Seit einigen Jahren erstellt Hamburg ergänzend zur kameralen Haushaltsrechnung nach kaufmännischen Grundsätzen aufgestellte doppische Jahresabschlüsse. Diese werden erst mit der vollständigen Umstellung auf die kaufmännische Buchführung ab dem gegenwärtig laufenden Haushaltsjahr 2015 verbindlich. Der Rechnungshof hat, wie in den Vorjahren auch, den Abschluss des Kernhaushalts und den Konzernabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2013 geprüft und die Ergebnisse heute in einem Bericht veröffentlicht.
Rechnungswesen nach wie vor mit Mängeln
Damit die Jahresabschlüsse ihre Informations- und Steuerungsfunktion erfüllen können, müssen sie ordnungsmäßig aufgestellt werden. Mit falschen Zahlen lässt sich nicht richtig steuern. Dem hieraus erwachsenden Anspruch an die Ordnungsmäßigkeit werden die Buchführung und die Bilanzierung der Freien und Hansestadt Hamburg noch nicht durchgängig gerecht.
Mängel hat der Rechnungshof beispielsweise bei dem Bilanzposten „Kassenbestand, Bankguthaben“ festgestellt. Normalerweise gilt: Ausgehend von der Buchhaltung kann überprüft werden, ob der Saldo der Ein- und Auszahlungen mit dem Bankkonto übereinstimmt. In Hamburg muss aber gegenwärtig noch der umgekehrte Weg gegangen werden: Erst unter Zuhilfenahme der Angaben der Bank gelingt es, die Widersprüche in der Buchhaltung zu korrigieren. Ursache sind komplizierte, nicht vollständig aufeinander abgestimmte IT-Verfahren, die erst sukzessive für die kaufmännische Buchführung ertüchtigt werden.
Der Rechnungshof hat in seiner Prüfung festgestellt, dass in den letzten Jahren spürbare Fortschritte bei der Verbesserung der Buchführung erreicht wurden. Dem Senat ist es jedoch noch nicht gelungen, alle vom Rechnungshof in den Vorjahren festgestellten Mängel zu beheben. Beispielsweise ist die Anlagenbuchhaltung für die Straßen weder vollständig noch ausreichend zuverlässig und es fehlt ein vollständiges Kontrollsystem für die Rechnungslegungsvorgänge. Zudem lagen für einige Tochterorganisationen der Stadt wie z. B. die Hamburger Friedhöfe AöR keine testierten Jahresabschlüsse vor.
Künftig Bestätigungsvermerk („Testat“) vom Rechnungshof zu erteilen
Ab dem Haushaltsjahr 2015 hat der Rechnungshof nach der neuen Landeshaushaltsordnung die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit des dann für die Entlastung des Senats verbindlichen Jahresabschlusses zu testieren (Bestätigungsvermerk nach § 89 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung). Der Rechnungshof weist darauf hin, dass er – sofern die festgestellten Mängel nicht abgestellt werden – dem Abschluss für das erste voll-doppische Haushaltsjahr 2015 den Bestätigungsvermerk gegebenenfalls zu versagen hätte. Der Senat muss seine Anstrengungen intensivieren, ein durchgängig ordnungs-mäßiges Rechnungswesen aufzubauen.
Europäische Doppik und derivative Finanzinstrumente
Auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen der Kommission, die Doppik für alle Staatshaushalte vorzuschreiben. Der Rechnungshof empfiehlt dem Senat, sich auf Bund-/Länderebene für eine Berücksichtigung der Grundsätze des Handelsgesetzbuches für den öffentlichen Sektor und gegen eine Ausrichtung auf angloamerikanische Rechnungslegungsstandards einzusetzen.
Ferner hat sich der Rechnungshof mit dem Einsatz von Zinsderivaten, also Kapitalmarktinstrumenten im Rahmen der Kreditaufnahme der Stadt, beschäftigt und die Empfehlung gegeben, diese besonders zurückhaltend zu nutzen.
Präsident Dr. Schulz: „Hamburg ist auf dem Weg hin zu einem modernen, ordnungsmäßigen Rechnungswesen in den letzten Jahren ein gutes Stück vorangekommen. Die verbliebenen Baustellen müssen jetzt energisch angegangen werden. Die Stadt kann sich eine veraltete Infrastruktur in der Buchhaltung nicht leisten.“