Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Koalitionsvertrag Die Digitale Stadt gemeinsam gestalten

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Digitale Stadt gemeinsam gestalten: Koalitionsvertrag 2020

​​​​​​​Digitale Transformation ist mehr als klassische IT und mehr als nur Technik. Sie verändert unser Gemeinwesen und wird es zukünftig noch stärker verändern. Digitalisierung betrifft jede*n. Das zeigen auch die beschleunigten Umstellungsprozesse in allen gesellschaftlichen Bereichen während der Corona-Pandemie: Homeoffice, Homeschooling, E-Learning, Streaming, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und neue Anforderungen an digitale Dienste bringen starke Veränderungen mit sich. Es geht daher auch um einen Kulturwandel, der in erheblichem Umfang unsere Lebens- und Arbeitswelten betrifft. Es geht um neue Formen der Zusammenarbeit und verstärkte fach- und ressortübergreifende Kooperation. Hamburg will die Chancen der Digitalisierung nutzen, für eine klimaschonende Mobilität, für eine bürger*innenfreundliche Verwaltung, für barrierefreie und umfassende Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen und für eine starke Wirtschaft. Wir wollen aktiv daran mitwirken, dass die Digitalisierung zu mehr Solidarität und zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führt und bestehende Ungleichheiten nicht verstärkt werden.

Wir werden den digitalen Wandel weiterhin aktiv gestalten und die Digitalisierung zu einem Schwerpunkt der Legislaturperiode machen. Dabei verstehen wir die Digitalisierung als ressortübergreifendes Querschnittsthema von höchster Bedeutung. Mit der Digitalstrategie für Hamburg hat es ein umfassendes inhaltliches Programm und mit dem Amt für IT und Digitalisierung im Senat eine Struktur bekommen, die dieser großen Aufgabe gerecht werden und eine umfassende Digitalisierungspolitik mit dem Blick fürs große Ganze umsetzen kann. Wo nötig, wollen wir die erforderlichen Kapazitäten dafür ausbauen. 

Beispiele für einen positiven Wandel gibt es schon jetzt viele: Der leistungsfähigste Klimarechner des Landes unterstützt Forscher*innen in Hamburg bei der Suche nach Lösungswegen im Kampf gegen die Erderwärmung, neue Möglichkeiten in der Forschung und im Gesundheitsbereich, unter anderem durch KI, verbessern unseren Alltag und neue Wege in der digitalen Verwaltung wie der digitale Antrag zum Kindergeld machen Abläufe einfacher und effizienter. Und auch die Zeit der Corona-Pandemie hat gezeigt: Wir müssen uns im Bereich der Digitalisierung noch mehr trauen und die digitale Transformation mit Nachdruck angehen, um auch in besonderen Situationen unsere Gesellschaft bestmöglich am Laufen zu halten. 

Moderne und bürger*innennahe Verwaltung

Im Ländervergleich hat Hamburg eine gute Ausgangssituation und günstige strukturelle Voraussetzungen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung. Als  Stadtstaat können wir umfassend selbst gestalten, verfügen über eine gute digitale Infrastruktur und eine langjährige Erfahrung mit zentraler IT-Steuerung. Digitalisierung ist aber auch Kernaufgabe jeder einzelnen Behörde für ihre Bereiche. Sie wirken strategisch und operativ in ihrem Geschäftsbereich, um die in der Digitalstrategie definierten „Digitalen Räume“ in ihrer Fachverantwortung erfolgreich zu gestalten. Und dies geschieht immer öfter ressortübergreifend und damit über klassische Zuständigkeitsgrenzen hinweg. Die Behörden werden mehr und mehr digitales Denken in sämtliche Arbeits- und Organisationszusammenhänge integrieren. Künftig wird es außerdem darauf ankommen, dass die Verwaltung verstärkt eigenes Know-how und fachliche Expertise aufbaut, um unabhängiger von externer Beratung zu werden. 

Hamburg ist eine digitale Stadt mit hoher Lebensqualität; dazu gehört eine bürger*innenfreundliche Verwaltung, die

  • ihre Dienstleistungen konsequent von den Nutzer*in aus denkt,
  • sich in ihrem Handeln an den Bedürfnissen der Bürger*innen orientiert,
  • Services umfassend online zur Verfügung stellt und
  • der Datensicherheit und Datensparsamkeit der Nutzer*innen höchste Priorität einräumt.

