Die Koalitionspartner vereinbaren, auch unter deutlich schwieriger werdenden Rahmenbedingungen eine an Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit ausgerichtete Haushaltspolitik zu betreiben. Grundlage des Regierungshandelns soll damit der Dreiklang aus „Investieren, Konsolidieren und Hamburgs Wachstum gestalten“ bleiben. Die Koalitionspartner verfolgen bei der Umsetzung ihrer politischen Ziele aus diesem Koalitionsvertrag auch in der aktuell besonders herausfordernden Zeit eine Finanz- und Haushaltspolitik, die an den Regeln der Schuldenbremse festhält, die die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigt und gleichwohl 2024 – unter Berücksichtigung notsituationsbedingter zulässiger Fehlbeträge aus dem Covid19-Notsituationsgesetz – einen auch in doppischer Hinsicht ausgeglichenen Haushalt erreicht.
Finanzpolitisch auch in Corona-Zeiten Kurs halten
Die Bewältigung der Corona-Pandemie ist und bleibt finanzpolitisch eine riesige Herausforderung. Wir haben in einem ersten Schritt gemeinsam die Notausnahme der Schuldenbremse aktiviert und eine 1,5 Milliarden Euro-Kreditermächtigung mit einer in 2025 beginnenden Tilgungsregelung beschlossen. Mit diesen und weiteren ambitionierten Maßnahmen können und werden wir in der Krisenbewältigung weiterhin gemeinsam möglich machen, was wirklich nötig ist, um die wirtschaftlichen, sozialen und anderen Folgen der Pandemie für unsere Stadt anzugehen und abzumildern.
Von den 1,5 Milliarden Euro Corona-Sonderaufwendungen wurden zunächst für 2020 eine Milliarde Euro bereitgestellt; 500 Millionen Euro bleiben vorläufig Reserve für den weiteren Krisenverlauf. Von der einen Milliarde Euro wurde insbesondere ein umfassender Hamburger Corona-Schutzschirm aufgespannt – mit vielfältigen Fördermaßnahmen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), der Behörden und der öffentlichen Unternehmen. Mit steuerlichen und gebührenrechtlichen Maßnahmen der jeweiligen Dienststellen wurden Geschädigte und Betroffene in unterschiedlichsten Bereichen der Stadt umfassend in den Blick genommen. Der Hamburger Schutzschirm hat viel positive Resonanz erfahren und wird behördenübergreifend unter bestmöglicher Berücksichtigung der Maßnahmen des Bundes sowie effizienter Nutzung der Hamburger Corona-Sonderaufwendungen passgenau weiterentwickelt. Dabei wird auch geprüft, wie für Hamburg ein eigener Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Vorbild des WSF des Bundes sinnvoll sein und konkret ausgestaltet werden kann. Die Koalitionspartner können neben den 800 Millionen Euro konsumtiven Mitteln in 2020 nach jetzigem Stand zusätzlich noch 200 Millionen Euro für Corona-bedingte Investitionen, Darlehen und Kapitalmaßnahmen nutzen. Die Koalition hat damit nach gegenwärtigem Stand weiterhin ausreichende Reaktionsfähigkeiten in der Krisenbewältigung; sie wird sich aber auch deutlich in die Entscheidungen auf Bundesebene für ein Konjunkturpaket einbringen, um neue Chancen für Hamburg zu nutzen.
Dabei bleiben wir bei unseren Grundsätzen: Für die Haushaltsplanung orientieren wir uns auch weiterhin am langfristigen Steuertrend. Wir bleiben bei unserem Prinzip, für Hamburg defensive, vorsichtige Schätzungen der Steuereinnahmen vorzunehmen. Die Corona-bedingt zu erwartenden deutlichen Steuermindereinnahmen werden zu einer Anpassung des Steuertrends ab 2022 führen, dem die Koalitionspartner mit einer Verstärkung der Vorsorgeposition für konjunkturelle Risiken im Haushalt ab 2022 und unter Berücksichtigung der Zielsetzungen dieses Koalitionsvertrages begegnen werden.
