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Schwangerschaftskonfliktberatung Schwanger und im Konflikt

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Viele Frauen werden ungeplant schwanger. Oftmals ist es eine freudige Überraschung, bei einigen Frauen werden jedoch Gefühle wie Unsicherheit, Scham, Zweifel, Überforderung und Angst ausgelöst – letztere besonders dann, wenn die Entscheidung für die Schwangerschaft schwer fällt oder unmöglich erscheint.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Unabhängige Beratung

Wenn es Ihnen so geht, wünschen Sie sich vermutlich unterstützende und respektvolle Gesprächspartner/innen, um mit dieser Situation nicht allein zu sein. Das können der eigene Partner, gute Freundinnen oder Familienangehörige sein. Manchmal reichen die Gespräche mit solch nahestehenden Menschen jedoch nicht aus, um zu einer Entscheidung zu kommen. Manchmal sind sie sogar besonders schwierig, weil Sie sich gedrängt oder unverstanden fühlen. Vielleicht wollen Sie sich auch niemandem aus Ihrem Umfeld anvertrauen.

Eine unabhängige Beratung kann eine große Hilfe sein. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dazu, Sie im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft in die Lage zu versetzen, nach gründlicher Abwägung aller Aspekte eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Selbstverständlich können Sie zu dieser Beratung, die absolut vertraulich ist, auch Ihren Partner oder eine andere Person Ihres Vertrauens mitbringen.

Die Beratung soll zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und bei der Lösung von Problemen und Lebensumständen unterstützen, um Ihnen Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen. Sie erhalten auf Wunsch zum Beispiel Informationen über für Sie in Betracht kommende finanzielle und soziale Hilfen. Nach dem Beratungsgespräch treffen Sie allein die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft.

Bin ich überhaupt schwanger?

Sobald Ihre Regel nicht zum erwarteten Zeitpunkt einsetzt, sollten Sie sich entweder einen Schwangerschaftstest aus der Apotheke besorgen oder gleich einen Termin bei Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt vereinbaren. Der beste Zeitpunkt, Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt zu besuchen ist rund eine Woche nach Ausbleiben der Regel. Zu diesem Zeitpunkt kann man im Ultraschall eine Schwangerschaft erkennen.

Auch für einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch ist der frühe Arztbesuch sinnvoll. Die Ultraschalluntersuchung dokumentiert, seit wann Sie schwanger sind. Da in Deutschland nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ein Abbruch vorgenommen werden darf, ist diese ärztliche Feststellung besonders wichtig.

Ich bin noch nicht 18

Wenn Sie noch nicht volljährig sind, können Sie auch ohne Einwilligung Ihrer Eltern

  • sich ärztlich untersuchen lassen,
  • die Schwangerschaft feststellen lassen,
  • die gesetzlich vorgeschriebene Beratung über mögliche Hilfen in Anspruch nehmen
  • und eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch erhalten.

Die ärztliche Schweigepflicht und die der Beraterinnen oder Berater gilt auch gegenüber den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten. Viele Jugendliche haben Angst vor der Reaktion ihrer Eltern und verheimlichen daher die Schwangerschaft. Auch darüber kann und soll in der Beratung gesprochen werden.

Möchten Sie aber dennoch ohne Wissen und Einverständnis Ihrer Eltern oder anderer Sorgeberechtigten Ihre Schwangerschaft abbrechen, so muss sich Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt im Gespräch darüber vergewissern, ob Sie „einsichts- und urteilsfähig“ sind. 

Das heißt: Die Ärztin/der Arzt beurteilt, ob Sie die Tragweite des Eingriffs verstehen, um sich verantwortlich dafür oder dagegen entscheiden zu können. Bei Frauen über 16 Jahren wird das meist bejaht; bei jüngeren wird es sehr unterschiedlich eingeschätzt.

In jedem Fall aber gilt, dass keine Frau und kein Mädchen gegen ihren Willen zu einem Abbruch der Schwangerschaft gezwungen werden darf, egal wie jung oder alt sie ist.

Meine Partnerin ist schwanger – Männer im Schwangerschaftskonflikt

Eine ungeplante Schwangerschaft löst bei Männern und Frauen meist einen Strudel heftiger und durchaus widerstreitender Gefühle aus. Viele Männer sind zunächst überrascht und erschreckt, wenn sie mit der Nachricht konfrontiert werden, Vater zu werden. 

Wenn Ihre Partnerin ungeplant schwanger geworden ist, so müssen auch Sie sich mit der neuen Situation auseinandersetzen. Sie werden sich fragen müssen, welche Perspektive Ihre Partnerschaft hat, und ob es für Sie vorstellbar ist, in Ihrer jetzigen Lebenssituation mit Ihrer Partnerin ein Kind zu bekommen. Ihre Gefühle können dabei von Freude und Stolz bis hin zu totaler Ablehnung der Schwangerschaft und dem Wunsch nach Rückzug reichen. 

Leider ist es nicht immer möglich, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Wie können und wollen Sie sich verhalten, wenn Ihre Partnerin eine andere Entscheidung trifft als die, die Sie sich wünschen? Welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber der Frau und möglicherweise dem Kind? Die Auseinandersetzung mit den Folgen der ungeplanten Schwangerschaft kann Ihre Partnerschaft bereichern, sie kann sie aber auch schwer belasten. 

Professionelle Beratung kann Ihnen bei der Bewältigung dieser Krise behilflich sein.

Hilfetelefon „Schwangere in Not“

Schwanger - und niemand darf es wissen? Wenn Sie schwanger sind und die Schwangerschaft geheim halten möchten oder müssen, da Sie sich niemandem anvertrauen können, Angst haben oder sich bedroht fühlen, dann rufen Sie anonym und kostenfrei das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 an.
Es stehen Ihnen rund um die Uhr qualifizierte Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, um Ihnen Rat, Hilfe und Unterstützung zu geben.

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