Die staatlichen allgemeinbildenden Schulen und deren Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten sowie die Kreiselternräte und Kreisschülerräte nehmen regelhaft an den Sitzungen teil. Vertreten sein sollen darüber hinaus die Kindertagesstätten, die in der Region gelegenen beruflichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft, die örtlich tätigen Jugendhilfeträger und die zuständigen Bezirksämter. Einrichtungen für Migranten, Einrichtungen für Behinderte, die Öffentlichen Bücherhallen, die Jugendmusikschule, die Volkshochschulen, die Arbeitsagenturen, Gewerkschaften, Vertretungen der Wirtschaft, Sportvereine, Fachbehörden, die Eltern-, Schüler- und Lehrerkammer, die Elternausschüsse der Kitas, regionale Kultureinrichtungen, Jugendverbände, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie Vertretungen der Bezirksversammlungen und ggf. weitere Bildungseinrichtungen sind eingeladen, sich zu beteiligen.
Lösungen finden Die Zusammensetzung der Regionalen Bildungskonferenzen
Die Vielfalt der Teilnehmenden zeigt sich bei den regelmäßigen Treffen.
Die Zusammensetzung der Regionalen Bildungskonferenzen
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