Unser Prinzip muss sein, dass wir immer eine ausreichende Vorsorge für konjunkturelle Risiken treffen: Angesichts der konjunkturellen und sonstigen Risiken dürfen die Reservepositionen des Haushalts in 2020 und in den Folgejahren eine kritische Mindestgröße nicht unterschreiten – insbesondere angesichts der Tatsache, dass wir in dieser Krisensituation mit einem deutlichen Anstieg bei den gesetzlichen Leistungen rechnen, denen wir gerecht werden müssen.
Alle Ziele und Maßnahmen dieses Koalitionsvertrages stehen daher unter dem strikten Vorbehalt der Finanzierbarkeit; sie sind im Rahmen der jeweiligen, Corona-bedingt ggf. anzupassenden Haushaltseckwerte zu finanzieren. Neue Maßnahmen, die bislang nicht veranschlagt wurden oder für die bislang nicht haushalterisch anderweitig Vorsorge getroffen wurde, müssen durch Umschichtungen innerhalb der Ressorts oder zwischen Ressorts finanziert werden.
Im Rahmen der kurzfristig anstehenden Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 bilden die erarbeiteten vorläufigen Eckwerte – vorbehaltlich Corona-bedingter Anpassungen – die Grundlage. Sie werden zur Berücksichtigung von Vereinbarungen und Schwerpunkten dieses Koalitionsvertrages insoweit überprüft und ggf. angepasst, sofern dies unter Einhaltung der bestehenden – aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie noch enger gewordenen – finanziellen Rahmenbedingungen möglich ist.
Für die unmittelbar mit Abschluss dieses Koalitionsvertrages anstehende Haushaltsfortschreibung 2020 wird entsprechend verfahren. Dabei werden klare Schwerpunkte gesetzt, indem die getroffenen Vereinbarungen der Koalition
- zum Start des Klimaplans,
- zur Teilmaßnahme Angebotsoffensive öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gemäß des Klimaplans,
- zur Teilmaßnahme Vorsorge für den Schnellbahnausbau gemäß des Klimaplans,
- zur Teilmaßnahme Ausbau des Radverkehrs gemäß des Klimaplans,
- zur Fortführung der Digitalisierungsanstrengungen der Stadt und
- zum Aufwuchs der Mittel für die Schulen angesichts des Schülerwachstums
finanziell entsprechend abgebildet werden. Die enger werdenden haushaltspolitischen Spielräume nutzen wir damit gezielt, um in den zwischen den Koalitionspartnern verabredeten Politikschwerpunkten Akzente setzen zu können. Dazu gehören insbesondere der weitere Ausbau des Bildungs- und Wissenschaftsbereiches, die Stärkung der Stadt und der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft durch zielgerichtete Innovationsprozesse – z. B. im Bereich der Digitalisierung – die Mobilitätswende in Hamburg und die Entwicklung der Stadt in Richtung Klimaneutralität.
Nachhaltige Investitionen für die Zukunft der Stadt und in eine gute öffentliche Infrastruktur
Bei ihrer Investitionspolitik werden die Koalitionspartner besonderes Augenmerk auf die bereits erwähnten Schwerpunktbereiche dieser Vereinbarung legen: Die zentralen Zielsetzungen und Schwerpunkte dieses Koalitionsvertrages sollen mit nachhaltigen Investitionen abgebildet werden.
Dabei sollen folgende Prämissen beachtet werden: Die Infrastruktur in der Stadt wird in Ordnung gehalten, es wird Vorsorge für die kommenden Jahre getroffen und es werden – im Rahmen der coronabedingt eingeschränkten Möglichkeiten – Schulden aus dem Kernhaushalt und Altlasten insbesondere der HSH Nordbank in einer Weise schrittweise getilgt, dass es notwendige Zukunftsinvestitionen nicht beeinträchtigt.
