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Globalrichtlinie und Förderrichtlinien Regeln zum Einsatz der Fördermittel

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Integriertes Handeln - Richtlinien legen fest, welche Pläne unter welchen Voraussetzungen förderfähig sind.

Regeln zum Einsatz der Fördermittel

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist die für das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung Fördermittel gebende Fachbehörde Hamburgs. Für die Durchführung der Integrierten Stadtteilentwicklung in den Fördergebieten ist das jeweils zuständige Bezirksamt verantwortlich.

große freiheit - Gründeretagen In Hamburg-Mitte hat die BSW die "große freiheit - Gründeretagen" mit Fördermitteln unterstützt.

Maßgeblich für die Steuerung des Gesamtprogramms ist die Globalrichtlinie. Die Regeln des Zusammenspiels von Fachbehörde und Bezirken sind hier beschrieben. Die Bezirke bewilligen Fördermittel auch an Dritte; für den Einsatz der Mittel gelten die Förderrichtlinien. Sie legen unter anderem fest, welche Vorhaben und Aktivitäten unter welchen Voraussetzungen förderfähig sind.

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