Prostitutionskunden und Prostitutionskundinnen können bei Verstoß gegen die Kondompflicht mit einem Bußgeld belangt werden.
Prostituiertenschutzgesetz Informationen für Kundinnen und Kunden
Seit dem 1. Juli 2017 besteht eine Kondompflicht.
Seit dem 1. Juli 2017 besteht eine Kondompflicht.
Prostitutionskunden und Prostitutionskundinnen können bei Verstoß gegen die Kondompflicht mit einem Bußgeld belangt werden.