Teilnahme
- Hamburger Schülerzeitungen aller Schulformen.
- Die eingereichte Schülerzeitung muss in gedruckter Form oder online vorliegen und regelmäßig erscheinen (spezielle Einzelausgaben für den Wettbewerb oder Jahrbücher von Schulen sind nicht zugelassen)
- Die eingereichte Ausgabe muss im laufenden Kalenderjahr oder im laufenden bzw. dem vergangenen Schuljahr veröffentlicht worden sein.
Es werden auf Landesebene pro Schulform (Grundschule, Stadtteilschule, Gymnasium, Förderschule, berufliche Schule) ein 1. Preis (500 Euro), ein 2. Preis (300 Euro) und ein 3. Preis (100 Euro) ausgeschrieben. Die besten Schülerzeitungen auf Landesebene werden automatisch für die Bundesebene nominiert. Einzusenden sind sieben Exemplare der gleichen Ausgabe bis zum 1. Dezember an:
Behörde für Schule und Berufsbildung
Thomas Bressau (B3-WS)
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Fragen beantwortet die Landeskoordinatorin Sabine Langner:
Telefon (040) 760 21 50
E-Mail: sabine.langner@hamburg.de