In wichtige Zukunftsprojekte wird auch mit Blick auf die nachfolgenden Generationen investiert. Es darf nie wieder dazu kommen, dass die Stadt bei ihren Gebäuden, Straßen, Rad- und Fußwegen, Brücken, Kaianlagen, Uferbereichen, Parks, Grünflächen oder Spielplätzen von der Substanz lebt. Bei der Aufstellung des Haushalts müssen daher der Erhalt des öffentlichen Vermögens und die Sicherstellung der für die Bürger*innen unabdingbaren Grundfunktionen des Staates (insbesondere der Daseinsvorsorge einschließlich der gesetzlichen Leistungen) einen hohen Stellenwert und grundsätzlich Vorrang vor der Finanzierung neuer Aufgaben haben. Die Einführung der Erhaltungsmanagementsysteme für die verschiedenen Bereiche von Straße über die Brücken, Uferbereiche und Spielplätze bis hin zu den Grünanlagen wird konsequent fort- bzw. umgesetzt. Für eine angemessene Grundausstattung treffen wir die nötige Vorsorge. Ein besonderer Fokus liegt auf der – insbesondere energetischen – Sanierung und Weiterentwicklung des städtischen Immobilienbestandes. Gemeinsam mit den öffentlichen Unternehmen sollen – auch als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele gemäß Klimaplan – dabei hohe CO2-Einsparungen erreicht werden, um bis 2050 einen annähernd klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand zu erhalten. Im Bereich des Schulbaus, der Hochschulen, der Kultureinrichtungen, bei vielen Sport- und Justizimmobilien sowie anderer öffentlicher Immobilienportfolios wird der Sanierungsstau früherer Jahrzehnte Schritt für Schritt beseitigt. Das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) wird dabei konsequent weiter umgesetzt und fortentwickelt. Die noch nicht vollumfänglich im MVM befindlichen Portfolien wie bspw. der Bereich der Wissenschafts- und Hochschulgebäude werden nach und nach ins MVM überführt. Auch das erfolgreiche Prinzip des kostenstabilen Bauens wird fortgeführt.
Das Immobilien Service Zentrum (ISZ) wird im Rahmen eines gemeinsamen Projektes so weiterentwickelt, dass die Behörden als Bedarfsträger in Zukunft sowohl bei der Anmietung von Bestandsflächen als auch bei Projektneuentwicklung auf Augenhöhe mit den Realisierungsträgern verhandeln können und Interessenskonflikte ausgeschlossen werden.
Die Koalitionspartner werden in die Zukunft der Stadt investieren, um die erforderlichen infrastrukturellen Veränderungen und Vorhaben für die Mobilitätswende, beim Ausbau der Schnellbahnen (einschließlich notwendiger Zuführungen zum Sondervermögen), im Schul- und Hochschulbau, beim Wohnungsbau und der Entwicklung neuer Stadtteile, im Bereich der digitalen Infrastruktur, beim Klimaschutz und der Klimaanpassung sowie in der Wissenschaft zu realisieren. Die Zukunft des Hafens und seine weitere, auch auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung werden finanziell abgesichert.
