Kinder als Radfahrer sind stark gefährdet
Deshalb gibt es einige Regeln, die zum Schutz von Kindern erlassen worden sind
Sie sollten wissen, dass...
- Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen; auch wenn ein Radweg vorhanden ist
- ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr den Gehweg benutzen dürfen
- Kinder, die den Gehweg benutzen, beim Überqueren der Straße das Fahrrad schieben müssen.
Selbstverständlich ist auf Fußgänger immer besondere Rücksicht zu nehmen.
Vom Spielzeug zum Verkehrsmittel

Kinder im Vorschulalter
Kinder im Vorschulalter sind noch nicht in der Lage, mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zu fahren. Ihr Fahrrad ist noch Spielzeug.

Während der Schulzeit
Während der Schulzeit beginnt für viele Kinder auch die Teilnahme am richtigen Straßenverkehr. Das Fahrrad wird zum Verkehrsmittel. Die Polizeiverkehrslehrer/-innen üben mit den Kindern das richtige Verhalten als Radfahrer im Verkehr. Noch wichtiger ist es, dass die Eltern die Verkehrswege ihrer Kinder kennen und gemeinsam mit ihren Kindern trainieren!

Wechsel in die 5. Klasse
Mit dem Wechsel in die 5. Klasse ist für viele Kinder ein Schulwechsel verbunden. Auch das Freizeitverhalten ändert sich. Die Kinder fahren nun oft allein und legen auch weite Strecken mit dem Rad zurück. In dieser Phase ist die Unfallgefahr für die Kinder am größten. Eltern müssen das Verkehrsverhalten kontrollieren und besprechen!