Die bürger*innenfreundliche Verwaltung kann mithilfe digitaler Anwendungen Prozesse modernisieren und Bürokratie abbauen. Technologische Innovationen müssen schneller für die Bürger*innen und die Verwaltung verfügbar gemacht werden. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Rahmen der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen steht dieser Aspekt für uns besonders im Mittelpunkt. Wir wollen, dass die Menschen nicht länger mit der Komplexität des Verwaltungshandelns konfrontiert werden, sondern durch Kooperation der Behörden und die Nutzung von Synergien einfachere und nutzer*innenfreundliche Verfahren entstehen. Wir wollen, dass die „Daten laufen“ und nicht die Menschen zum Amt. In dieser Legislaturperiode werden alle relevanten Verwaltungsleistungen für Bürger*innen und Unternehmen online verfügbar gemacht werden.

Eine besondere Rolle kommt dabei auch der Bezirksverwaltung zu, erbringt sie doch die Mehrzahl öffentlicher Dienstleistungen mit direktem Kund*innenkontakt. Die Menschen erwarten, diese auch digital in Anspruch nehmen zu können, ohne auf den persönlichen Zugang vor Ort verzichten zu müssen. Es geht darum, die Prozesse zu vereinfachen und digitale Lösungen aus einem Guss zu entwickeln, inklusive der erforderlichen Schnittstellen. Unverzichtbar für die Digitalisierung der Bezirksverwaltung sind die enge Kooperation mit den Fachbehörden und die Bereitstellung von ausreichenden Projekt- und Betriebsmitteln. Die Digitalisierungsanstrengungen der vergangenen Jahre haben einerseits zu Synergieeffekten beim Personal und andererseits zu höheren Betriebskosten geführt. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der Digitalisierung der Verwaltung in den kommenden Jahren weitere Synergien verbunden sein werden.

Für eine effiziente Verwaltung und leistungsfähige Services für die Verwaltungskund*innen ist es aber nicht nur erforderlich, den Zugang weiter zu modernisieren. Für eine umfassende Digitalisierung ist es in gleichem Maße nötig, die ca. 800 Fachverfahren der Hamburger Verwaltung, die ihrerseits mit den Online-Angeboten für die Verwaltungskund*innen korrespondieren müssen, zu modernisieren.

Wir engagieren uns weiterhin bundesweit für gute Rahmenbedingungen bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Hamburg arbeitet auf diesem Themenfeld seit Jahren aktiv mit Bund und Ländern zusammen und hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Standards, Anwendungen und Verwaltungsvereinbarungen zu erarbeiten und die erforderlichen Rechtsänderungen durchzusetzen. Indem aktuell Schritt für Schritt alle Verwaltungsdienstleistungen der Stadt über das Onlinezugangsgesetz des Bundes und die damit verbundene Kooperation digitalisiert werden, sehen wir zum Beispiel Gestaltungsmöglichkeiten beim Bürgerkonto, das die Kommunikation aller Bürger*innen mit den Behörden deutlich verbessern wird. Um diese Verbesserungen zu erreichen, wollen wir mit Blick auf Authentifizierungsverfahren unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards und mit Berücksichtigung der IT-Sicherheit praktikable Lösungen finden. Da hier die Regelungskompetenz zu etwa 90 Prozent beim Bund liegt, werden wir uns in den zuständigen Gremien – 2021 hat Hamburg den Vorsitz im IT-Planungsrat – dafür nachdrücklich einsetzen. 

Daten 

Intelligent genutzte und geteilte Daten werden Bestandteil der digitalen Daseinsvorsorge, sind ein Innovationsmotor und von immer größerer Bedeutung für die Steuerungs- und Anpassungsfähigkeit einer Stadt. Hamburg und seine Stadtgesellschaft müssen sich aktiv positionieren, um in Zeiten globaler Datenökonomien handlungsfähig zu bleiben.

