Die bestehende Behördenstruktur bleibt mit folgenden Änderungen erhalten:
Aus der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird das Amt für Verkehr mit Ausnahme des Bereichs Luftverkehr (VM 2) inklusive der Zuständigkeit für den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), die verkehrsbezogenen Angelegenheiten der Metropolregion Hamburg sowie der Bereich Verkehrsrecht/Verkehrsgewerberecht (RV) aus dem Rechtsamt herausgelöst und hieraus eine eigenständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gebildet.
Aus der Behörde für Inneres und Sport werden Anteile des Bereichs Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrsrechts (A310 sowie Anteile von A320) sowie die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung und der Landesbetrieb Verkehr (ohne die Bereiche Verkehrssicherheit, Verkehrsüberwachung und Transport- und Genehmigungsmanagement) in die Behörde für Verkehr und Mobilität überführt. Die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit und Verkehrsüberwachung und die Steuerung der entsprechenden polizeilichen Einheiten der Verkehrsdirektion verbleiben bei der Behörde für Inneres und Sport.
Ferner wird der Bereich Landwirtschaft (Abteilung WL) ohne den Bereich Pflanzenschutz und Pflanzenschutzkontrolle (WL 31, WL 32 und WL 34 sowie WL 231) in die bisherige Behörde für Umwelt und Energie integriert.
Aus den verbleibenden Bereichen inklusive des Bereichs Luftverkehr (VM 2) der bisherigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird die Behörde für Wirtschaft und Innovation.
Die jeweiligen Fachressourcen (Personal- und Haushaltsmittel) der bisherigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation werden entsprechend der neuen Zuständigkeiten auf die Behörde für Wirtschaft und Innovation, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Behörde für Umwelt und Energie aufgeteilt. Entsprechend der zu verlagernden Mitarbeiter*innenanteile wird die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende mit Personal- und nicht fachbezogenen Ressourcenanteilen aus der bisherigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ausgestattet. Entsprechend wird in Bezug auf die Verlagerungen von der Behörde für Inneres und Sport auf die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vorgegangen. Dabei sind die aufgrund der Verlagerung des Landesbetriebs Verkehr bei der Behörde für Inneres und Sport entfallenden Einnahmen entsprechend zu kompensieren. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erhält eine der bisherigen zwei Staatsratspositionen der bisherigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.
Aus der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird das Amt für Verbraucherschutz in die bisherige Justizbehörde integriert, die damit zur Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wird.
Die Zuständigkeit für das Institut für Hygiene und Umwelt geht auf die Behörde für Umwelt, Klima und Energie über.
Aus dem Amt für Gesundheit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz geht der Bereich Senior*innen (ohne Pflege, Teile von G 13) einschließlich der Zuständigkeit für den Landessenior*innenbeirat (LSB G 13) und die Zuständigkeit für das Hamburgische Krebsregister (G 23) auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung über.
Das Amt für Gesundheit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz im Übrigen wird in die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration integriert, die damit zur Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird. Die bisherige Staatsratsposition der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration übertragen, so dass die Behörde zukünftig über zwei Staatsratspositionen verfügt.
Die Zuständigkeit für Bezirksangelegenheiten und das Amt für Bezirksverwaltung wird aus der Finanzbehörde in die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung überführt, die damit zur Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird. Bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird eine zusätzliche Staatsratsposition für Bezirke eingerichtet. Darüber hinaus wird die Zuständigkeit für die/den Antisemitismusbeauftragte/n sowie für den Runden Tisch gegen Antisemitismus und für die Förderung jüdischen Lebens sowie die Zuständigkeit für den bzw. die Senatskoordinator/in für die Gleichstellung behinderter Menschen inklusive des Inklusionsbüros auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke übertragen.
Die jeweiligen Fachressourcen (Personal- und Haushaltsmittel) der bisherigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz werden entsprechend der neuen Zuständigkeiten auf die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Behörde für Umwelt, Klima und Energie, die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration aufgeteilt. Entsprechend der zu verlagernden Mitarbeiter*innenanteile werden die Personal- und nicht fachbezogenen Ressourcenanteile der bisherigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auf die aufnehmenden Behörden aufgeteilt.
Die Behörde für Umwelt und Energie trägt zukünftig die Behördenbezeichnung Behörde für Umwelt, Klima und Energie.
Es wird eine Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters eingerichtet, die durch die zuständigen Fachbehörden unter Setzung der Schwerpunkte inhaltlich vorbereitet wird. Ihr gehören die Präsides der Behörde für Umwelt, Klima und Energie, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Inneres und Sport und der Finanzbehörde sowie die Bezirksamtsleiter*innen an.
Die SPD hat das Vorschlagsrecht für den Ersten Bürgermeister und die Senator*innen der Finanzbehörde, der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Wirtschaft und Innovation, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie, und Integration, der Behörde für Kultur und Medien, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Die Grünen haben das Vorschlagsrecht für die Zweite Bürgermeisterin und die Senator*innen der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, der Behörde für Umwelt, Klima und Energie, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.