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Das Prostituiertenschutzgesetz

Hinweise zur Umsetzung

Das Gesetz: Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung sowie bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch vor. Darüber hinaus wurde eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eingeführt. Kontakt: Terminvergabe für die gesundheitliche Beratung unter Tel.: (040) 42837-4120. Persönliche Anmeldung im Fachamt für Hilfen nach dem Prostituiertenschutzgesetz unter Tel.: (040) 428 11-1466. Anträge: Antragsformulare für das Prostitutionsgewerbe sowie Hinweise finden Sie in der Rubrik "Formulare, Downloads". Anträge für die Erlaubniserteilung eines Prostitutionsgewerbes werden seit dem 30. Oktober 2017 entgegengenommen. 

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