Nach den ersten Corona-Sofortmaßnahmen richtet die Koalition mit diesem ambitionierten, in den Kapiteln dieses Koalitionsvertrages näher skizzierten Investitions- und Gestaltungspfad den Blick nach vorne in die Nach-Corona-Zeit: Dieses – möglichst mit Maßnahmen eines Bundeskonjunkturprogramms verknüpfte – Paket an Investitionen und Zukunftsvorhaben quer durch die prioritären Politikbereiche ist das beste Konjunkturprogramm für unsere Stadt. Mit einer Größenordnung von 25 – 35 Milliarden Euro in den kommenden beiden Jahrzehnten werden alle Kräfte für ein nachhaltiges Wachstum der Zukunftsstadt Hamburg aktiviert. 25 – 35 Milliarden Euro Investitionen von gesamtstaatlicher Seite aktiviert bis 2040 – das ist unser Ziel. Um einen kurzfristigen Konjunkturimpuls zu setzen, kommt es besonders darauf an, die unmittelbar bevorstehenden Jahre (2020 – 2025) zur schnellen Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu nutzen und möglichst viele bereits in der Planung fortgeschrittene Zukunftsvorhaben in Umsetzung zu bringen. Dabei werden wir gezielt insbesondere in Vorhaben investieren, die mit den Geboten von Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit vereinbar sind. Kernpunkte dieses Pakets sind aus Sicht der Koalitionspartner damit kurz-, mittel- und langfristig insbesondere:
- Mobilitätswende inkl. Schnellbahnausbau (rd. 10 Milliarden Euro)
- Umsetzung des Schulentwicklungsplanes bis 2030 (4 Milliarden Euro)
- Digitalpakt Schule (140 Millionen Euro) zzgl. weiterer Maßnahmen im Bereich Digitalisierung
- Investitionspaket für Hochschulbau und -sanierung bis 2037 (rd. 2,7 Milliarden Euro)
- Zukunftsinvestitionen für Hafen und maritime Wirtschaft inkl. Köhlbrandquerung (rd. 6,5 Milliarden Euro)
- Investitionen im Bereich Stadtentwicklung/Wohnungsbau inkl. neue Stadtteile Grasbrook und Oberbillwerder (rd. 2 – 3 Milliarden Euro)
- Umsetzung des Klimaplans (rd. 2 – 3 Milliarden Euro)
- Maßnahmenpaket für das Stadtgrün (über 80 Millionen Euro)
- Krankenhausinvestitionen inkl. AK Altona (rd. 2– 3 Milliarden Euro)
- Sanierungsprogramm Kulturinstitutionen (rd. 500 Millionen Euro).
Gerade jetzt Handlungsfähigkeit und Einnahmebasis der Stadt sichern
Voraussetzung für die Erreichung der ehrgeizigen Ziele dieses Koalitionsvertrages ist, dass Handlungsfähigkeit und Einnahmebasis unserer Stadt auch in der kommenden Wahlperiode und unter deutlich schwierigeren Rahmenbedingungen gesichert sind. Die Steuereinnahmen der Länder müssen erhalten bleiben, um die Handlungsfähigkeit der Länder im föderalen Bundesstaat weiter zu gewährleisten. Eine vernünftige Einnahmebasis ist dafür unabdingbar.
So wie der Bund in der unmittelbaren Coronakrisenbewältigung ein Schutzschild in dreistelliger Milliardengröße für Wirtschaft und Beschäftigung errichtet hat, muss in der „Aufbauphase“ nach der unmittelbaren Krisenbewältigung ein – insbesondere auch auf Zukunftsthemen und Nachhaltigkeit ausgerichtetes – Investitions- und Konjunkturprogramm des Bundes in relevanter Größenordnung und effektiv finanziell wirksam für Länder und Städte erarbeitet werden, das hilft, das Investitionsniveau in den Städten hoch zu halten bzw. zu erhöhen und zu vermeiden, dass (angesichts sinkender Steuereinnahmen auf der einen und Mehrbelastungen auf der anderen Seite) in die Krise hineingespart werden muss. Insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Mobilität, Bildung und Wissenschaft, aber auch bei den Herausforderungen mit Blick auf die Corona-Pandemie und Integration wird sich diese Koalition nachdrücklich auf Bundesebene für eine nachhaltig spürbare Unterstützung der Länder, Städte und Gemeinden einsetzen und in die Debatte um ein Konjunkturpaket mit eigenen Forderungen einbringen. Auch eine gezielte Entlastung bei den konsumtiven Ausgaben ist für viele Kommunen dringlich – auch für Hamburg. Daneben wird die Koalition auch im eigenen Zuständigkeitsbereich die Sicherung der eigenen Einnahmebasis der Stadt angesichts der finanziellen Herausforderungen im Blick behalten.
