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Koalitionsvertrag Demokratie

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Demokratie: Koalitionsvertrag 2020

Demokratie ist weder selbstverständlich noch unveränderlich. Sie muss immer wieder neu erklärt und erstritten werden, um die Menschen zu überzeugen und sie als Wählerinnen und Wähler zu gewinnen. Sie braucht Bürger*innen, die sich einmischen, egal ob sie hier geboren oder eingewandert sind – die für ihre Werte, für ihre Rechte und die der Anderen einstehen. In einer Demokratie ist es wichtig, dass alle die Möglichkeiten haben, mitzumachen und angemessen repräsentiert zu werden. 

Demokratie braucht Institutionen, die für Beteiligung offen sind. Sie braucht fundierte Fakten, eine gute Debattenkultur, ein starkes Parlament, eine unabhängige Justiz, freie und unabhängige Medien und gegenseitigen Respekt. Sie braucht eine gute Bildung für alle und mündige Bürgerinnen und Bürger sowie lebendige Organisationen, die sich vielfältig einbringen, von Parteien über Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften bis hin zu NGO, Stiftungen, Vereinen und Initiativen.

Die Koalitionspartner setzen auf einen starken liberalen demokratischen Rechtsstaat, der unsere Freiheit sichert. Das mag selbstverständlich klingen, doch viele Entwicklungen in Europa und weltweit zeigen, dass die Demokratie aktiv gelebt und gepflegt werden muss. Deshalb werden wir in der kommenden Legislatur unsere Demokratie durch verschiedene Projekte stärken.

Parité-Gesetz – Die Hälfte der Macht den Frauen

In Hamburg sind Frauen im Vergleich zu Männern, gemessen an ihrem Anteil an der wahlberechtigten Bevölkerung in Höhe von 52,6 Prozent, im Parlament dauerhaft unterrepräsentiert: Noch nie waren Frauen zu gleichen Teilen Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Daran hat auch das Hamburger Wahlrecht, das den Wähler*innen über Kumulieren und Panaschieren der zehn abzugebenden Stimmen viele Wahloptionen liefert, nichts geändert. Werden Frauen aufgrund parteiinterner Strukturen nicht nominiert, so können sie mangels Kandidatur auch nicht gewählt werden.

Die Koalitionspartner setzen sich das Ziel durch Gesetzesänderungen das Wahlrecht zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen zu ändern, um jeden zweiten Platz der Wahlkreis-, Landes- und Bezirkslisten mit einer Frau zu besetzen. Kandidieren Personen mit dem Geschlechtseintrag divers oder Personen ohne geschlechtliche Zuordnung auf einem Platz, wird die Alternierung für diesen Platz unterbrochen. 

Mitbestimmung weiter stärken 

Die stärkere Beteiligung junger Menschen an den gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen ist unser erklärtes Ziel. Entscheidungen, die heute getroffen werden und oft irreversibel sind, betreffen nicht selten die junge Generation direkt, mit ihren Auswirkungen müssen junge Menschen lange Zeit leben. Deshalb hat Hamburg als eines von vier Bundesländern ein Wahlrecht für junge Menschen ab 16 Jahren eingeführt hat. 

Kinder- und jugendgerechte Beteiligung muss frühzeitiger beginnen. Bereits Kinder müssen an sie betreffenden politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen teilhaben können. Mit zunehmendem Alter und wachsender persönlicher Reife muss der Grad der Beteiligung steigen, um junge Menschen so kontinuierlich in die demokratischen Prozesse zu integrieren und damit auch die Demokratie selbst zu stärken. Dazu gehören auch Wahlen ab einem Alter, in dem sich junge Menschen dafür interessieren und aktiv werden wollen. Vor diesem Hintergrund wollen die Koalitionspartner den vereinbarten Prozess der Auswertung der aktuellen Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre mit dem Ziel einleiten, zu klären, welche Ableitungen – wie etwa ein Jugendmitwirkungsgesetz – für die politische Teilhabe junger Menschen sich daraus ergeben. Eine Vielzahl von Volksinitiativen hat in der vergangenen Legislatur auf ihre Ansinnen aufmerksam gemacht und ist in die politische Auseinandersetzung gegangen. Vielfach sind gute Kompromisse daraus hervorgegangen, die Hamburg ein Stück besser gemacht haben.

