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Bundesrat Hamburger Positionen zur 957. Sitzung

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Die Tagesordnung umfasst 82 Punkte

An der 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senator Dr. Peter Tschentscher, Senator Dr. Till Steffen und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

Hamburger Positionen zur 957. Sitzung

Bundesrat befasst sich mit Verbot von Kinderehen (Top 51)

In Deutschland sollen Ehen von Minderjährigen künftig in aller Regel verboten sein. Dafür wird das Alter für die Ehemündigkeit von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Bislang mögliche Ausnahmen für Jugendliche ab 16 Jahren sind dann nicht mehr zulässig. Mit dem erstmals zu beratenden Gesetzentwurf soll eine Ehe, bei der ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, automatisch unwirksam sein. Eine Ehe hat damit nie bestanden. Wurden die Eheleute im Alter zwischen 16 und 18 Jahren verheiratet, soll die Ehe vom Gericht aufgehoben werden. Das Paar wird angehört, es gibt Lösungen für Härtefälle und die Ehegatten behalten ihre Rechte wie Unterhalts- oder Erbanspruch. Von der Aufhebung kann abgesehen werden, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Grundsätze gelten künftig auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde. Bei ihrem Aufenthaltsrecht sollen Minderjährige aber keine Nachteile haben, wenn eine Ehe nicht anerkannt wird. Das Jugendamt muss minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Obhut nehmen, auch wenn sie verheiratet sind. Verboten ist es künftig, Minderjährige in einer religiösen oder traditionellen Zeremonie zu trauen oder eine Ehe anderweitig vertraglich zu regeln. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung (TOP 41)

Der Bundesrat wird sich vermutlich mit großer Mehrheit für einen verstärkten Verbraucherschutz bei Werbeanrufen aussprechen. Zuletzt hatte die Bundesregierung versucht, Bürgerinnen und Bürger besser vor belästigenden Telefonanrufen zu schützen und unter anderem die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe erhöht. Untersuchungen von Verbraucherzentralen belegen aber, dass das Geschäft mit solchen Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert. Dies wird auch durch die Zahlen des Berichts der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 bestätigt, bei der ca. 125.000 Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung eingegangen sind und die Bußgelder in Höhe von 900.000 Euro gegen Werbeanrufer verhängt sowie 3.000 Telefonnummern gesperrt hat. Hamburg setzt sich daher gemeinsam mit anderen Ländern mit einem Gesetzentwurf für die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung ein. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge nur dann zustande kommen, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und der Verbraucher sich mit dem Angebot ausdrücklich, beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS, einverstanden erklärt. „Gerade ältere Menschen werden am Telefon zu Vertragsabschlüssen gedrängt, die sie eigentlich nicht haben wollen“, so Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Deshalb brauchen wir eine Bestätigungslösung, damit jeder die Möglichkeit hat, noch einmal in Ruhe über ein Angebot nachzudenken und sich vor übereilten Abschlüssen schützen kann.“

E-Mobilität: Laden für Jedermann (TOP 77)

Die Nutzung von Elektrofahrzeugen soll weiter erleichtert werden. Bisher mussten Nutzer bei Fahrten von einer Stadt in eine andere verschiedene Stromlieferverträge abschließen, um die jeweiligen Ladesäulen zum Aufladen ihres Fahrzeugs nutzen zu können. Am Freitag wird der Bundesrat der geänderten Ladesäulenverordnung zustimmen, die künftig auch spontanes Laden an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt möglich macht. Bislang gelten bundesweit uneinheitliche Authentifizierungs- und Bezahlverfahren, die einem „Laden für Jedermann“ entgegenstehen. Die meisten Nutzer müssen derzeit einen Stromliefervertrag abschließen, um dann vorwiegend mittels einer Karte ihr Fahrzeug laden zu können. Diese Karten unterscheiden teilweise je nach Betreiber des Ladepunktes bzw. nach einzelnen Kommunen. Dadurch wird eine ungehinderte kommunen- und länderübergreifende Nutzung von Elektromobilen erschwert. Hamburg legt beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits besonderen Wert auf einen möglichst breiten Zugang für alle Nutzer. Aktuell werden in Hamburg 373 öffentlich zugängliche Ladepunkte durch die Stromnetz Hamburg GmbH betrieben. Bereits heute ist an allen diesen Ladepunkten neben dem vertragsgebundenen Zugang auch der nun geforderte spontane Zugang über eine App mit einer Menüführung in Deutsch und Englisch möglich. Darüber hinaus ist als zusätzliche Form des Zugangs für den Fahrzeugnutzer eine SMS-Freischaltung und -Zahlung möglich. Damit verfügt Hamburg bereits aktuell über ein zukunftsfähiges System, welches auch den Anforderungen der geänderten Ladesäulenverordnung entspricht.