Bei der Umsetzung der neuen Grundsteuer sollen erhebliche Mehrbelastungen für Mieter*innen, Eigentümer*innen sowie Verwerfungen am Immobilienmarkt so weit wie im Rahmen des Ziels der – auch unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs anzustrebenden – Aufkommensneutralität möglich vermieden werden. Auch das Ziel der einfachen Administrierbarkeit für Steuerpflichtige und Steuerverwaltung ist dabei zu beachten. Zu diesem Zweck werden noch in 2020 die laufenden Prüfungen der verschiedenen Modelle im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Hamburg abgeschlossen und – in Abstimmung mit anderen Ländern, um einen Flickenteppich bei der Grundsteuer zu vermeiden – ein Vorschlag zur Frage einer möglichen Nutzung der Öffnungsklausel der Bundes-Grundsteuerreform in Hamburg unterbreitet.
Die für die Wohnungsbauanstrengungen in Hamburg relevante Grunderwerbsteuer soll im Rahmen einer von der Koalition gewollten Neuauflage des Bündnisses für das Wohnen nicht erhöht werden. Auf Bundesebene wird Hamburg die Abschaffung der Sonderregelung für Share Deals weiter initiieren und unterstützen. Hamburg wird sich auf Bundesebene über den Bundesrat und im eigenen Steuervollzug wie bisher auch weiter nachdrücklich gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und missbräuchliche Steuergestaltungen einsetzen. Eine praktikabel ausgestaltete Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen wird unterstützt. Es ist eine zentrale Aufgabe der über 3.500 Mitarbeiter*innen der Steuerverwaltung, für Steuergerechtigkeit und gesicherte Einnahmen der Stadt zu sorgen. Die Ausbildungsoffensive für die Steuerverwaltung wird daher mindestens über die gesamte Dauer der Wahlperiode fortgesetzt und finanziert. Ein Schwerpunkt in unserer Steuerverwaltung bleibt auch das starke Engagement in der Anwendung und Weiterentwicklung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts zugunsten der starken Hamburger Zivilgesellschaft.
Modernes und nachhaltiges Management im Konzern Hamburg
Hamburg soll weiter Vorreiter bei der Haushaltsmodernisierung bleiben, die Haushalts- und Konzernsteuerung wird schrittweise weiter modernisiert und noch wirkungsorientierter ausgerichtet. Dazu zählen auch weitere Maßnahmen im Hinblick auf nachhaltige Haushaltssteuerung und Gender Budgeting.
Die – gerade in Corona-Zeiten besonders geforderten, aber vom Senat auch breit unterstützten – öffentlichen Unternehmen leisten dabei einen wichtigen Beitrag für die Stadt: Öffentliche Unternehmen verfolgen Interessen des Gemeinwohls, haben eine besondere Vorbildfunktion für die Wirtschaft. Anforderungen und Erwartungen, die an private Unternehmen gestellt werden, müssen sich auch in den öffentlichen Unternehmen widerspiegeln. Das Beteiligungsmanagement wird mit dem bereits begonnenen Projekt „BeMaZ“ im Rahmen des bestehenden Verantwortungsmodells fortentwickelt und damit das Controlling der städtischen Unternehmen durch den Senat insbesondere im Hinblick auf Wahrung der gesamtstädtischen Ziele und eine angemessene Risikosteuerung verbessert.
Als Teil der begonnenen umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie der Finanz- und Beteiligungspolitik der Koalition werden die öffentlichen Unternehmen zukünftig zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und zu einer diesbezüglichen Berichterstattung gegenüber Aufsichtsgremien und Öffentlichkeit verpflichtet. Denn: Die Bewertung des Unternehmenserfolgs von öffentlichen Unternehmen geht über die bilanzielle Entwicklung hinaus. Diese Nachhaltigkeitsbilanzierung ergänzt die reine Finanzbilanzierung. Bei einem öffentlichen Unternehmen soll darüber hinaus ein Pilotprojekt einer Gemeinwohlbilanzierung gestartet werden. Diese Ansätze unserer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Beteiligungspolitik wollen wir konsequent weiterentwickeln und z. B. um die Verpflichtung zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung für Wirtschaft und Menschenrechte ergänzen. Nach positiver Evaluation wollen wir das auf alle öffentlichen Unternehmen ausdehnen.
