
Sonnenbrillen als Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Sonnenbrillen sind Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und unterliegen der Verordnung (EU) 2016/425 über Persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG. Sie sind der Schutzkategorie 1 zuzuordnen und müssen das CE-Zeichen tragen.

Seit dem 1. März 2015 ist eine neue Norm für Sonnenbrillen in Kraft getreten. Die DIN EN ISO 12312-1:2014-04 "Augen- und Gesichtsschutz - Sonnenbrillen und ähnlicher Augenschutz - Teil 1: Sonnenbrillen für den allgemeinen Gebrauch" ersetzt die DIN EN 1836:2007-11. Ursprünglich sollte die Übergangsfrist nur bis zum 28. Februar 2015 gelten, jedoch wurde auch auf Drängen der Hersteller und anderen Wirtschaftsakteuren eine Verlängerung um ein Jahr gewährt.
Die Norm enthält Vorgaben für sicherheitstechnische Prüfverfahren (unter anderem UV-Beständigkeit, Transmissionsgrad, Mindestfestigkeit, Homogenität, Scheitelbrechwerte), welche die Sonnenbrillen in einem Prüflabor bestehen müssen bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden können.
KapitelübersichtDie richtige Kennzeichnung
Neben dem CE-Zeichen müssen Sonnenbrillen mit Informationen über die Filterkategorie, den Anwendungsbereich, die Art des Filters und die Lichtdurchlässigkeit versehen sein. Die DIN EN ISO 12312 unterscheidet fünf Filterkategorien, die sich in ihrer Tönungsstärke unterscheiden (siehe unten stehende Tabelle).
Auch der Warnhinweis, nicht direkt in die Sonne zu schauen, sowie Hinweise zur Pflege und Reinigung gehören zu einer vollständig gekennzeichneten Sonnenbrille. In der neuen DIN EN ISO sind weitere Warnhinweise aufgenommen, da in der Vergangenheit vermutlich einige Fehlanwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Sonnenbrillen zu beobachten waren (zum Beispiel nicht in Solarien benutzen).
Filter-kategorie | Lichtdurch-lässigkeit | Beschreibung | Verwendung |
0 | 80 bis 100 Prozent | Leicht getönte Sonnenbrillen | Sehr eingeschränkte Dämpfung der Sonnenstrahlen |
1 | 43 bis 80 Prozent | Leicht getönte Sonnenbrillen | Eingeschränkter Schutz vor Sonneneinstrahlung |
2 | 18 bis 43 Prozent | Sonnenbrillen für allgemeine Verwendung | Guter Schutz vor Sonneneinstrahlung |
3 | Acht bis 18 Prozent | Sonnenbrillen für allgemeine Verwendung | Hoher Schutz vor Sonneneinstrahlung |
4 | Drei bis acht Prozent | Sehr dunkle Sonnenbrillen (spezielle Verwendung) | Sehr hoher Schutz vor extremer Sonneneinstrahlung (zum Beispiel am Meer, im Gebirge oder in der Wüste) |
Sonnenbrillencheck - Worauf Sie beim Kauf achten sollten
Die folgenden Punkte und Fragestellungen sind Anhaltspunkte, ob eine Sonnenbrille tatsächlich sicher ist:
- Sind Name und Anschrift des Herstellers oder eines anderen Produktverantwortlichen mit Sitz in der EU angegeben?
- Ist die CE-Kennzeichnung vorhanden?
- Ist die aktuelle Norm für Sonnenbrillen DIN EN ISO 12312 genannt?
- Ist die Filterkategorie nach DIN EN ISO 12312 angegeben? (CAT 0, 1, 2, 3 oder 4)
- Falls die Sonnenbrille Gläser der Kategorie 4 besitzt: Ist die Warnung „Nicht verkehrstauglich“ oder ein entsprechendes Symbol vorhanden?
- Existieren Hinweise zu Pflege und Reinigung der Sonnenbrille?
- Sind Warnhinweise vorhanden? Unter anderem:
Nicht für direkten Blick in die Sonne;
nicht für den Schutz gegen künstliche Lichtquellen, zum Beispiel in Solarien;
nicht für den Gebrauch als Augenschutz gegen mechanisch beeinflusste Gefahren. - Die CE-Kennzeichnung und eine Modell-/Artikelnummer sollten am Gestell, weitere Informationen auf der Verpackung oder einem Beipackzettel vorhanden sein.
Bei Produktprüfungen im Handel oder bei Zollmeldungen ist festzustellen, dass die (neuen) formalen Anforderungen von den Wirtschaftsakteuren noch nicht konsequent eingehalten werden. Das Referat Produktsicherheit wird daher die Umsetzung der Anforderungen nach der DIN EN ISO 12312 im Rahmen von Marktkontrollen stichprobenartig überprüfen.