Damit wir Daten zum Wohle des Gemeinwesens nutzen können, brauchen wir ein stadtweites Verständnis sowie geeignete Regelungen und Mechanismen, um diese fach- und institutionenübergreifende Datennutzung effizient zu realisieren („Daten-Governance“). Um Daten in der Stadt und für die Stadt immer besser verfügbar zu machen, sind leistungsfähige Plattformlösungen erforderlich. Diesen Ansatz verfolgt Hamburg mit der Urban Data Plattform, mit deren Ausbau die technische Grundlage weiter verbessert wird, um die vielfältigen dezentralen Systeme und Datenbanken funktional zu verbinden. Mit der Einführung der digitalen Arbeitsmethodik Building Information Modeling (BIM) in allen am Bau beteiligten öffentlichen Organisationen Hamburgs werden zum Beispiel sämtliche über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks relevanten Daten in einem intelligenten Bauwerksinformationsmodell (Digitaler Zwilling) vereint. Das Geoportal stellt schon heute viele Informationen leicht zugänglich und schnittstellenoffen zur Verfügung. Wir wollen das Geoportal kontinuierlich ausbauen und dort weitere Informationen zugänglich machen. Wir werden außerdem eine offene Schnittstelle für eine maschinenlesbare Parlamentsdatenbank analog zum Transparenzportal bereitstellen. Darüber hinaus wollen wir einen Prozess initiieren, wie die Hamburger Parlamentsdatenbank barrierefrei gestaltet und mit denen anderer Bundesländer gemeinsam standardisiert werden kann.

Digitale Souveränität des Staates stärken

Um die Ziele der Digitalisierung zu erreichen, muss die Hamburger Verwaltung die Kompetenz und die Möglichkeiten haben, die Entwicklung zu steuern, zu beherrschen und Transparenz über eingesetzte Technologien zu haben. Dazu wollen wir als Stadt auch in der Verwaltung die nötige Digitalisierungs- und IT-Kompetenz aufbauen und weiterentwickeln. Wir wollen dabei aber auch nicht alles neu erfinden, sondern die Produkte und Dienstleistungen, die die IT-Wirtschaft bietet, aufnehmen, ohne in eine unverhältnismäßige Abhängigkeit von externen Berater*innen und Dienstleister*innen zu geraten. Das Ziel ist jeweils, die leistungsfähigsten Angebote für Bürger*innen und Unternehmen bieten zu können und den Mitarbeite*rinnen bestmögliche Unterstützung für ihre Aufgaben zu geben.

Ein wesentlicher Faktor zur Transparenz eingesetzter Technologien ist der Einblick in den Code einer Software. Diese Transparenz ist bei Open-Source-Software per se gegeben. Deshalb wird die FHH künftig verstärkt auch auf den Einsatz von Open-Source-Produkten setzen. Aktuell werden in der Hamburger Verwaltung bereits viele neue Fachanwendungen in der digitalen Verwaltung entwickelt. Wir wollen, dass möglichst viele dieser Anwendungen quelloffen und zwischen Verwaltungen weitergabefähig sind. Dafür werden wir uns an geeigneten Plattformen beteiligen bzw. diese initiieren. 

Viele Unternehmen sind indes auf die Vermarktung ihres geistigen Eigentums durch lizenzgeschützte Software angewiesen. Wir wollen Initiativen entwickeln, die für die öffentliche Verwaltung als Kundin auch hier zu Open Source vergleichbare Transparenz herstellt.

Um die digitale Souveränität der Hamburger Verwaltung zu stärken, werden wir

  • deren Kompetenz zur Beurteilung und Auswahl der einzusetzenden Technologien und der Entwicklung von Fachkonzepten bzw. Anforderungsdefinitionen weiter stärken;
  • Möglichkeiten schaffen, die Datennutzung und Übermittlung aller zu beschaffender Software transparent messen zu können (z. B. Telemetriedaten);
  • alle für Anwendungen fachlich jeweils einschlägigen offenen Schnittstellen zum Gegenstand der fachlichen Vorgaben für die zu beschaffende bzw. zu entwickelnde Software machen;
  • Vergabeverfahren so gestalten, dass wir einen breiten Mix von Hersteller*innen und Lieferant*innen erhalten und ausbauen – dafür werden Vergabeverfahren so gestaltet, dass alle Kooperations- und Geschäftsmodelle (z. B. Anbieter*innengemeinschaften von Start-ups, Open-Source-Angebote und Lizenzmodelle) gleichwertig behandelt werden;
  • in ausgewählten strategischen fachlichen Feldern prüfen, ob es zur Erhöhung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung nötig sein kann, Anwendungssoftware – wo immer möglich im Verbund mit anderen öffentlichen Trägern, insbesondere den Dataport-Trägerländern – selbst quelloffen zu entwickeln;
  • gesetzliche Initiativen ergreifen bzw. unterstützen, die die Kontrolle der Nutzer*innen über ihre Daten stärken;
  • prüfen, ob wir auf rechtlichem Wege bzw. im Wege von Vergabeverfahren die Einsicht in den Softwarecode für die Freie und Hansestadt Hamburg verbindlich regeln können.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat beschlossen, in der neuen Wahlperiode für alle Bürgerschaftsabgeordnete und Mitarbeiter*innen ein cloudbasiertes System – Phoenix – nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein über Dataport einzuführen. Bei einem nachhaltigen Erfolg des Projektes in Schleswig-Holstein und in der Hamburgischen Bürgerschaft wollen wir dies schrittweise und freiwillig in der Hamburgischen Verwaltung etablieren. Wir werden diese Initiativen, soweit möglich, gemeinsam mit dem IT-Dienstleister der norddeutschen Länder (Dataport) und in Abstimmung mit den anderen Trägerländern umsetzen.