Wir haben die Demokratie in Hamburg in den vergangenen Jahren nicht nur im Stil, sondern mit der Einführung eines Referendums auch durch eine neue Möglichkeit der Mitbestimmung weiter gestärkt. Wir haben dafür das Referendum in der Verfassung verankert und werden den angestoßenen Prozess, die Volkspetition mit der Möglichkeit einer Online-Petition auszustatten und mit einem digitalen Diskussionsform zu verbinden, fortsetzen, um die demokratische Kultur in der Stadt weiter zu stärken. Diese Option wollen wir nach der Landesebene auch auf Bezirksebene umsetzen. Die Koalitionspartner werden allen Versuchen, die Einheitsgemeinde und Stadtstaatlichkeit Hamburgs infrage zu stellen, entschieden entgegentreten. Anliegen in bezirklichen Bürgerentscheiden, die mehrere Bezirke oder die Landesebene betreffen, können wie Beschlüsse der Bezirksversammlung nur einen empfehlenden Charakter haben. Sollen sie verbindlich werden, bleibt nur der Weg über eine Volksinitiative auf Landesebene, damit alle Hamburgerinnen und Hamburg die Chance haben, mitabzustimmen.

Für ein modernes Verständnis von Bürgerbeteiligung an den Entscheidungen der Exekutive

Hamburg hat 2012 mit einem Transparenzgesetz bundesweit Maßstäbe gesetzt. Damit konnte – zusammen mit den direktdemokratischen Instrumenten der Bezirks- und Landesebene – die Beteiligung und Kontrolle der Bürger*innen an Angelegenheiten der Exekutive deutlich ausgebaut und ein wirksamer Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung und gegen Politikverdrossenheit geleistet werden. Durch unsere Gesetzesreform von 2019 haben wir aktuell das bürger*innenfreundlichste Transparenzgesetz bundesweit. Diesen Status wollen wir halten.

Nachdem sich das Rechtsinstrument des Transparenzgesetzes anerkanntermaßen bewährt hat und in der letzten Legislaturperiode bereits fortentwickelt wurde, wollen die Koalitionspartner dieses mit einer Verfassungsgarantie absichern und damit auch auf eine höhere Ebene heben. Mit einem Verfassungsauftrag an die Verwaltung für Bürger*innennähe und Transparenz wird dem heutigen, modernen Ansatz eines beteiligungsorientierten Verwaltungsverständnisses Rechnung getragen. 

Um weiter Vorreiter im Bereich der Transparenz politischen Handelns zu sein, wollen die Koalitionspartner die transparente Kommunikation in der Frühphase von Gesetzesvorhaben des Senats erhöhen. Auf den Internetseiten der Fachbehörden sollen Referent*innenentwürfe, die in eine Verbändeanhörung gehen, eingestellt werden. Auch die eingehenden Stellungnahmen sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit wird der Gedanke des legislativen Fußabdrucks in sachgerechter Weise aufgegriffen.

Demgegenüber stammen die Deputationen als Beteiligungsinstrument aus einer Zeit, in der es die anderen modernen Kontrollinstrumente noch nicht gab. Die Sitzungen der Deputation sind vertraulich und damit nicht transparent. Der Stichentscheid der verantwortlichen Behördenleitung sorgt dafür, dass Entscheidungen gegen den Willen des Senats nur in den seltensten Fällen erfolgen und bekannt werden. Die verfassungsrechtliche Vorgabe der Mitwirkung des Volkes ist regelhaft beschränkt auf die Mitwirkung von Parteimitgliedern, da die Deputierten nach dem Verhältnis der Stimmenanteile an den Bürgerschaftswahlen von den jeweiligen Fraktionen berufen werden. Vor diesem Hintergrund wollen die Koalitionspartner den Artikel 56 Hamburgische Verfassung hin zu einem Verfassungsauftrag für eine bürger*innennahe und transparente Verwaltung weiterentwickeln, indem wir die heute etwas aus der Zeit gefallenen Deputationen abschaffen und Hamburg mit einer wirksamen Verfassungsgarantie für das Transparenzgesetz in diesem Bereich bundesweit an die Spitze setzen.

Stärkung der Hamburgischen Bürgerschaft

Die Koalitionsparteien vereinbaren, in  einem Prozess gemeinsam mit den anderen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft die Frage zu prüfen, wie die Vereinbarkeit von Familie, Mandat und Beruf mit dem Ziel einer Professionalisierung des Parlamentes bis hin zur denkbaren Option eines Vollzeitparlaments verbessert werden kann. 
Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Mandat und Beruf für die Abgeordneten in dieser Legislatur zu gewährleisten, wollen wir Sitzungszeiten des Plenums und der Ausschüsse familienfreundlicher gestalten.

Mit der breiten Mehrheit unserer rot-grünen Koalition in der Bürgerschaft werden wir verantwortungsbewusst und fair umgehen. Dazu wollen wir parlamentarische Minderheitenrechte sichern und eine lebendige Parlamentskultur fördern, damit die Opposition ihre Kontrollfunktion wirkungsvoll ausüben kann. Wir werden deswegen für diese Wahlperiode die Quoren z. B. für die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen absenken.

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