Bundesrat beschließt Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (TOP 51)
Erstmals seit der Großen Finanzreform 1969 ist eine Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzen auf dem Verhandlungsweg erreicht worden, ohne ein vorheriges Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern hatten sich im Herbst 2016 nach langen Verhandlungen auf Eckpunkte für die Neuregelung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern verständigt. Die Reform sieht vor, dass die Länder vom Jahr 2020 an jährlich mit rund 9,7 Milliarden Euro unterstützt werden. Die Länder haben damit finanzielle Planungssicherheit und können ihre Aufgaben auch in Zeiten der Schuldenbremse selbstständig schultern. Im Gegenzug hat sich der Bund mehr Kompetenzen ausbedungen, etwa für die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft, mit der die Bundesautobahnen in die unmittelbare Bundesverwaltung übernommen werden. So sollen Planung, Bau und Erhalt der Autobahnen effizienter gemacht werden. Auch in den Bereichen der Digitalisierung und der Steuerverwaltung soll es mehr Bundeskompetenzen geben. Zudem sollen der Bundesrechnungshof und der Stabilitätsrat zur Überwachung der Haushalte mehr Kontrollrechte erhalten. Ein weiterer Teil des Gesetzespakets enthält neue Regelungen zum staatlichen Unterhaltsvorschuss, der reformiert und deutlich ausgeweitet wird. Künftig wird der Staat mit der Unterhaltsleistung einspringen, wenn Kinder von Alleinerziehenden keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Zudem wird der Bund 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen bereitstellen.
Der Bundestag hat das Gesetzespaket, das auch Änderungen des Grundgesetzes vorsieht, heute mit umfangreichen Änderungen beschlossen und wird es der Länderkammer fristverkürzt für eine abschließende Befassung am Freitag zuleiten. Gegenüber den ursprünglichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung werden die Koalitionsfraktionen im Bundestag rund um den Themenkomplex Verkehrsinfrastrukturgesellschaft diverse Änderungen beschließen. So soll eine Privatisierung der Bundesautobahnen und der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft grundgesetzlich ausgeschlossen werden. Die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Parlaments auf Verkehrsinvestitionen sollen erhalten bleiben. Weitere umfangreiche Änderungen betreffen unter anderem den Personalübergang von den Straßenbauverwaltungen der Länder zum Bund. Hamburg hat die Neuordnung maßgeblich mit ausgehandelt, begrüßt den vorliegenden Kompromiss und wird dem Gesetzespaket zustimmen.
Mehr Schutz vor Hass und Hetze in sozialen Netzwerken (TOP 25)
Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzern, wie Facebook, Twitter oder Youtube, sollen künftig offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einer Beschwerde löschen müssen. In komplizierteren Fällen soll die Frist auf sieben Tage ausgeweitet werden. Den entsprechenden Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes berät der Bundesrat am Freitag erstmals. Der Entwurf sieht auch vor, dass die entfernten Inhalte zu Beweiszwecken für die Dauer von zehn Wochen gespeichert und Beschwerdeführer sowie Nutzer über die Entscheidung informiert werden. Halten sich die Netzwerke nicht an die Vorgaben, soll künftig ein Bußgeld in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro drohen. Zudem soll auch gegen die das soziale Netzwerk betreibende juristische Person oder Personenvereinigung eine Verbandsgeldbuße in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro festgesetzt werden können. Der Bundesrat begrüßt das Ansinnen des Gesetzentwurfs, sieht aber noch einige kritische Punkte. So wird beispielsweise befürchtet, dass Zensur drohe, weil die Unternehmen angesichts der hohen Bußgelder Beiträge vorschnell löschen könnten. Auch Hamburg hat noch Gesprächsbedarf, wie die Meinungsfreiheit besser zu schützen ist und staatliche Eingriffe durch Selbstregulierung der Branche auf ein Minimum zu beschränken sind. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen wird zu dem Gesetz im Bundesratsplenum reden.
