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Siedlungsabfälle Rechtliche Grundlagen der Siedlungsabfallwirtschaft

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Grundlage des Abfallrechts in Deutschland ist seit dem 1.Juni 2012 das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG), das die EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) in nationales Recht umsetzt.

Rechtliche Grundlagen der Siedlungsabfallwirtschaft

Für die Abfallwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg sind zusätzlich folgende Gesetze einschlägig:

  • das Hamburgische Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG),
  • das Gesetz zur Errichtung der Stadtreinigung Hamburg (SRG)
  • das Hamburgische Wegegesetz (HWG)

ferner die daraus abgeleiteten Verordnungen:

  • Verordnung über die Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen (AbfBenVO)
  • Verordnung über die Beseitigung von Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
  • Verordnung zur Andienung von Siedlungsabfällen zur Beseitigung
  • Verordnung über die Satzung der Stadtreinigung Hamburg
  • Verordnung über den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (AbfAusschlussVO)
  • Hamburgische Wertstoff-Verordnung
  • Verordnung über die getrennte Erfassung von Altpapier (AltpapierVO)
  • Verordnung über die Getrenntsammlung organischer Abfälle (BioAbfV)
  • Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll
  • Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Wechselbehältern und die Entsorgung loser Abfälle

Die Hamburgischen Gesetze und Verordnungen werden im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie finden die Texte unter www.landesrecht.hamburg.de .

 


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