Als zentraler Bestandteil der sozialen Nachhaltigkeit ist es Ziel der Koalition, den Anteil an Frauen in den Geschäftsleitungen der öffentlichen Unternehmen zu erhöhen. Zusammen mit den Unternehmen sollen die Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb und besonders in der Unternehmensführung grundlegend zu verbessern.
Zur konkreten Erreichung der Klimaschutzziele sollen alle öffentlichen Unternehmen spätestens innerhalb der kommenden zwei Dekaden bilanziell klimaneutral werden und ihren Einkauf nachhaltiger organisieren. Dafür sollen sie – sofern noch nicht vorhanden – zügig eigenständig Konzepte und Strategien zur Umsetzung entwickeln. In diesem Kontext sollen die variablen Vergütungsbestandteile auch an diese Zielerfüllung gekoppelt werden können. Mit ihren Investitionen in Infrastruktur und Nachhaltigkeit leisten unsere öffentlichen Unternehmen auch einen Beitrag dazu, die Hamburger Wirtschaft insgesamt nach den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wieder anzukurbeln.
In den kommenden Jahren wollen wir das Wachstum unserer Stadt mit verantwortungsvollen Investitionen (vor allem in nachhaltige Infrastruktur, Mobilitätswende, Bildung und Klimaschutz) zukunftssicher und nachhaltig gestalten. Die notwendigen Investitionsbedarfe wollen wir im Einklang mit den Regeln unserer Schuldenbremse gemeinsam und wirtschaftlich vernünftig von Kernhaushalt und öffentlichen Unternehmen oder Sondervermögen tragen. Angesichts der erheblichen Finanzierungsbedarfe haben wir dabei den Konzern FHH als Ganzes im Blick mit dem Ziel, im Sinne einer generationengerechten Finanzpolitik optimale Finanzierungskonditionen zu realisieren. Hierzu wollen wir mit der Gründung einer Finanzserviceagentur die Bündelung von Finanzierungsaktivitäten und Kompetenzen für den Konzern FHH erreichen und die Verhandlungsposition der FHH weiter stärken. Neben ökonomisch positiven Effekten soll die Finanzserviceagentur zudem nachhaltige Standards definieren und gegenüber Finanzmarktpartner*innen perspektivisch einfordern. Dies betrifft sowohl den Bereich der Finanzierung als auch der Geldanlage. Dazu zählt, dass wir prüfen, ob wir die FHH neben einem rein finanziellen Rating auch einem externen Nachhaltigkeitsrating unterziehen. Zudem werden wir die Anlagestrategie der FHH um Nachhaltigkeitsgesichtspunkte erweitern und daran ausrichten. Mit der zu gründenden Finanzserviceagentur können wir durch unsere stärkere Position zudem effektiver nachhaltige Standards setzen und von unseren Geschäftspartner*innen einfordern. Beim Thema nachhaltige Finanzierungen können unsere öffentlichen Unternehmen Vorreiter sein: Nach dem erfolgreichen Social Bond der IFB planen wir für die Angebotsoffensive der Hamburger Hochbahn mit dem Ziel der Erreichung des Hamburg-Takts die Begebung eines Green Bonds mit einem Volumen von bis zu 500 Millionen Euro, um perspektivisch wichtige Investitionen in den Angebotsausbau stemmen und gleichzeitig ökologisch motivierten Finanzanleger*innen entsprechend ausgerichtete öffentliche Anleihen anbieten zu können.
Vorausschauende Personalpolitik im demografischen Wandel
Auch in dieser Legislaturperiode wird für eine vorausschauende Personalpolitik der Stadt gesorgt. Zwar erfordert eine wachsende Stadt – insbesondere in der aktuell herausfordernden Situation – auch zusätzliches Personal z. B. im Bereich von Lehrkräften, Erzieher*innen oder bei der Polizei. Dennoch ist darauf zu achten, dass der Personalaufwand in Relation zum Gesamtaufwand stabil bleibt und Effekte der Digitalisierung genutzt werden. Das Personalcontrolling wird daher in Zusammenarbeit von Finanzbehörde und Senatskanzlei weiterentwickelt mit dem Ziel, mit allen Behörden Personalentwicklungspfade zu vereinbaren. Dabei werden die demografische Entwicklung, die Altersstruktur in der Hamburger Verwaltung, Möglichkeiten der Aufgabenkritik, aber auch Faktoren wie die Bewältigung der Corona-Pandemie oder die notwendige Umsetzung von Maßnahmen dieses Koalitionsvertrages berücksichtigt.
