In Hamburg sind die Anliegerinnen und Anlieger dazu verpflichtet, die öffentlichen Geh- und Radwege zu reinigen. In bestimmten zusammenhängenden Bereichen mit einem allgemein höheren Publikumsverkehr übernimmt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Reinigung ein- oder mehrmals pro Woche für die Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr. Diese Strecken sind im Wegereinigungsverzeichnis – Teil A aufgeführt. Diese amtliche Liste wird jährlich zum 1. April aktualisiert.
Betroffene Grundeigentümer:innen werden über eine Änderung von der SRH vorab schriftlich informiert. Die Änderungen 2023 sind im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 7 aus 2023 am 10. Februar 2023 auf der Seite 59 veröffentlicht worden.
Die Gesamtausgabe des Wegereinigungsverzeichnisses (Anlage zu §§ 1 und 2 der Wegereinigungsverordnung Teil A - Gehwegreinigung) finden Sie unten zum Download. Die Gebühren für die Wegereinigung werden durch die Gebührenordnung für die Reinigung öffentlicher Wege festgelegt.