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Informationen zu Co.-Produktionen für das Hamburger Schultheaterfestival

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Hamburger Schultheaterfestival

Was sind Co.-Produktionen für das Hamburger Schultheaterfestival? 

Mit den Co.-Produktionen fördert die BSB Kooperationen zwischen ausgewählten Theaterkursen aus Schulen, die nicht bereits TUSCH-Partnerschule sind und Künstler*innen. Die künstlerischen Kooperationspartner*innen werden in der Regel von der BSB vorgeschlagen, es sind aber auch individuelle Vorschläge möglich, sofern sie einen Beitrag zur Vielfalt der künstlerisch-theatralen Ansätze leisten. 
Die Kooperationen lassen sich ästhetisch oder inhaltlich von konkreten Produktionen der Hamburger Theater inspirieren und entwickeln die gewonnenen Eindrücke mit Unterstützung des künstlerischen Partners / der künstlerischen Partnerin zu einer eigenen Präsentation weiter. Die erarbeiteten Präsentationen werden auf dem Schultheaterfestival gezeigt. Die an der Kooperation beteiligten Kurse werden mit ihren Spielleitungen von der Schulleitung für die Teilnahme am Schultheaterfestival freigestellt. 
Bisherige Co.-Produktionen wurden beispielsweise mit Künstler*innen aus den Bereichen Komposition, Choreografie, Performance, Bühnenbild, Videokunst, Objektkunst, Schauspiel, Regie oder auch Dramaturgie / Schreiben durchgeführt. 

Förderumfang, Finanzierung

Jede Co.-Produktion erhält eine finanzielle Unterstützung im Umfang von 25 Zeitstunden à 40,- €. Das Honorar für den künstlerischen Partner / die künstlerische Partnerin beträgt also 1.000,- €. Die Aufteilung der 25 Stunden wird von den Partner*innen individuell gestaltet: Es sind sowohl regelmäßige Unterrichtsbesuche als auch kompakte Workshops möglich. 
Die BSB überweist den jeweiligen Schulen die Summe von 1.000,- € für das jeweilige Honorar. Die Schule begleicht die Rechnung des jeweiligen künstlerischen Partners nach Beendigung der Kooperation. 
Theaterlehrer*innen können sich bis Anfang Februar für eine Stundenentlastung zur Durchführung der Kooperation in Höhe von 2 WAZ aus dem Kontingent des 10-Stellenpools der künstlerischen Fächer bewerben. Je nach Anzahl der Anträge wird eine Entlastung von 1-2 WAZ genehmigt, dabei wird auf eine möglichst gerechte Beteiligung von je zwei Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien geachtet. 

Aufgaben / Mitwirkung der Spielleitungen

Spielleitungen, die an einer „Festival-Co.-Produktion“ teilnehmen, erhalten WAZEntlastungsstunden für folgende Aufgaben: 
Absprachen mit dem jeweiligen künstlerischen Partner, ggf. Durchführung von Sonderproben. Weitere Teilaufgaben werden je nach Interessenlage übernommen, z.B.: Sichtung weiterer Festival-Bewerbungen, Mitwirkung im Auswahlverfahren / Mitarbeit an der Vorbereitung des Festivalablaufs (inhaltlich und / oder technisch) / Sammeln notwendiger Informationen für die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Texte und Fotos für Flyer und Plakate) / Sammeln notwendiger Informationen für die Abrechnung (z.B. Zusammenstellung der Musiktitel für die Gema) / Mitarbeit am Festivalablauf (z.B. Workshop-Organisation, Leitung von Feedbackgesprächen, Organisation der Anmoderationen, Begrüßung und ggf. Betreuung der Spielgruppen). 

Kontakt

BSB / Fachreferat Theater: Isabell.Jannack@bsb.hamburg.de 



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