Auch wenn es nicht in unser modernes Stadtbild passt: Die Ratte ist ein häufig anzutreffender "Mitbewohner" in unseren Großstädten. Trotz effektiver Bekämpfung gelingt es nicht, dieses weit verbreitete Nagetier, das als Vorrats-, Material- und Gesundheitsschädling gefürchtet ist, aus unserem engeren Lebensumfeld vollständig zu vertreiben. Ratten sind enorm anpassungsfähig und vermehren sich rasch. Eine weibliche Ratte bringt es – Kinder- und Kindeskinder eingeschlossen – auf ungefähr 600 Nachkommen pro Jahr.
Damit die Rattenbekämpfung auch flächendeckend und über die einzelne Grundstücksgrenze hinaus durchgeführt werden kann, gibt es in Hamburg schon seit mehr als 40 Jahren eine Rattenverordnung. Diese verpflichtet den Bürger dazu, Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls unverzüglich zu melden. Auf privatem Grund muss der Eigentümer unverzüglich für eine Bekämpfung sorgen. Diese kann er bei Einzel-, Reihen- oder Doppelhäusern durch Erwerb entsprechender Rattenbekämpfungsmittel selbst durchführen oder aber eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragen. Bei Mehrfamilienhäusern ist in der Regel die Beauftragung einer Fachfirma notwendig. Vermeiden Sie bei Rattenbefall auf Ihrem Grundstück unbedingt die Vogelfütterung und das Ausbringen von Lebensmittelresten auf den Kompost. Sorgen Sie unbedingt für die geschlossene Aufbewahrung Ihrer Abfälle.
Das Institut für Hygiene und Umwelt nimmt die Rattenmeldung entgegen und bietet Betroffenen Beratung hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen an. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verstärkt von ihrer Meldepflicht Gebrauch zu machen:
per Telefon (040) 42845-7972