Mehr Geld für Kita-Ausbau (TOP 2)
Hamburg gehört im Bundesvergleich zu den Spitzenreitern beim Ausbau von Kita-Plätzen, vor allem für Kinder unter drei Jahren. Dieser erfolgreiche Ausbau kann mit dem neuen Investitionsprogramm des Bundes, dem der Bundesrat am Freitag voraussichtlich einstimmig zustimmen wird, weiter fortgesetzt werden. Mit dem Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sollen bundesweit 100.000 Betreuungsplätze entstehen. Neu ist, dass mit dem Geld auch Plätze für Kinder eingerichtet werden können, die älter als drei Jahre sind. Für den Ausbau der Kinderbetreuung stellt der Bund von 2017 bis 2020 mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung. Davon entfallen 27,2 Millionen Euro auf Hamburg. Die Freie und Hansestadt stockt diese Mittel noch um rund drei Millionen Euro auf, so dass das gesamte Programm ein Volumen von 30,2 Millionen Euro haben wird. Mit dem Geld werden neue Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich in Kitas geschaffen, indem Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen finanziert werden. 2016 wurden in Hamburg für die Kindertagesbetreuung rund 772 Millionen Euro ausgegeben. Die Länder haben im Gesetzgebungsverfahren für die Umsetzung vor Ort eine wichtige Verbesserung erreicht: Sie erhalten ein Jahr mehr Zeit als ursprünglich geplant, um Projekte zu planen und zu bewilligen.
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche (TOP 24)
Hamburg hat sich über viele Jahre für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe stark gemacht. Jetzt hat die Bundesregierung ihre Reformvorschläge vorgelegt. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Kinderschutz verbessern, das Pflegekinderwesen weiterentwickeln und die Inklusion als Leitprinzip in der Kinder- und Jugendhilfe verankern. Der Bundesrat wird sich mit den Vorschlägen am Freitag zum ersten Mal befassen und über zahlreiche Empfehlungen aus den Fachausschüssen abstimmen. Hamburg unterstützt insbesondere die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Heimaufsicht: die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sollen gestärkt und die Pflichten der Einrichtungsträger konkretisiert werden. Hamburg begrüßt auch die geplanten Änderungen bei der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien: wenn es dem Kindeswohl dient, sollen Familiengerichte künftig von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeeltern anordnen können, dass die Kinder dauerhaft in ihrer Pflegefamilie verbleiben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist aus Sicht Hamburgs nur ein erster Schritt, dem in der nächsten Wahlperiode weitere folgen müssen. Die Freie und Hansestadt setzt sich vor allem dafür ein, die Kinder- und Jugendhilfe noch inklusiver auszurichten und bei Erziehungshilfen das Umfeld von Familien im Quartier, wie beispielsweise Kitas, Elterntreffs oder Jugendhäuser, stärker einzubeziehen.
Bundesrat berät abschließend Neuregelung des Hochwasserschutzes (TOP 14)
Die Erfahrungen aus den Hochwasserkatastrophen der jüngsten Zeit, insbesondere die extremen Überschwemmungen 2002 und 2013, waren Anlass, den Hochwasserschutz in Deutschland effektiver zu gestalten. Die Modifikationen zielen insbesondere darauf ab, Planung und Bau von Schutzanlagen zu beschleunigen und darauf, Hochwasser erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. eindämmen zu können. Auch sollen Schäden verhindert oder minimiert werden, beispielsweise durch die Pflicht, in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Verkehrsinfrastruktur an die Gefahr von Hochwasser anzupassen oder das Verbot, Grünland in Ackerfläche zu verwandeln. Außerdem sind künftig neue Heizöl-Anlagen dann verboten, wenn es weniger wassergefährdende Energieträger zu vertretbaren Kosten gibt – denn auslaufendes Öl verschlimmert und verteuert Überschwemmungsschäden erheblich. Hamburg hatte im ersten Beratungsdurchgang gefordert, dass die Gebiete, die von den Gezeiten beeinflusst sind, aus den Nutzungsbeschränkungen für Risikogebiete auszunehmen sind. Andernfalls wäre etwa die Hälfte der Fläche Hamburgs von den baulichen Beschränkungen betroffen gewesen, da die Risikogebiete auch Sturmflutrisiken umfassen. Der Bundestag hat die geforderte Änderung am Gesetz vorgenommen, so dass Hamburg in der abschließenden Beratung im Plenum gemeinsam mit einer Mehrheit der Länder das Gesetz passieren lassen wird.
Rückfragen der Medien
Hanna von Hahn | Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-113
E-Mail: hanna.vonhahn@lv.hamburg.de