Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende werdende (und auch die stillende) Mutter vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen bei Beschäftigungsverboten und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Gesetzgeber spezielle Vorschriften erlassen. Regelungen finden sich hauptsächlich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und in der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).
Stand: Januar 2015
Umfang: 5 Seiten
Bezug: Das Merkblatt steht unten als Download zur Verfügung.