Digitale Infrastrukturen sichern und ausbauen

Eine gute Versorgung mit Breitband und Mobilfunk gehört heute faktisch zur Daseinsvorsorge. Im laufenden Jahrzehnt soll in Hamburg ein flächendeckendes Glasfasernetz aufgebaut werden. Derzeit werden mit einem Förderprogramm die letzten Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen. In einem nächsten Schritt wird geprüft,wie die derzeit bei der Stadt oder den öffentlichen Unternehmen vorhanden Leitungskapazitäten stärker zum Erreichen dieses Zieles genutzt werden können.

Der Ausbau des offenen und kostenlosen WLAN-Netzwerkes in der City, an stark frequentierten Orten, touristischen Hotspots sowie in den Bezirkszentren wird konsequent vorangetrieben.  In den kommenden Jahren wird Hamburg anschließend an die Pilotprojekte im Hamburger Hafen zur „5G-Mobilfunk-Stadt“ entwickelt.

Bei der IT-Beschaffung und im technischen Betrieb setzen wir verstärkt auf ressourcenschonende, nachhaltige Technologien, wie etwa beim modernen Dataport-Rechenzentrum, das nur mit regenerativen Energien betrieben wird, besonders energieeffizient ist und mit seiner Abwärme Büros und eine Turnhalle beheizt. Bei der Entsorgung von Altgeräten werden wir streng auf die Einhaltung der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes achten. Die Vermeidung von Abfällen steht hier an erster Stelle.

Digitalisierung und gesellschaftliche Verantwortung

Der digitale Wandel ist nicht nur Chance, sondern auch Herausforderung für die Bürger*innen. Der Staat muss daher Verlässlichkeit herstellen und den Schutz der*s Einzelnen gewährleisten. Wir stehen daher zu Netzneutralität, Zugangsgerechtigkeit und digitalen Grundrechten, insbesondere zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und wollen IT-Sicherheit und digitale Verbraucher*innenrechte stärken sowie einen effektiven Schutz vor digitaler Kriminalität etablieren. Das sind für uns Grundvoraussetzungen, um das Vertrauen im Zuge des digitalen Wandels sicherzustellen und die Digitalisierung in Hamburg zu einer Erfolgsgeschichte zu machen. 

Wir wollen Beteiligungsmöglichkeiten ausbauen und werden prüfen, inwieweit dies im Rahmen einer digitale Bürger*innenplattform umgesetzt werden kann, die von unterschiedlichen städtischen Akteur*innen genutzt wird, um Beteiligungsverfahren unbürokratisch durchzuführen und möglichst viele Menschen zu erreichen.

Wir sehen die verstärkte Nutzung von KI als Möglichkeit zur Modernisierung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen. Wir werden beim Einsatz von KI-Anwendungen in Hamburger Behörden sicherstellen, dass grundsätzlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit gegeben sind. Wo es fachlich vertretbar ist, sollen von bzw. für die Hamburger Verwaltung entwickelte Algorithmen öffentlich verfügbar gemacht werden. KI-Trainingsdaten sollen in der Kontrolle der Behörden verbleiben, soweit diese nicht im Rahmen eines Datenaustausches in größere Datenpools eingebracht werden. Zudem wollen wir einen behördenübergreifenden Standard zur Überprüfung der Diskriminierungsfreiheit bei KI und Algorithmen einführen, damit die Souveränität über die Verfahren bewahrt wird.



Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch