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Rechtsgrundlage Hamburger Badegewässer - Rechtliche Grundlagen

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Badegewässerrichtlinie und Hamburgische Badegewässerverordnung

Hamburger Badegewässer - Rechtliche Grundlagen

Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/ EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor.

Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 8. März 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Beitrag Untersuchungsumfang.

Die jeweiligen Untersuchungsergebnisse sind auf den Seiten der einzelnen Badestellen aufgeführt. Die Qualität der Badegewässer ist auf Grundlage der bakteriologischen Untersuchungen der letzten vier Jahre (2019 bis 2022) für jedes Badegewässer eingestuft. Nährstoffbedingte Belastungen, wie die Massenentwicklung von Blaualgen (Cyanobakterien), werden mit dieser Einstufung nicht berücksichtigt. Die Qualitätseinstufung basiert auf folgender Einteilung:

Binnengewässer

Parameter Ausgezeichnete Qualität Gute QualitätAusreichende Qualität
Ausgezeichnete Badegewässerqualität, 3 Sterne Gute Badegewässerqualität, 2 Sterne Ausreichende Badegewässerqualität, 1 Stern
Intestinale
Enterokokken
(KBE/100 ml)
≤ 200 *≤ 400 *≤ 330 **
Escherichia coli
(KBE/100 ml)
≤ 500 *≤ 1000 *≤ 900 **

Küstengewässer und Übergangsgewässer

Parameter Ausgezeichnete Qualität Gute QualitätAusreichende Qualität
Ausgezeichnete Badegewässerqualität, 3 Sterne Gute Badegewässerqualität, 2 Sterne Ausreichende Badegewässerqualität, 1 Stern
Intestinale
Enterokokken
(KBE/100 ml)
≤ 100 *≤ 200 *≤ 185 **
Escherichia coli
(KBE/100 ml)
≤ 250 *≤ 500 *≤ 500 **

 *   Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung.
 ** Auf der Grundlage einer 90-Perzentil-Bewertung.

Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der  EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Einstufung aller in der EU ausgewiesenen  Badegewässer sind auf der Seite der European Environment Agency (EEA) veröffentlicht. Die in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden jährlich im Internet sowie im Amtlichen Anzeiger bekannt gegeben. Für das Jahr 2023 hat Hamburg 14 Badegewässer mit 17 Badestellen ausgewiesen.

Die Badestelle Nord des Eichbaumsees bleibt weiterhin gesperrt.

Die Badestelle Ost des Eichbaumsees wird im Jahr 2023 zum Baden freigegeben, wenn die Blaualgensituation es zulässt. Das Bezirksamt Bergedorf und die Umweltbehörde führen einen Testbetrieb durch um zu erproben, wie kontrollierbar das Risiko ist. Die Badestelle Ost soll hierfür zwischen Mai und September wöchentlich auf Blaualgen untersucht werden.

Das Sommerbad Altengamme bleibt voraussichtlich in 2023 geschlossen. Der Grund hierfür sind Sanierungsarbeiten.

Vorschläge und Bemerkungen zu Badegewässern können an folgende Email-Adresse gerichtet werden:
Badegewaesser@bukea.hamburg.de

1.Öjendorfer See (Badestelle Süd) 12.05. bis 31.08.2023
2.Öjendorfer See (Badestelle Nord) 12.05. bis 31.08.2023
3.Hamburger Insel Neuwerk (Anlegesteg)12.05. bis 11.09.2023
4.Naturbad Stadtparksee  24.04. bis 11.09.2023
5.Naturbad Kiwittsmoor 01.05. bis 01.10.2023
6.Sommerbad Farmsen 13.05. bis 15.09.2023
7.Sommerbad Ostende17.05. bis 03.09.2023
8.Sommerbad Volksdorf 01.06. bis 31.08.2023
9.Sommerbad Duvenstedt01.06. bis 31.08.2023
10.Sommerbad Altengammevoraussichtlich wegen Sanierungsarbeiten geschlossen
11.Allermöher See (Nordspitze)12.05. bis 11.09.2023
12.Boberger See (Sandstrand) 12.05. bis 11.09.2023
13.Hohendeicher See (Badeplatz Süd)12.05. bis 11.09.2023
14.Hohendeicher See (Badeplatz West)12.05. bis 11.09.2023
15.See "Hinterm Horn" (Sandstrand)12.05. bis 11.09.2023
16.Eichbaumsee (Badeplatz Nord)

gesperrt

17.Eichbaumsee (Badeplatz Ost)

12.05. bis 11.09.2023

Kontakt

Frau Jarosch

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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