten und betriebliche Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit zu etablieren. Der Bundesrat wird sich mit weitergehenden Ausschussempfehlungen zum Gesetzentwurf befassen. Gefordert wird unter anderem, den Auskunftsanspruch bereits in Betrieben mit deutlich weniger Beschäftigten vorzusehen und die Grenze für die Berichtspflicht von Unternehmen weiter abzusenken.
Neues Baurecht ermöglicht dichtere Bebauung in Ballungszentren (TOP 67)
Um die Wohnungsnot in den Großstädten zu bekämpfen, soll dort in Zukunft dichter und höher gebaut werden dürfen. Der Bundesrat berät am Freitag die dafür erforderliche Novelle des Baurechts im ersten Durchgang. Der Gesetzentwurf sieht eine neue Gebietskategorie vor: das "urbane Gebiet". Mit der neuen Kategorie soll den Städten beim Bauen in stark verdichteten Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt werden. In diesen Gebieten soll eine Mischung aus Wohnungen, kleineren Gewerbebetrieben, Gastronomie, Einzelhandel sowie kulturellen Einrichtungen in variableren Verhältnissen entstehen. Im Kampf gegen die Wohnungsnot hat sich der Hamburger Senat mit einem Wohnungsbauprogramm zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für 10.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Hamburg hatte sich schon in der Vergangenheit z.B. im Rahmen der Bauministerkonferenz für ein Bauplanungsrecht stark gemacht, das die Schaffung neuer gemischter Quartiere und die Innenverdichtung vereinfacht. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf könnten beispielsweise bereits in der HafenCity, im Hamburger Osten, im Holsten Quartier auf dem Brauereigelände und in der Neuen Mitte Altona urbane Gebiete ausgewiesen werden. Die Fachausschüsse des Bundesrates haben zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Hamburg setzt sich dabei dafür ein, dass bei der Bauplanung auch moderne Methoden der Schallschutztechnik genutzt werden können.
Länderinitiative zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Finanzierung (TOP 94 b, c)
Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar ein vom Bundesrat angestrengtes Verbot der NPD abgelehnt. Im Zuge der Urteilsverkündung hat aber der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Diesen Hinweis will der Bundesrat aufgreifen und wird in einem Entschließungsantrag vorschlagen, auf Bundesebene die nötigen rechtlichen Grundlagen für einen solchen Entzug staatlicher Gelder zu schaffen. Dabei sollten die Voraussetzungen, die eine Partei verwirklichen muss, eng an die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angelehnt werden. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen wird zu der Länderinitiative im Bundesratsplenum reden.
Keine Winterreifenpflicht für Motorräder (TOP 88)
Motorräder brauchen künftig keine Winterreifen mehr. Mit einer entsprechenden Änderungsverordnung kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesrates nach, die Wirksamkeit der situativen Winterreifenpflicht zu überprüfen und zu präzisieren. Bislang drohte Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee ohne Winterreifen fuhren. Tatsächlich gibt es Reifen mit einer sogenannten M+S Kennung für die meisten motorisierten Zweiräder aber nicht. Mit Inkrafttreten der Verordnung müssen zudem Winterreifen für Autos mit einem bestimmten Symbol (Alpine-Symbol) gekennzeichnet sein. Reifen mit M+S-Kennzeichnung, die bis Ende 2017 gekauft bzw. hergestellt wurden, können noch bis September 2024 weiter verwendet werden. Die Länderkammer befasst sich unter anderem mit einem Antrag, der darauf abzielt, Winterreifen bereits ab einer Profiltiefe von 3 mm anstatt von 1,6 mm ersetzen zu müssen.
Norddeutsche Länder wollen Traditionsschiffe erhalten (TOP 32)
Mehrere norddeutsche Länder setzen sich am Freitag im Bundesratsplenum mit einem Entschließungsantrag für den Erhalt der Traditionsschifffahrt ein. Die Initiative bezieht sich auf einen Entwurf der Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe des Bundesverkehrsministeriums, der derzeit abgestimmt wird. Die Verordnung regelt Fragen zu Sicherheitsvorkehrungen, Bau, Ausstattung, Betrieb und Besatzung von Traditionsschiffen. Die norddeutschen Länder begrüßen, dass die Schifffahrt sicherer gemacht werden soll. Allerdings gefährdet die neue Sicherheitsrichtlinie den Fortbestand der rund 105 deutschen und 20 Hamburger Museumsschiffe. Hintergrund ist, dass die geplanten, verschärften Vorgaben den speziellen Bedingungen, wie sie in der Traditionsschifffahrt gelten, nicht gerecht werden. Traditionsschiffe werden meist von ehrenamtlichen Crews betrieben. Sie müssten laut Verordnungsentwurf künftig ähnliche Qualifikationen wie Berufsseeleute vorweisen. Auch müssten viele Schiffe aufwendig und teuer umgebaut werden, um der Richtlinie zu entsprechen, was die Betreibervereine personell und finanziell kaum leisten könnten. Die Länder bitten daher das Bundesverkehrsministerium, die Verordnung so zu überarbeiten, dass die Regelungen für die Betreibervereine handhabbar bleiben.
