Adresse, Kontakt, Öffnungszeiten der Beratungsstelle
Bild: © FHH
GESAH14
Große Reichenstraße 14, 3. Etage
20457 Hamburg (Anfahrt mit dem HVV)
Tel.: (040) 42837-4120.
E-Mail: gesah@soziales.hamburg.de
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag* | 9-12 Uhr und 13-17 Uhr |
Dienstag* | 9-12 Uhr und 13-17 Uhr (Rumänisch-Dolmetscherin vor Ort) |
Mittwoch | 13-16 Uhr (Spanisch-Dolmetscherin vor Ort) |
Donnerstag | 9-12 Uhr und 13-16 Uhr |
Freitag | 9-12 Uhr |
*Am Montag und Dienstag findet auch eine offene Sprechstunde ohne Termin statt. |
Offene Sprechstunde
Parallel findet zu den Öffnungszeiten montags und dienstags auch eine offene Sprechstunde statt, in welcher Sie spontan ohne Termin zur gesundheitlichen Beratung erscheinen können. Wir bitten sie spätestens eine Stunde vor dem Schließen der Beratungsstelle zu erscheinen. In den offenen Sprechzeiten kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass eine Beratung in folgenden Sprachen auch ohne Termin stattfinden kann:
Englisch, Spanisch, Rumänisch, Bulgarisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Dari, Kurdisch-Kurmandschi, Türkisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Albanisch (bis 15 Uhr).
Bei Sprachen, welche nicht sofort verfügbar sind beziehungsweise die nicht genannt sind, bitten wir auch weiterhin, im Vorfeld einen Termin telefonisch zu vereinbaren.
Fragen und Antworten
Vorab Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Wie mache ich einen Termin? Telefonisch unter folgender Nummer: (040) 42837-4120. Sie haben auch die Möglichkeit, spontan am Montag und Dienstag ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten zur Beratung zu kommen (gegebenenfalls mit Wartezeit). Bitte erscheinen sie hierfür spätestens eine Stunde vor Ende der Sprechzeit.
- Muss ich etwas bezahlen? Das Gespräch ist kostenlos.
- Was passiert nach der Beratung mit meinen Daten? Bei GESAH14 werden keine Daten gespeichert.
- Werde ich untersucht? Es findet keine Untersuchung statt.
- Wie läuft so ein Gespräch ab? Wir orientieren uns an Ihren persönlichen Erfahrungen und Fragen.
- Was tue ich, wenn ich kein Deutsch oder Englisch spreche? Gerne können Sie uns auch in Ihrer Sprache per E-Mail kontaktieren (gesah@soziales.hamburg.de). Wir können Sie dann informieren, zu welchen Zeiten wir eine Übersetzung zur Verfügung stellen können.
- Kann ich jemanden zum Übersetzen mitbringen? Begleitpersonen dürfen nicht übersetzen. Bitte geben Sie direkt bei der Terminvereinbarung an, in welcher Sprache Sie beraten werden möchten. Unsere Sprachmittler:innen unterliegen auch der Schweigepflicht.
- Was muss ich mitbringen? Sie benötigen für die Gesundheitliche Beratung nur Ihren Personalausweis oder Pass bzw. Passersatz.
- Wann erhalte ich meine Bescheinigung (blaue Karte)? Die Bescheinigung mit Namen und Geburtsdatum erhalten Sie direkt im Anschluss an das Gespräch.
- Kann ich auch eine Karte mit meinem Arbeitsnamen bekommen? Auf Wunsch wird ein zweiter Beratungsnachweis auf einen Alias-Namen (Arbeitsnamen) ausgestellt.
- Meine blaue Karte ist schon älter. Kann ich sie noch für die Anmeldung bei Pro*BEA benutzen? Zwischen dem Gespräch und der Anmeldung bei der zuständigen Dienststelle Pro*BEA dürfen maximal drei Monate liegen.
Themen in der Gesundheitlichen Beratung
Egal, ob Sie bereits Erfahrung in der Sexarbeit haben oder neu einsteigen – es gibt viele Themen, zu denen wir beraten oder passende Hilfsangebote kennen.
Sie beschäftigt noch etwas ganz Anderes? Sie befinden sich in einer Notsituation und wissen gerade nicht, wie es weitergehen soll? Wir sind jederzeit offen für Ihre Themen und da, um Sie zu unterstützen!
Themen der Beratung
Was passiert nach der Gesundheitlichen Beratung?
Ob Sie sich nach dem Gespräch anmelden oder nicht, ist Ihre Entscheidung!
- Nach der Gesundheitlichen Beratung können Sie sich bei Pro*BEA anmelden. Dort müssen Sie die Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung vorlegen.
- Beide Bescheinigungen müssen Sie für den Fall einer Kontrolle beim Arbeiten immer dabeihaben.
- Die Gesundheitliche Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden. Wenn Sie unter 21 Jahre alt sind, läuft die Bescheinigung schon nach sechs Monaten ab und Sie müssen sich zu einem Folgegespräch bei GESAH14 anmelden.