I. Personalien
Michael Müller wird neuer Präsident des Bundesrats (TOP 1)
Der Bundesrat wählt am Freitag turnusgemäß ein neues Bundesratspräsidium, das vom 1. November 2017 an für ein Jahr im Amt sein wird. Auf die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, folgt nun der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller. Das Präsidium des Bundesrates wechselt nach einer festgelegten Reihenfolge, die auf der Königsteiner Vereinbarung von 1950 beruht. Neben dem Präsidenten werden auch seine zwei Stellvertreter/innen am Freitag neu gewählt. Auch dies geschieht nach festen Regeln: Zum Ersten Vizepräsidenten wird jeweils die Präsidentin oder der Präsident des Vorjahres und zum Zweiten Vizepräsidenten die designierte Präsidentin oder der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt. In diesem Jahr sind dies Malu Dreyer und der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Daniel Günther.
Dr. Till Steffen bleibt Vorsitzender des Rechtsausschusses (TOP 3)
Auch die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Bundesrates werden jährlich neu gewählt. Dabei hat Hamburg traditionell den Vorsitz des Rechtsausschusses inne. Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen wurde einstimmig vom Rechtsausschuss vorgeschlagen und wird diesen somit auch künftig leiten.
II. Hamburger Positionen
Initiative für die Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung (TOP 16)
Gemeinsam mit sechs anderen Landesregierungen will Hamburg mit einer Entschließung die Bundesregierung auffordern, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich zu verbessern. Nach dem sogenannten Kooperationsverbot sind für Bildungsfragen allein die Länder zuständig, der Bund darf sich dabei nicht einmischen. Dadurch wird aber auch eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Bildungsaufgaben der Länder verhindert. Viele Aufgaben erfordern aber ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden. Gestiegene Anforderungen an die frühkindliche Bildung, die Umsetzung von inklusiver Bildung sowie der Bedarf an verbesserter digitaler Ausstattung in den Schulen sind nur einige der Herausforderungen, vor denen das Bildungssystem steht. Hamburg und die anderen Antragsteller wollen daher mit dem Bund ins Gespräch darüber kommen, wie eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes aussehen könnte. Die fachliche Zuständigkeit der Länder für die Bildung soll davon unberührt bleiben.
Handyverbot am Steuer wird verschärft (TOP 43)
Wer telefoniert oder Kurznachrichten schreibt, während er am Steuer sitzt, riskiert bereits heute Geldstrafen. Trotz dieser Strafen gehören Fahrer mit Mobiltelefon am Ohr zum täglichen Verkehrsgeschehen. Sie gefährden nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Bundesregierung will daher das Handyverbot mit einer Verordnung verschärfen. Künftig sollen sämtliche technische Geräte, auch Tablets, Navigationsgeräte und E-Book-Reader, im sogenannten Hand-Held-Betrieb von dem Verbot erfasst werden. Laut Verordnung darf man sich dann nur für einen kurzen Blick – ähnlich des Blicks in den Rückspiegel – dem Gerät zuwenden. Ausdrücklich erlaubt wird dagegen, Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und sogenannte Head-Up-Displays zu nutzen. Parallel soll es höhere Bußgelder geben. Das Bußgeld für Handy-Verstöße wie Telefonieren oder SMS schreiben am Steuer soll von 60 auf 100 Euro steigen. Radfahrer sollen statt bisher 25 Euro künftig 55 Euro zahlen müssen. Wenn der Verstoß zu einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung führt, kann auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Auch Autofahrern, die Rettungskräfte und Polizei behindern, sollen bald umfassendere Konsequenzen drohen als bisher. Das Blockieren von Rettungsgassen soll auf Drängen mehrere Länder künftig mit mindestens 200 Euro Strafe geahndet werden können, auch Fahrverbote sind möglich. Bisher wurde in diesem Fall ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Die Fachausschüsse des Bundesrates empfehlen zudem unter anderem, auch die Bußgelder anzuheben für Autofahrer, die Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort den Weg freimachen.
Härtere Strafen für Raser (TOP 8)
Der Bundesrat berät abschließend ein von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen initiiertes Gesetz, mit dem die Teilnahme an illegalen Straßenrennen zu einem Straftatbestand heraufgestuft wird. Bislang drohte den Teilnehmern solch gefährlicher Rennen lediglich ein geringer Bußgeldbescheid, ihr Vergehen wurde als Ordnungswidrigkeit bewertet. Mit der Heraufstufung zum Straftatbestand sind nun erheblich härtere Sanktionen gegen die Raser möglich. So kann die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen werden. In schwerwiegenden Fällen könnte sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Auch ermöglicht das Gesetz, die Autos der Beteiligten einzuziehen. Der Bundesrat wird das Gesetz passieren lassen.
Mehr Transparenz für Gerichtsverfahren (TOP 7)
Das Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen sowie Filmaufnahmen vor Gericht soll gelockert werden. Nach den Erfahrungen aus dem sogenannten NSU-Prozess darf künftig der Ton aus einem Verfahren in einen Nebenraum – dem sog. Medienarbeitsraum – übertragen werden, wenn das Gericht dies für zulässig erklärt. Im NSU-Verfahren hatte sich gezeigt, dass der Gerichtssaal zu klein für alle interessierten Medienvertreter war. Für wissenschaftliche und historische Zwecke kann künftig in Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung eine Tonaufnahme der gesamten Gerichtsverhandlung zugelassen werden. Schließlich ist vorgesehen, dass in besonderen Fällen die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgenommen werden dürfen. Der Bundesrat wird das Gesetz im zweiten Durchgang passieren lassen.
Rückfragen der Medien
Hanna von Hahn | Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-113
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