Mehr Recycling durch neues Verpackungsgesetz (TOP 58)
Die Länderkammer berät einen Entwurf der Bundesregierung für ein neues Verpackungsgesetz. Ziel der Neuregelung ist es, Abfälle zu vermeiden und deutlich mehr Verpackungen aus Glas, Papier, Metallen und Kunststoff zu recyceln. Dabei wird auf ein angepasstes duales System von Industrie und Handel gesetzt. Wenn Hersteller oder Vertreiber kein eigenes Entsorgungssystem aufbauen, können sie sich den dualen Systemen anschließen und zahlen ein Lizenzentgelt für deren Entsorgungsdienstleistungen. Diese Lizenzentgelte sollen sich künftig stärker an ökologischen Aspekten ausrichten. Es soll Hersteller belohnen, die bei der Gestaltung von Verpackungen das spätere Recycling berücksichtigen. Vorgesehen ist auch, dass die dualen Systeme deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen müssen. Die Quote für Kunststoffverpackungen soll bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen, die Quote bei Metallen, Papier und Glas auf 90 Prozent. Die gesetzliche Mehrwegquote wird hingegen abgeschafft. Für den Handel enthält der Gesetzentwurf eine Verpflichtung, Einweg- und Mehrwegflaschen durch eine gut sichtbare Regalkennung auszuzeichnen. Sie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die Unterscheidung der Flaschen erleichtern. Die Länder werden die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern, die für den Verbraucher deutlich sichtbare Kennzeichnung der Getränkeverpackung als „Einweg“ oder „Mehrweg“ direkt auf der Verpackung anzubringen.
Bundesrat berät über Vorkehrungen gegen Immobilienblasen (TOP 42)
Die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen erweitert werden, um drohende Immobilienblasen besser abwehren zu können. Bei einer Marktüberhitzung könnten für Banken die Vorgaben für die Kreditvergabe verschärft werden. Beispielsweise darf die BaFin künftig im Krisenfall festlegen, welcher Betrag beim Kauf einer Immobilie maximal fremdfinanziert werden darf. Der Gesetzentwurf, den der Bundesrat erstmals berät, enthält zudem Klarstellungen für die Kreditwürdigkeitsprüfung. In der Vergangenheit ist es häufiger vorgekommen, dass Banken jungen Familien oder Senioren den Kredit für den Kauf oder den altersgerechten Umbau einer Immobilie verwehrt haben. Diese Rechtsunsicherheiten, die sich aus der strengen deutschen Umsetzung einer EU-Richtlinie sowohl für Kreditnehmer als auch Banken ergeben haben, werden beseitigt und die Kreditvergabe verbessert. Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen zahlreiche fachliche Anpassungen. Unter anderem wird darum gebeten, rechtssicher klarzustellen, dass eine Kreditwürdigkeitsüberprüfung im Falle einer Anschlussfinanzierung oder einer Umschuldung nicht erforderlich ist.
Rettung der Sozialkassen im Baugewerbe (TOP 1)
Der Bundesrat wird die drohende Insolvenz der Sozialkassen der Bauwirtschaft abwenden. Nach dem Bundestag wird die Länderkammer dafür das Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz, kurz SoKaSiG, passieren lassen. Die Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe. Sie regeln wichtige soziale Leistungen wie Zusatzrenten, Ausbildungskosten oder Urlaubsansprüche. Die Rettung war notwendig geworden, weil das Bundesarbeitsgericht im September 2016 überraschend und aus rein formalen Gründen entschied, dass die Tarifverträge rückwirkend nicht mehr als allgemeinverbindlich gelten. Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge bilden aber die Grundlage für die Beitragserhebung dieser Sozialkassen. Somit drohten erhebliche Rückzahlungsforderungen, die den Bestand der Kasse und somit auch die Leistungen für rund 700.000 Beschäftigte, 35.000 Auszubildende und 370.000 Rentner hätten gefährden können. Mit dem Gesetz werden die bisher nach Paragraph fünf des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, rückwirkend zum 1. Januar 2006, für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet. Das Gesetz schafft damit eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe und stellt den rechtlichen Zustand vor dem BAG-Urteil wieder her.
