In Deutschland sind mittlerweile etwa 30.000 von den insgesamt 72.000 einheimischen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten einer Bewertung unterzogen worden. Da sich die Gefährdungssituation im Laufe der Zeit verändern kann, werden Rote Listen etwa alle zehn Jahre aktualisiert. Sie unterstützen uns im Arten- und Biotopschutz, bieten eine Argumentationshilfe für umweltrelevante Planungen und machen auf Lücken für weiteren Forschungsbedarf aufmerksam.
Seit 2009 werden die folgenden neun Gefährdungskategorien unterschieden (Abb. 1), die darüber informieren, ob eine Art z.B. „vom Aussterben bedroht“ ist oder als „ungefährdet“ gilt.
In Hamburg sind bislang 1.273 Arten aus neun Tierartengruppen in Roten Listen bewertet worden (Tabelle 1). Aktuell wird daran gearbeitet bereits bestehende Rote Listen zu aktualisieren (z.B. Tagfalter und Heuschrecken) sowie weitere Tiergruppen (Spinnen, Zikaden) erstmalig zu bewerten.

Bild: © Amt für Naturschutz & Grünplanung
Von den in Hamburg 1.273 bewerteten Arten gelten 40% als ungefährdet und 49% sind als gefährdet eingestuft (Zuordnung in die Kategorien „0“, „1“, „2“, „3“, „G“ oder „R“; Abb. 2).

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Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den bewerteten Tiergruppen. Besonders dramatisch zeichnet sich die aktuelle Situation bei den Amphibien, Reptilien und Tagfaltern ab, bei denen nur noch ein sehr geringer Anteil der Arten ungefährdet ist (Abb. 3 + 4). Bei den Amphibien sind lediglich noch der Fadenmolch („ungefährdet“) und die Erdkröte („Vorwarnliste“) nicht in Ihrem Bestand gefährdet. Den höchsten Anteil an bereits verschollenen oder ausgestorbenen Arten wird ebenfalls bei den Tagfaltern sowie bei den Nachtfaltern verzeichnet (Abb. 3 + 4). Besonders bei den Säugetieren besteht weiterer Forschungsbedarf, da bei etwa einem Drittel der Arten keine genaue Gefährdungsanalyse möglich war bzw. die Daten dafür nicht ausreichend waren (Kategorien „G“ und „D“; Abb. 3 + 4).

Bild: © Amt für Naturschutz & Grünplanung

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Alle bisher veröffentlichten Roten Listen für Hamburg stehen unten als Download zur Verfügung.
Informationen des BfN und aus anderen Bundesländern finden sich unter folgenden Links: