Kostensteigerungen bei öffentlichen Baumaßnahmen sind weder zwangsläufig noch unabwendbar. Durch sorgfältige Planung und Durchführung können sie weitgehend vermieden werden. Hierzu gibt der Rechnungshof auf Basis seiner Prüfungserfahrung konkrete Empfehlungen.
Nachdem 2009 beim ZOB Bergedorf eine Kostensteigerung von rund 20 auf rund 44 Mio. Euro deutlich geworden war, hat der Senat den Rechnungshof gebeten, die Ursachen der Kostenentwicklung beim Neubau des ZOB Bergedorf zu prüfen und den Senat zu beraten, wie zukünftig bei bedeutenden und komplexen Baumaßnahmen verfahren werden sollte. Der Rechnungshof ist diesem Ersuchen gefolgt und hat heute seine Beratende Äußerung Senat und Bürgerschaft übergeben. Er
- formuliert in Teil I Empfehlungen und Leitlinien für kostenstabiles Bauen; u.a. gut 20 Leitlinien zur Prävention von Kostensteigerungen;
- äußert sich in Teil II zu häufig wiederkehrenden wesentlichen Mängeln im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen, zeigt Handlungsoptionen auf und gibt Handlungsempfehlungen für die praktische Arbeit und
- berichtet in Teil III über die Ergebnisse seiner Prüfung zur Kostenentwicklung beim Neubau des ZOB Bergedorf.