Kostenloses Parken für Carsharing-Autos (TOP 65)
Carsharing soll für Autofahrer noch attraktiver werden. Der Bundesrat berät im ersten Durchgang einen Gesetzentwurf, der den Ländern unter anderem die Möglichkeit eröffnen soll, Sonderparkplätze oder kostenloses Parken für Carsharing-Autos einzurichten. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben können dabei bevorzugt werden. Auch sollen für stationäre Carsharing-Anbieter Abhol- und Rückgabeflächen in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen eingerichtet werden können. Damit könnten die Stationen künftig gezielt etwa an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs platziert werden, um die Verkehrsmittel besser zu verbinden. Der Bundesrat wird über mehrere Empfehlungen beraten. Danach soll unter anderem geprüft werden, wie gewährleistet werden kann, dass auch mitgliedschaftlich organisierte Unternehmensformen wie Vereine und Genossenschaften als Carsharing-Anbieter in Betracht kommen.
Verbesserungen für Contergan-Geschädigte (TOP 2)
Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan hat bis Anfang der 1960er Jahre bei Neugeborenen schwere Fehlbildungen verursacht. In Deutschland leben heute noch etwa 2.400 Contergan-Geschädigte. Sie erhalten eine Rente und mussten zusätzliche Bedarfe bisher einzeln bei der Contergan-Stiftung beantragen. Mit dem Gesetz, das am Freitag abschließend im Bundesrat beraten wird, entfällt für sie das aufwendige individuelle Antragsverfahren. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 sollen die Leistungen für spezifische Bedarfe pauschal gewährt werden. Alle Contergan-Geschädigten erhalten dann jeweils einen jährlichen Sockelbetrag von 4.800 Euro. Die frei werdenden Kapazitäten der Stiftung sollen für die Beratung der Betroffenen eingesetzt werden. Geplant ist zudem eine Evaluation der Stiftungsstruktur.
Lastwagenmaut künftig auf allen Bundesstraßen (TOP 16)
Die Lkw-Maut soll zum 1. Juli 2018 auf alle Bundestraßen unter Einbeziehung der Ortsdurchfahrten ausgeweitet werden. Ein entsprechendes Gesetz sieht rund 40.000 zusätzliche mautpflichtige Straßenkilometer vor. Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf 12.800 Kilometern Bundesautobahnen sowie auf 2.300 Kilometern autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen. Der Großteil der Bundesstraßen ist jedoch nicht mautpflichtig, obwohl Laster sämtliche Bundesstraßen befahren und dadurch die Verkehrsinfrastruktur belasten. Durch die Ausweitung der Maut werden zusätzliche Einnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro pro Jahr erwartet. Sie sollen in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Bis Ende nächsten Jahres will das Bundesverkehrsministerium zudem prüfen, ob die Maut auch auf kleinere Lastwagen (3,5 bis 7,49 Tonnen Gesamtgewicht) und auf Fernbusse auszuweiten ist. Überdies könnte die Lärmbelastung durch die Fahrzeuge in die Maut einbezogen werden. Der Bundestag hat eine von Hamburg initiierte Forderung des Bundesrats aus dem ersten Beratungsdurchgang aufgegriffen und im Gesetz eine Ausdehnung der Mautpflicht ergänzt. Es werden nun auch Straßen erfasst, auf die Lastwagen ausweichen, um die Maut zu umgehen, sowie Querverbindungen zwischen Bundesfernstraßen und Straßen, die etwa zwischen Autobahnen und Flughäfen oder Seehäfen liegen.
Bundesrat unterstützt schärferes Vorgehen gegen Stalker (TOP 13)
Der Länderkammer liegt ein Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung vor, mit dem der Straftatbestand der Nachstellung (Stalking) verschärft werden soll. Bisher können Stalker nur belangt werden, wenn sie ihr Opfer dazu gebracht haben, ihr Leben entscheidend zu verändern. Als Vorgaben verlangt die Rechtsprechung bislang, dass das Opfer zum Beispiel kaum noch die Wohnung verlässt oder dass es gar umzieht oder den Arbeitsplatz wechselt. Zukünftig soll Stalking aber auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert. Laut Gesetz soll es daher ausreichen, wenn die Handlungen des Täters nach objektiven Maßstäben „geeignet erscheinen“, das Opfer in seinem täglichen Leben schwerwiegend zu beeinträchtigen. Außerdem sind weitere Verbesserungen für die Opfer vorgesehen. Die Länder werden das Gesetz passieren lassen.
Cannabis auf Krankenschein (TOP 6)
In der Vergangenheit mussten schwerwiegend erkrankte Schmerzpatientinnen und –patienten eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um Cannabis zu therapeutischen Zwecken im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie erwerben zu dürfen. Künftig sollen diese Betroffenen dies nicht mehr benötigen, um auf Rezept Cannabis in der Apotheke kaufen zu können. Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzes, das am Freitag den Bundesrat im zweiten Durchgang passieren wird, ist, dass die Kosten für Cannabis als Medizin künftig von der Krankenkasse übernommen werden können. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung dieser Cannabisarzneimittel zu erlangen, wird die Erstattung an eine wissenschaftliche Umfrage geknüpft.
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