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Informationen zur Schwangerschaft Wenn das Kind willkommen ist

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Sie finden hier vor allem Informationen zu den vorgeburtlichen Untersuchungen und zu anderen Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft.

Informationen zur Schwangerschaft

Betreuung und Begleitung durch die Frauenärztin/den Frauenarzt

Während Ihrer Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf regelmäßige Betreuung durch eine Frauenärztin/einen Frauenarzt. Zu Beginn der Schwangerschaft werden Sie ausführlich beraten über

  • Ernährung, Genussmittel, Medikamente,
  • Berufstätigkeit, Reisen, Sport,
  • Geburtsvorbereitung und
  • die Möglichkeiten und Grenzen der Pränataldiagnostik (vorgeburtlichen Diagnostik).

Darüber hinaus werden Sie über Zusatzuntersuchungen informiert.

Was Sie über vorgeburtliche Untersuchungen wissen sollten

Vorgeburtliche Untersuchungen sollen die gesundheitliche Entwicklung des Kindes beobachten. Dazu gehören zum Beispiel Ultraschall- und Fruchtwasseruntersuchungen.

Alle werdenden Eltern beschäftigt die Frage: Wird unser Kind gesund sein? Sollen wir Untersuchungen in Anspruch nehmen, die uns etwas über die Gesundheit und die Entwicklung unseres Kindes während der Schwangerschaft mitteilen? Was ist, wenn mein Kind krank zur Welt kommen wird? 

Es gibt für diese Fragen keine richtigen Antworten, sondern nur persönliche Entscheidungen! 

Werdende Eltern haben ein Recht darauf, sich über Untersuchungsmöglichkeiten, deren Aussagekraft und mögliche Konsequenzen umfassend beraten zu lassen. Dies kann Ihnen helfen, die oben genannten Fragen für sich zu klären und sich zu entscheiden. In einem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, offen über Ängste und Sorgen, aber auch über Ihre Hoffnungen zu sprechen.

Hierfür stehen Ihnen Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt sowie die Schwangerenberatungsstellen zur Verfügung. Genauso haben Sie als werdende Eltern auch ein Recht auf Nichtwissen und können spezielle Untersuchungen jederzeit ablehnen.

Impfungen und Schwangerschaft

Impfungen schützen Sie und Ihr Kind vor Infektionskrankheiten. Nutzen Sie daher den Besuch bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, um Ihren Impfstatus zu überprüfen. 

Grundsätzlich gilt: Jede versäumte Impfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Doch nicht jede Impfung darf während der Schwangerschaft verabreicht werden (zum Beispiel gegen Röteln oder Masern). 

Grundsätzlich sollte während der Schwangerschaft so wenig wie möglich, bei akuter Infektionsgefahr jedoch so viel wie nötig, geimpft werden. Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann Sie in Ihrer persönlichen Situation beraten.

Betreuung und Begleitung durch Hebammen

Als werdende Mutter sollten Sie die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen: Diese können Sie bei Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt vornehmen lassen – oder bei einer Hebamme. 

Auf Grund ihrer Ausbildung dürfen Hebammen sämtliche Vorsorgeuntersuchungen leisten, die in den Mutterpass eingetragen werden – mit Ausnahme der Ultraschalluntersuchungen. Hebammen kontrollieren Ihre Gewichtszunahme, Ihren Blutdruck und Urin und nehmen Ihnen Blut für die notwendigen Untersuchungen ab. Sie ertasten die Lage und das Wachstum des Babys und messen den Bauchumfang, hören die kindlichen Herztöne ab und führen bei Bedarf eine vaginale Untersuchung durch. 

Ergeben sich bei den Untersuchungen Auffälligkeiten, überweist Sie Ihre Hebamme an Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt. 

Vergleichbar zur Betreuung durch die Frauenärztin/den Frauenarzt bekommen Sie einen festen Termin und haben keine Wartezeiten. Neben den Routineuntersuchungen bleibt genug Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten, sei es zu Problemen mit der Schwangerschaft selbst, zur Ernährung, Geburtsvorbereitung oder Sexualität in der Schwangerschaft, zur Wahl des Geburtsortes, zu Problemen am Arbeitsplatz (Mutterschutzgesetz), sozialen und finanziellen Hilfen sowie weiterführende Hilfen bei besonderen Belastungen.

Besondere Hilfe und Unterstützung durch Familienhebammen

Manche werdende Mütter oder Eltern brauchen zusätzliche Unterstützung. Ursachen hierfür können schwerwiegende Gesundheitsprobleme, Überlastung im Alltag oder finanzielle Nöte sein. Familien, die nach Deutschland zugewandert sind, haben möglicherweise Verständigungsprobleme und fühlen sich mit dem deutschen Gesundheitssystem überfordert.

Familienhebammen sind die Spezialistinnen für Mütter und Väter mit besonderem Hilfebedarf. Sie sind genauso qualifiziert wie andere Hebammen, sie arbeiten wie andere Hebammen und sie unterliegen wie Ärztinnen /Ärzte und Hebammen der Schweigepflicht. Aber sie können sich der einzelnen Frau und ihrer Familie mit mehr Zeit und besonderen Hilfeleistungen zuwenden. So kann Sie eine Familienhebamme bei einem Amtsbesuch begleiten und unterstützen. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Informationen dazu erhalten Sie bei den Schwangerenberatungsstellen.

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