Gerechtigkeit sucht Verstärkung: Ehrenamtliche Richter:innen leisten mit ihrer Persönlichkeit, ihrer Lebenserfahrung und ihrem Gerechtigkeitsempfinden einen wertvollen Beitrag zu gerichtlichen Entscheidungen. Sie stärken das Vertrauen in die Justiz und fördern die Transparenz. Wer sich für dieses wichtige Ehrenamt interessiert, kann sich bis Ende März 2023 bewerben.
Etwa 4.600 Menschen aus Hamburg werden ab dem kommenden Jahr als Schöff:innen an den Amtsgerichten und am Landgericht eingesetzt. Weitere rund 320 Bürger:innen werden als ehrenamtliche Richter:innen am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht tätig sein. Berufen werden sie jeweils für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Schöffin am Landgericht
Ein wichtiges Ehrenamt
Die Bürger:innen werden aktiv an der Rechtsprechung beteiligt: Ehrenamtliche Richter:innen sind während der Gerichtsverhandlungen den Berufsrichter:innen gleichgestellt. Gemeinsam mit den Berufsrichter:innen entscheiden Sie mit gleichem Stimmrecht über die Schuldfrage und das Strafmaß. Sie tragen die gleiche Verantwortung für die Gerichtsentscheidungen. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet. Die Arbeitgeber:innen müssen sie freistellen.
Die Sicht der ehrenamtlichen Richter:innen ergänzt die juristische Betrachtung durch Berufsrichter:innen sinnvoll. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihren gesunden Menschenverstand und ihren Gemeinsinn in die gerichtlichen Entscheidungen einbringen.

Schöffin am Landgericht
Lebenserfahrung gefragt
Schöff:innen sind ehrenamtliche Richter:innen in Strafsachen an den Amtsgerichten und am Landgericht. Sie benötigen keine juristische Vorbildung. Einzig die Schöff:innen in Jugendstrafsachen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Fähigkeiten und Erfahrungen können schul- oder berufsmäßig erworben sein, aber auch durch die Rolle als Eltern.
Die Zahl der Schöff:innen ist so bemessen, dass jede und jeder von ihnen voraussichtlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass diese Zahl überschritten wird, wenn eine Verhandlung mit mehreren Fortsetzungsterminen stattfindet. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt.

Schöffe am Landgericht
Wie bewirbt man sich?
Als ehrenamtliche Richter:in müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Bei Amtsantritt in 2024 müssen Sie zwischen 25 und 69 Jahre alt sein
- Sie müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in Hamburg wohnen
- Sie dürfen keine Vorstrafen haben
Die Bezirksämter erstellen die Vorschlagslisten für die Wahl. Laden Sie sich dazu am Ende der Seite die Einverständniserklärung herunter, füllen Sie sie aus und schicken Sie sie per Post, per Mail oder per Fax an das für Sie zuständige Bezirksamt. Die Kontaktdaten Ihres Bezirksamts finden Sie über die zentrale Internetseite der Bezirke oder bei Eingabe ihrer Wohnanschrift direkt über den Behördenfinder.

Schöffe am Amtsgericht St. Georg
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Schöffen.