Erläuterung: Staatliche und private Schulen, ohne Rudolf-Steiner-Schulen. Ohne Erwachsenenbildung. Grundschule ohne Vorschulklasse, aber einschließlich der sechsjährigen Grundschulen (einschließlich der Jahrgänge 5 und 6) und der Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen. Auch Gesamt ohne Sonderschule. – Hier sind – gemäß Definition der KMK – in die Berechnung der Wiederholerquote für die Stadtteilschule die Schülerinnen und Schüler einbezogen, die aus den Jahrgangsstufen 10, 11 oder 12 des Gymnasiums in die jeweils nächsthöhere Jahrgangsstufe der Stadtteilschule wechseln.
- In Hamburg erhalten Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2010/11 unter der Maßgabe „Fördern statt Wiederholen“ Lernförderung, wenn sie das Lernziel in einem oder mehreren Unterrichtsfächern verfehlen. Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe ist seitdem nur noch im Ausnahmefall möglich. Wegen der Schulschließungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erleichterte die Schulbehörde im Sommer 2021 die freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe. Seither wurden viel mehr Anträge auf Wiederholung einer Jahrgangsstufe bewilligt als in den Jahren zuvor.
- Infolgedessen ist der Anteil an Klassenwiederholungen in allen Schulformen deutlich angestiegen: im Schuljahr 2021/22 lag er bei 1,7 Prozent, im aktuellen Schuljahr bei 1,5 Prozent.
- An Stadtteilschulen wiederholen im aktuellen Schuljahr 2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler.
- Auch an Gymnasien ist der Anteil an Klassenwiederholungen deutlich auf jetzt 1,6 Prozent gestiegen. Anders als bei der Stadtteilschule zeigt sich im Gymnasium im Schuljahr 2022/23 kein leichter Rückgang der Quote, sondern ein weiterer leichter Anstieg. Viele Klassenwiederholungen schließen sich im Gymnasium an einen Auslandsaufenthalt an.
- An Grundschulen hingegen ist der Anteil an Klassenwiederholungen im aktuellen Schuljahr wieder deutlich zurückgegangen; er liegt annähernd auf demselben Niveau wie vor Beginn der Corona-Pandemie.