
Alle Menschen, die als Sexarbeiter*in (weiblich, männlich und trans* Prostituierte) in Hamburg arbeiten, müssen sich seit dem 1. Juli 2017 anmelden. Das schreibt das Prostituiertenschutzgesetz vor.
Dieses Faltblatt enthält die wichtigsten Informationen für Prostituierte in Hamburg:
- Was ist das Prostituiertenschutzgesetz?
- Wo kann ich mich anmelden?
- Was benötige ich für die Anmeldung?
- Wo finde ich Beratungsstellen und Behörden?
Das Faltblatt liegt in mehreren Sprachen vor.
Umfang: 6 Seiten
Stand: Dezember 2018
Bezug: Sie können die Faltblätter unten herunterladen oder beim Fachamt Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (FA-BEA*Pro) bestellen.