- Aspekte: Vorsätzlichkeit der Tat, Reue der Täter/-innen
- zusätzliche pädagogische Auflage (ausgesprochen durch die Klassenkonferenz)
· Integration und Unterstützung des Opfers gewährleisten (Beratungsdienst, ggf. BeOS-Fachkraft oder ReBBZ hinzuziehen)
- Mit Zustimmung des Opfers: Anbahnung eines Tatausgleichsgespräches oder eines anderen geeigneten Gesprächsformates (Achtung: Ein Tatausgleichsgespräch kann nur angebahnt werden, wenn der Vorfall nicht bei der Polizei angezeigt wurde!)
- Bearbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft (Klasse, Elternbrief usw.)
- Integration und fachliche Begleitung der Täter
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de