Handy her oder ich schlage deine Geschwister ... Raub oder Erpressung
Raub oder Erpressung (Strafgesetzbuch §§ 249 bis 256): Wegnahme von Dingen unter Ausübung und/oder Androhung von Gewalt (Raub), Androhung oder Ausübung von Gewalt mit dem Ziel, sich zu bereichern (Erpressung) Beispielsweise "Gib mir dein Handy/Taschengeld, sonst schlag ich dich zusammen!"