Fragen Sie die ÖRA, ehe es zu spät ist!
Wenn zum Beispiel
- die Vermieterin kündigt,
- der Ehepartner keinen Unterhalt zahlt,
- eine Behörde die Hilfe verweigert,
- die Nachbarn nachts randalieren,
- der Arbeitgeber kündigt,
- Sie von einem Straf- oder Bußgeldverfahren betroffen sind,
- der Rentenversicherungsträger die Erwerbsunfähigkeitsrente ablehnt,
- die Agentur für Arbeit Leistungen verweigert
dann sagen Sie sich vielleicht:
- "Es hat ja doch keinen Sinn; wer wird mir schon helfen?" oder
- "Einen Rechtsanwalt müsste man sich nehmen - aber den kann ich mir nicht leisten."
Doch: Der Gesetzgeber hat für Hilfe gesorgt - Hamburg hilft Ihnen durch die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA).
Wir helfen Ihnen
Die ÖRA berät Sie
- wenn Sie über geringes Einkommen und nur geringes Vermögen verfügen und
- wenn Sie in Hamburg leben oder
- soweit Sie in Hamburg arbeiten und zu diesem Arbeitsverhältnis Rechtsrat benötigen.
Falls Sie
- anwaltliche Unterstützung haben,
- über eine Gewerkschaft oder Interessenverbände (zum Beispiel Mieterverein) Rechtsrat erhalten können oder
- rechtsschutzversichert sind,
können Sie nicht von der ÖRA beraten werden. Wenden Sie sich dann an die genannten Stellen.
Umsicht schützt vor Schaden
Fragen Sie die ÖRA um Rat, ehe "das Kind in den Brunnen fällt", also
- bevor Sie einen Vertrag - oft nur ein "Formular" - unterschreiben, dessen rechtliche Bedeutung und Folgen Sie nicht überblicken wie zum Beispiel
- Kreditvertrag,
- Mietvertrag mit Zusatzklauseln,
- Arbeitsvertrag;
- bevor Sie unbedacht im Internet handeln;
- bevor eine Frist abläuft, in der Sie sich zum Beispiel gegen eine Behördenentscheidung (meist Monatsfrist) zur Wehr setzen können;
- bevor Sie aus einer gemeinsamen Mietwohnung ausziehen;
- bevor Sie sich zu einer verbindlichen Trennung von Ihrem Ehepartner entschließen,
- bevor Sie unvorbereitet einen Gerichtstermin oder eine Zeugenbefragung wahrnehmen.
Wie hilft Ihnen die ÖRA?
Die Beraterinnen und Berater der ÖRA sind im Hauptberuf Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Verwaltungsjuristinnen und -juristen. Sie kennen sich in dem von ihnen betreuten Rechtsgebiet aufgrund langjähriger Berufserfahrung gut aus.
Die Beraterinnen und Berater sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere auch gegenüber Behörden und Gerichten.
In der ÖRA erhalten Sie nicht nur rechtliche Auskünfte, sondern - falls erforderlich - auch praktische Hilfe und Unterstützung durch
- Schreiben an die Gegenseite. Die Beraterinnen und Berater teilen eine fundierte Rechtsansicht zur Angelegenheit mit und bitten die andere Seite um Stellungnahme. Häufig wird auf diesem Wege eine einvernehmliche Lösung erreicht.
- Die Beraterinnen und Berater formulieren für Sie ein an die Gegenseite gerichtetes Schreiben oder einen an die zuständige Behörde adressierten Schriftsatz (zum Beispiel Widerspruch).
- Die Beraterinnen und Berater fordern Akteneinsicht ein, so dass Sie sich über die Chancen eines Rechtsstreits gut informieren können.
Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, berät die ÖRA über die Möglichkeit Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Beraterinnen und Berater erklären Ihnen auch, wie Sie eine kompetente Anwältin bzw. einen Fachanwalt für Ihren speziellen Fall finden können, da die ÖRA Sie nicht vor Gericht vertreten kann.
Was heißt geringes Einkommen?
Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII).
Die Berechnung erfolgt individuell anhand Ihrer persönlichen Situation. Bringen Sie deshalb bitte auch Einkommensnachweise, Nachweise über Miet- und Unterhaltszahlungen, notwendige Versicherungen usw. mit. Eine individuelle Berechnung lohnt sich für Sie.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie die Unterlagen für Ihren Fall mit, zum Beispiel Verträge, Briefe, Bescheide und Urteile. Wenn Sie diese Unterlagen ordnen und sortieren, helfen Sie den Beraterinnen und Beratern und damit sich selbst, Ihnen einen kompetenten Rechtsrat zu geben.
Auf einem Mobiltelefon oder Tablet gespeicherte Unterlagen bringen Sie bitte unbedingt ausgedruckt mit.
Was kostet die ÖRA-Rechtsberatung?
Im Regelfall kostet die Beratung einschließlich Folgeberatungen in derselben Sache 15 Euro. Die Gebühr wird auf 4 Euro ermäßigt, wenn Ihr Einkommen sehr niedrig ist. Barzahlung ist erforderlich
Welche ÖRA-Stelle ist zuständig?
Sie können sich wahlweise an eine der Bezirksstellen oder an die Hauptstelle wenden.
Bitte beachten Sie
- Öffentliches Recht (insbesondere Asyl- und Ausländerrecht, SGB II, SGB XII, BAföG, Wohngeld usw.), Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) werden nur in der Hauptstelle und in der Bezirksstelle Mitte beraten.
- Bringen Sie möglichst einen Dolmetscher mit, falls Sie nicht Deutsch oder Englisch sprechen.