Allgemeine Rechtsgrundlagen
Ziel des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union (EU) ist ein gleichmäßig hohes Sicherheitsniveau für alle Menschen in der EU. Im Bereich der Produktsicherheit von Non-Food-Produkten (Nicht-Lebensmittel) sind hierzu von der EU Verordnungen erlassen worden, die den Rahmen für die Marktüberwachung festlegen.
- Verordnung (EG) Nr. 764/2008 (Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG)
- Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates)
- Beschluss Nr. 768/2008 (Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates)
Produktspezifische Rechtsgrundlagen
Zu den verschiedenen Produktgruppen der Non-Food-Produkte hat die EU Richtlinien erlassen, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten durch nationale Vorschriften umgesetzt werden. In Deutschland werden diese Richtlinien durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz umgesetzt.
Niederspannungsrichtlinie 2014/35 EU | 1. Verordnung zum ProdSG (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen)
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG | 2. Verordnung zum ProdSG (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)
Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG | 6. Verordnung zum ProdSG (Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern)
Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG | 7. Verordnung zum ProdSG (Gasverbrauchseinrichtungs-Verordnung)
Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG | 8. Verordnung zum ProdSG (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen)
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | 9. Verordnung zum ProdSG (Maschinenverordnung)
Richtlinie über Sportboote 94/25/EWG | 10. Verordnung zum ProdSG (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten)
Richtlinie 2014/34 EU (ATEX) | 11. Verordnung zum ProdSG (Explosionsschutzverordnung)
Aufzugsrichtlinie 2014/33 EU | 12. Verordnung zum ProdSG (Aufzugsverordnung)
Richtlinie über Aerosolpackungen 75/324/EWG | 13. Verordnung zum ProdSG (Aerosolpackungsverordnung)
Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU | 14. Verordnung ProdSG (Druckgeräteverordnung)
Die technischen Details zur Konkretisierung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Produktgruppen, die in den Richtlinien der EU festgelegt sind, werden in Form harmonisierter EN-Normen erarbeitet. Weitere Informationen zu harmonisierten EN-Normen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN).
Leitlinien
Um eine einheitliche Umsetzung dieser Rechtsetzung in der Marktüberwachung zu gewährleisten, haben die zuständigen Behörden in Deutschland in Anlehnung an die europäische Handlungsanleitung („Blue Guide“) eine deutsche Handlungsanleitung entwickelt, nach der sie Marktaufsicht durchführen.
- Blue Guide - Europäische Handlungsanleitung (PDF, 148 Seiten)
- Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland (PDF, 2,0 MB, 151 Seiten - Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik-LASI)
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bildet den Rahmen für Kontrollen aus Drittländern. Die Europäische Kommission hat Leitlinien als Instrument für Zoll- und Marktüberwachungsbehörden erstellt, die sich aus "Allgemeinen Leitlinien" und "Praktischen Anleitungen" zusammensetzen und die Zusammenarbeit der Behörden untereinander verbessern sollen.