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Rund um die RBK Struktur der Regionalen Bildungskonferenzen

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Regionale Bildungskonferenzen möchten eine Plattform bieten, um alle Akteure im Bereich Bildung (Schule, Kita, Jugendhilfe, Vereine, Stiftungen, Seniorentreffs, Kirchen, etc.) miteinander zu vernetzen und einen Fachaustausch zu ermöglichen. Sie erarbeiten Anregungen für verbesserte Bildungskonzepte, die von der lokalen über die regionalen Ebenen der Bezirke diskutiert und weitergereicht werden, bis hin zur Lenkungsgruppe RBK, die für ganz Hamburg den Prozess steuert. Ziel ist die Schaffung einer umfassenden Bildungslandschaft mit Angeboten für alle Alters- und Bevölkerungsschichten.

Infografik - Übersicht über die Strukturen der RBK in allen sieben Bezirken

Konzept + Kooperationsvereinbarung

Aus dem Konzept für die Umsetzung der Regionalen Bildungskonferenzen

Bildungsbegriff

Bildung ist ein umfassender Prozess der Persönlichkeitsentwicklung in der Auseinandersetzung mit der sozialen, kulturellen, materiell-dinglichen und subjektiven Welt. Bildung umfasst alle Lebensphasen (lebenslanges Lernen) und alle Themen- und Lebensbereiche wie Gesundheit, Sport und Kultur. Bildung findet an unterschiedlichen Bildungsorten und in verschiedenen Lernwelten statt.

Zentrale bildungspolitische Zielsetzungen in Hamburg sind:

  • der flächendeckende Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung an Schulen,
  • die Verwirklichung inklusiver Bildungsangebote,
  • der Ausbau der Angebote frühkindlicher Bildung und Förderung  
  • die regelhafte Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendhilfeeinrichtungen einschließlich Kitas, mit Kultureinrichtungen und Sportvereinen
  • die Optimierung des Übergangs zwischen Schule und Beruf und
  • der Anspruch, gleiche Bildungschancen für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem sozialen Status, Alter, kulturellem Hintergrund und finanziellen Möglichkeiten sicherzustellen.

Der Bildungserfolg, speziell von Kindern und Jugendlichen, hängt von einer Vielzahl von Bildungseinrichtungen ab, deren gemeinsames Wirkungsfeld der Sozialraum ist. Die Kooperation der Schulen mit anderen formalen und non-formalen Bildungsinstitutionen im Sozialraum stellt für eine erfolgreiche Umsetzung der oben genannten bildungspolitischen Zielsetzungen eine wesentliche Voraussetzung dar.

Ziel und Auftrag der Regionalen Bildungskonferenzen (RBK)

Kernziel der Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) ist es, im Sinne der genannten bildungspolitischen Zielsetzungen einen Beitrag zur Verbesserung des Bildungsangebots auf lokaler Ebene zu leisten, z.B. in Stadtteilen, Quartieren, Sozialräumen und Regionen. RBK führen mit Bildungsfragen beschäftigte Menschen und Institutionen der beteiligten lokalen Gebietseinheiten zusammen. Damit wird eine Struktur geschaffen, in deren Rahmen die Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen gezielt initiiert, gestärkt und weiterentwickelt werden kann. Durch den Austausch zwischen den lokalen Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke und der Fachbehörden und weiteren Vertreterinnen und Vertretern für Bildungsthemen wird die Kooperation bisher getrennt arbeitender Bildungsbereiche befördert.

Der thematische Rahmen für RBK ergibt sich vor dem Hintergrund des erweiterten Bildungsbegriffs (schulische und außerschulische Bildung) aus den bildungspolitischen Zielsetzungen Hamburgs, den geltenden Fachkonzepten sowie den lebensweltlichen Bedarfen der Familien in den Gebietseinheiten, vertreten durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der RBK. Die RBK sind so ausgelegt, dass in ihrem Rahmen die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen für Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen im Sinne des lebenslangen Lernens möglich und erwünscht ist.