Am grundsätzlichen Ziel der Tarifgarantie bei der Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamt*innen wollen wir uns auch in Zukunft orientieren, was angesichts der finanziellen Corona-Folgen eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten wird und verantwortliches Agieren auf allen Ebenen und von allen Seiten voraussetzt.
Um ausreichend qualifizierten Nachwuchs zu sichern, werden die Fachkräftestrategien und Ausbildungsinitiativen, insbesondere für die technischen, medizinischen und sozialpädagogischen Dienste für Polizei, Feuerwehr und den Vollzugsdienst, aber auch für die allgemeine Verwaltung fortgesetzt und ausfinanziert. Dazu werden die Marketingaktivitäten ausgebaut und ein umfassendes digitales Bewerbungsmanagement eingeführt. Duale Studiengänge im Bereich des IT- und des Verwaltungspersonals sowie der gemeinsam mit der evangelischen Hochschule geplante Studiengang Soziale Arbeit werden ein- bzw. fortgeführt. Weitere neue duale Studiengänge in Kooperation zwischen der öffentlichen Verwaltung und Hamburger Hochschulen werden geprüft.
Das Personalmanagement wird weiter professionalisiert und digitalisiert, u. a. durch die Einführung der digitalen Beihilfe und weiterer digitaler Prozesse. Als moderner Arbeitgeber*innen wollen wir die Erfahrungen, die wir im Rahmen der Coronakrise mit Home-Office-Arbeit gemacht haben, bei der Weiterentwicklung neuer Arbeitszeitmodelle, aber auch bei der zukünftigen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumfeld nutzen. Die Heilfürsorge der Polizei soll zukünftig durch das Zentrum für Personaldienste bearbeitet werden.
Stadt und Bezirke gemeinsam für Hamburg
Die sieben Hamburger Bezirksämter nehmen eine besondere Stellung in der Hamburger Verwaltung ein: Unsere Bezirke sind für die Stadt und für unsere Demokratie unverzichtbar. Für einen erheblichen Teil der Politik, die die Hamburger*innen in ihrem direkten Lebensumfeld betrifft, sind Bezirke von großer Bedeutung, z. B. beim Wohnungsbau, der Jugendhilfe, der Verkehrswende, dem Grünerhalt und beim Klimaschutz. Wir wollen diese als häufig erste Anlaufstelle für die Menschen in den Bezirken weiter personell und finanziell so ausstatten, dass sie ihre wichtigen Aufgaben vor Ort auch in Zukunft gut wahrnehmen können. Dazu gehört auch, dass die Koalition die Anstrengungen fortsetzt, unsere Bezirke mit der Kampagne „Amtlich bürgernah“ als attraktive Arbeitgeber zu positionieren.
Die Bezirke haben im Zuge der starken Fluchtbewegungen 2015 einen großen Beitrag bei den humanitären Herausforderungen und in der Folge auch bei der Integration der Menschen im Quartier geleistet. Mit dem Integrationsfonds haben wir die Bezirke in dieser Phase unterstützt und später durch einen gestärkten Quartiersfonds Handlungsspielraum für wichtige Projekte aller Art gegeben. Auch die offene Kinder- und Jugendarbeit, Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser haben wir finanziell gestärkt und werden ihre Arbeit auch in Zukunft sichern. Die Koalition hat schon in der letzten Wahlperiode die Kompetenz für bezirkliche Bürgerhäuser und bezirkliche Bürger*innenbeteiligung im Amt für Bezirke der Finanzbehörde gestärkt, um insbesondere den Bürgerhäusern mit ihren vielfältigen Aufgaben auf Senatsebene mehr Gewicht zu geben. Insbesondere mit Instrumenten wie dem Sanierungs- oder Quartiersfonds werden die Bezirke – Bezirksversammlung und Bezirksverwaltung – gezielt dabei unterstützt, die Infrastruktur vor Ort zu verbessern und auszubauen. Diesen Weg wollen wir weitergehen und die bezirkliche Handlungs- und Steuerungsfähigkeit im Sozialraum auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten erhalten.