Bundesrat berät Carsharing-Förderung (TOP 28)

Carsharing soll für Autofahrer noch attraktiver werden. Der Bundesrat berät abschließend ein Gesetz, das den Ländern unter anderem die Möglichkeit eröffnen soll, Sonderparkplätze oder kostenloses Parken für Carsharing-Autos einzurichten. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben können dabei bevorzugt werden. Auch sollen für stationäre Carsharing-Anbieter Abhol- und Rückgabeflächen in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen eingerichtet werden können. Damit könnten die Stationen künftig gezielt etwa an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs platziert werden, um die Verkehrsmittel besser zu verbinden. Hamburg plant als erste Stadt in Deutschland in nennenswertem Umfang Parkplätze für Carsharing- und Elektrofahrzeuge anzubieten. Nach Inkrafttreten des Carsharinggesetzes sollen durch eine Änderung der Parkgebührenordnung alle elektrisch betriebenen Carsharing-Fahrzeuge von der Höchstparkdauer befreit werden. Für alle übrigen Carsharing-Fahrzeuge soll die Möglichkeit der Entrichtung einer jährlichen pauschalen Parkgebühr je Fahrzeug eingeführt werden. Die Länderkammer wird das Gesetz voraussichtlich passieren lassen.

Modernisierung des Mutterschutzes (TOP 4)

65 Jahre nach in Kraft treten wird das Mutterschutzrecht erstmalig umfassend erneuert. Der Bundesrat wird dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts am Freitag voraussichtlich mit breiter Mehrheit zustimmen. Bisher gelten die Mutterschutzbestimmungen nur für Arbeitnehmerinnen. Mit dem Gesetz werden sie jetzt auch auf Schülerinnen, Auszubildende, Praktikantinnen und Studentinnen ausgeweitet. Für Frauen, die ein Kind mit Behinderung zur Welt bringen, soll von Januar 2018 an die Mutterschutzzeit von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Im Falle einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche besteht für die betroffenen Frauen künftig ein Kündigungsschutz von vier Monaten. Außerdem werden mit der Reform bestehende Beschäftigungsverbote, z.B. für Ärztinnen und Journalistinnen, gelockert. Auch Spätarbeit zwischen 20 bis 22 Uhr soll ermöglicht werden, wenn Frauen diese selbst wünschen, keine ärztlichen Bedenken bestehen und Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Der Bundestag hat hierzu eine zusätzliche Bedingung im Gesetz ergänzt: die Aufsichtsbehörden müssen die Spätarbeit genehmigen. Dieser behördliche Genehmigungsvorbehalt wurde vom federführenden Bundesratsausschuss als zu aufwendig kritisiert. Über diese Ausschussempfehlungen wird die Länderkammer am Freitag daher auch beraten.

Mehr Lohngerechtigkeit durch Transparenz (TOP 3)

In Deutschland verdienen Frauen in vielen Bereichen deutlich schlechter als Männer, trotz gleicher Qualifikation und vergleichbarer Tätigkeit. Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das am Freitag abschließend den Bundesrat passieren wird, soll helfen, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Das Gesetz sieht dazu neue Transparenzregelungen vor. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten muss künftig auf Nachfrage offen gelegt werden, wie Kollegen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit bezahlt werden. Außerdem werden private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet, regelmäßig die Gehaltsstrukturen zu überprüfen und über den Stand der Gleichstellung zu berichten. Der Bundesrat hatte bei seiner ersten Beratung im Februar 2017 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung erhoben. Der Bundestag hat das Gesetz am 30. März 2017 ohne Änderungen beschlossen.

Bundesrat will verurteilte Homosexuelle rehabilitieren (TOP 50)

Männer, die nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden, sollen rehabilitiert werden. Die Urteile, die aufgrund des umstrittenen Paragrafen 175 gefällt wurden, sollen aufgehoben werden. Für noch lebende Opfer ist in dem Gesetzentwurf eine Entschädigung vorgesehen. Die Verurteilungen sind nach heutigem Verständnis grob verfassungswidrig, da das strafrechtlich sanktionierte Verhalten ausschließlich an der sexuellen Orientierung der Betroffen angeknüpft hat. Der Bundesrat wird sich im ersten Beratungsdurchgang mit den Empfehlungen seiner Ausschüsse befassen, die den Gesetzentwurf unterstützen, aber Verbesserungsvorschläge für das Verfahren machen. Der federführende Rechtsausschuss z. B. fordert, dass nicht die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft dafür verantwortlich sein soll, die Aufhebung eines Urteils festzustellen und die Rehabilitierungsbescheinigung auszustellen, sondern einheitlich das Bundesamt für Justiz in Berlin.