Bildungskonferenzen auf regionaler bzw. lokaler Ebene (LBK Lokale Bildungskonferenzen)

Aufgaben / Mandat

Die RBK auf der regionalen bzw. lokalen Ebene sind der Kern der RBK-Struktur. LBKs sind Weiterbildungs- und Vernetzungsangebote auf Stadtteilebene.

Auf der regionalen bzw. lokalen Ebene sollen nach Möglichkeit alle regionalen bzw. lokalen Bildungseinrichtungen und sonstigen Bildungsakteure vertreten sein. Vertreterinnen und Vertreter von Eltern und Schülerinnen und Schülern der Bildungseinrichtungen sind aufgefordert, Mitglieder für die RBK zu benennen und sich aktiv einzubringen. Die RBK auf regionaler bzw. lokaler Ebene tagen in der Regel zwei- bis viermal im Jahr. Sie müssen nicht notwendigerweise als Vollversammlung stattfinden. Je nach Anlass und Thema können auch andere Veranstaltungsformate wie Fachtage o. Ä. nutzbringend sein, die sich nur an einen Teil der oben genannten Bildungsakteure richtet.

Bildungskonferenzen auf bezirklicher Ebene (BBK Bezirkliche Bildungskonferenzen)

Aufgaben / Mandat

Wenn die bezirkliche Steuerungsgruppe eine RBK auf bezirklicher Ebene eingerichtet hat, dient diese in erster Linie der Information über allgemein relevante Themen und dem Erfahrungsaustausch zwischen den regionalen bzw. lokalen Bildungskonferenzen des Bezirks.

Die Teilnehmerschaft der bezirklichen RBK setzt sich in der Regel aus Delegierten der lokalen bzw. regionalen Bildungskonferenzen, Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten bestimmter Gruppen von Bildungseinrichtungen, Vertretungen aus Verbänden und übergeordneten Einrichtungen sowie Vertretungen aus den Fachbehörden und Bezirksämtern zusammen. Diese kommen z.B. aus: staatlichen allgemeinbildenden Schulen sowie bei Bedarf berufsbildenden Schulen und den ReBBZ (z.B. vertreten durch eine Repräsentantin bzw. einen Repräsentanten pro Schulform), Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Kulturträgern, Sportvereinen, Seniorenvertretungen, Unternehmen, Qualifizierungseinrichtungen, der Hamburger Volkshochschule (VHS), Schulen in nichtstaatlicher Trägerschaft, Einrichtungen zur Integration/Migration, Jugendverbänden, Kirchen bzw. Glaubensgemeinschaften, öffentlichen Bücherhallen (HÖB), der Jugendmusikschule (JMS), Jobcenter team.arbeit.hamburg, Bezirkselternausschüssen bzw. dem Landeselternausschuss der Kitas, Kreisschülerräten und Kreiselternräten (einschließlich der für die beruflichen und Sonderschulen), den Fachämtern Sozialraummanagement und Jugend und Familienhilfe, der Bezirksversammlung bzw. den in ihr vertretenen Parteien.

Das ausführliche Konzept finden Sie im Download auf dieser Seite.

Das Schulgesetz definiert Bildungskonferenzen wie folgt:

„(1)  Um ein an den Bedürfnissen der Familien ausgerichtetes schulisches Bildungs- und Erziehungsangebot in der Region sicherzustellen, werden Regionale Bildungskonferenzen gebildet. 2 Sie erarbeiten insbesondere Empfehlungen für die fachlichen Profile der Schulen aller Schulformen und Art und Umfang der Betreuungsangebote der Schulen in Abstimmung mit den Angeboten der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. 3 An Regionalen Bildungskonferenzen nehmen die staatlichen allgemeinbildenden Schulen und deren Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte sowie die Kreiselternräte und Kreisschülerräte teil; die in der Region gelegenen beruflichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft, die örtlich zuständigen Bezirksämter und die örtlich tätigen Jugendhilfeträger sollen mitwirken. 4 Alle staatlichen Schulen sind zur Kooperation hinsichtlich eines vielfältigen Bildungsangebotes in der Region gehalten. 5 Bei der Erarbeitung der Empfehlungen für die Bildungsangebote der Schulen werden die vorhandenen Angebote berücksichtigt und weiterentwickelt.“

§86 HmbSG

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