Einheitliches Datenschutzniveau in Europa (TOP 10)

Von Mai 2018 an soll in den EU-Mitgliedstaaten ein gleichwertiges Datenschutzniveau herrschen. Dann tritt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, die auch unmittelbar in Deutschland gilt. Hieraus ergibt sich gesetzlicher Anpassungsbedarf im nationalen Datenschutzrecht. Unter anderem muss das Bundesdatenschutzgesetz neu gefasst werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen für die Datenverarbeitung. Das Plenum berät das zustimmungspflichtige Gesetz im zweiten Durchgang. Der Bundesrat hatte sich im ersten Durchgang auf Initiative Hamburgs insbesondere dagegen ausgesprochen, Informationspflichten einzuschränken. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren konnten die Länder diese und andere Forderungen größtenteils umsetzen. So werden nur noch kleine und mittlere Unternehmen der analogen Wirtschaft (z.B. kleine Bäckerbetriebe) von der Informationspflicht ausgenommen und auch nur in den Fällen, in denen das Interesse der betroffenen Person an der Informationserteilung als gering anzusehen ist. Auf Wunsch der Länder werden außerdem das Auskunftsrecht und das Recht auf Löschung von Daten weniger stark beschränkt als ursprünglich vorgesehen. Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Das hohe Datenschutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung wird auch in der deutschen Anpassung oberste Leitlinie sein. Gut, dass sich die Bundesregierung weitgehend auf die Vorschläge der Länder eingelassen hat. Die Belange der Betroffenen werden an erster Stelle stehen, wenn Unternehmen deren Daten nutzen möchten. Das neue Bundesdatenschutzgesetz bietet zudem einen Standortvorteil für Unternehmen gegenüber den laxen Regelungen in den USA.“ Hamburgs Justizsenator wird zu dem Gesetz auch im Bundesratsplenum reden.

Neues Verpackungsgesetz stärkt das Recycling (TOP 22)

Mit einem neuen Verpackungsgesetz sollen Abfälle vermieden und deutlich mehr Verpackungen aus Glas, Papier, Metallen und Kunststoff recycelt werden. Dabei wird in dem abschließend zu beratenden Gesetz weiterhin auf das duale System von Industrie und Handel gesetzt. Wenn Hersteller oder Vertreiber kein eigenes Entsorgungssystem aufbauen, können sie sich den dualen Systemen anschließen und zahlen ein Lizenzentgelt für deren Entsorgungsdienstleistungen. Diese Lizenzentgelte sollen sich künftig aber stärker an ökologischen Aspekten ausrichten. Es soll Hersteller belohnen, die bei der Gestaltung von Verpackungen das spätere Recycling berücksichtigen. Vorgesehen ist auch, dass die dualen Systeme deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen müssen. Für den Handel enthält das Gesetz eine Verpflichtung, Einweg- und Mehrwegflaschen durch eine gut sichtbare Regalkennung auszuzeichnen. Sie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die Unterscheidung der Flaschen erleichtern. Außerdem gilt die Pfandpflicht künftig auch für Saftschorlen und für Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent. Das Gesetz soll im Januar 2019 in Kraft treten.

Hamburg begrüßt Erleichterungen für die Ansiedlung internationaler Organisationen (TOP 40)

Der Wettbewerb mit anderen Staaten um die Ansiedlung internationaler Organisationen wird zunehmend schärfer. Mit einer von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Gesetzesinitiative soll daher die Ansiedlung in Deutschland erleichtert werden. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei an den unterschiedlichen Organisationsformen multilateraler Akteure, die hier in Betracht kommen. Bisher musste die Ansiedlung vieler internationaler Einrichtungen jeweils durch bilaterale Verträge geregelt werden. Nun soll ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, der beispielsweise Fragen zum Status, zu Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen transparenter machen soll. Hamburg ist Sitz von drei internationalen Organisationen (Internationaler Seegerichtshof, UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen sowie die EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung) und begrüßt die Initiative Nordrhein-Westfalens.

Automatisiertes Fahren (TOP 27)

Der Bundesrat behandelt am Freitag abschließend Regelungen zum automatisierten Fahren. Mit dem Gesetz soll dem Schritt zum hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahren eine rechtlich sichere Grundlage gegeben werden. Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Künftig sollen auch solche Autos am Straßenverkehr teilnehmen können, die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen die Kontrolle über das Fahrgeschehen selbstständig übernehmen. Beim Einsatz des Computers soll aber grundsätzlich der Mensch die letzte Verantwortung behalten. Der Bundestag hat einige Kritikpunkte des Bundesrats aus dem ersten Beratungsdurchgang aufgegriffen und unter anderem konkretisiert, dass sich der Mensch beim hoch- oder vollautomatisierten Fahren vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugführung abwenden darf. Der Autofahrer oder die Autofahrerin muss die Fahrzeugsteuerung aber wieder übernehmen, wenn das automatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn das System nicht mehr wie vorgesehen verwendet werden kann, beispielsweise bei einem geplatzten Reifen. Um herauszufinden, ob Fahrer oder Technik Schuld an einem Unfall tragen, soll es eine sogenannte Blackbox geben. Die Länder fordern in einer Entschließung, im Rahmen einer Evaluierung bestimmte Fragen – etwa bezüglich der Haftung, Haftungshöchstgrenze und Datenschutzbelange –zu prüfen und das Gesetz gegebenenfalls anzupassen.

Rückfragen der Medien

Hanna von Hahn | Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-113
E-Mail: hanna.vonhahn@lv.hamburg.de

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