Aktuell stehen die bezirklichen Gesundheitsämter bei der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vor großen Herausforderungen. Mit enormem Engagement und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter*innen gelingt es, den Infektionsschutz wirksam umzusetzen und effizient die Kontaktpersonen Infizierter nachzuverfolgen. Im Zuge der Pandemie wurde das Personal der Gesundheitsämter bedarfsgerecht temporär aufgestockt; ein struktureller Aufwuchs der Gesundheitsämter soll mit dem Haushaltsplan 2021/2022 berücksichtigt werden.
Nach der Anpassung der Öffnungszeiten im Zuge der Corona-Beschränkungen soll die Angebotsoffensive in den Kundenzentren der Bezirke mit einheitlichen längeren täglichen Öffnungszeiten und einem testweisen zusätzlichen Angebot auch am Sonnabend fortgeführt werden, um auch zukünftig die Qualitätsversprechen für kurze Wartezeit und schnelle Terminverfügbarkeit einzuhalten. Die Strukturen im Kundenservice werden insbesondere hinsichtlich der bezirklichen Ausländerdienststellen weiter überprüft und verbessert. Mit regelmäßigen Kund*innenbefragungen wird das Feedback der Bürger*innen eingeholt. Neben der direkten Präsenz in den Bezirken und Stadtteilen sowie den mobilen Kundenzentren wird das – in guter Kooperation zwischen Bezirken und Fachbehörden auszubauende – Online-Angebot der Verwaltung und das Telefonangebot über die Hotline 115 immer wichtiger. In dieser Legislaturperiode werden alle geeigneten Dienstleistungen online verfügbar und die bürger*innenfreundliche Hotline 115 noch bekannter gemacht. Der „MeldeMichel“ soll um weitere Themen erweitert werden.
Auch die Zusammenarbeit zwischen Bezirken und den Fachbehörden soll z. B. im Grünbereich enger und effizienter werden. Mit einem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nach dem Vorbild des Vertrags für Hamburgs Wohnungsbau wollen wir Behörden und Bezirke auf die gemeinsamen Ziele aus der Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verpflichten. Die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken soll in diesem Bereich über den/die Grünkoordinator*in der Behörde für Umwelt und Energie koordiniert werden.
Die Demokratie auch in den Bezirken stärken
In der vergangenen Legislatur haben wir die Bezirke finanziell besser ausgestattet, um ihre Arbeit zu stärken. Das gilt auch für die Abgeordneten der Bezirksversammlungen. So haben wir die Aufwandsentschädigung für die Bezirksabgeordneten erhöht und die Kinderbetreuungspauschale angehoben, damit Ehrenamt, Job und Familie besser vereinbart werden können. Darüber hinaus haben wir mehr Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt, um dadurch mehr Menschen für die Bezirkspolitik zu interessieren.
Niemand kennt Hamburg und seine Quartiere besser als die Bürger*innen, die vor Ort leben. Sie zu beteiligen ist deshalb für uns unverzichtbar. Wir wollen Hamburg auch künftig gemeinsam gestalten – mit Stadtwerkstätten, Bürger*innendialogen, Stadtteilbeiräten und diversen formellen oder informellen Beteiligungsformaten. Für besonders bedeutende Stadtentwicklungsprojekte und neue, kreative Beteiligungsformate werden wir die Einrichtung eines Bürger*innenbeteiligungsfonds prüfen, auf den die Bezirke nach Vorlage eines Konzeptes zugreifen können. Grundsätzlich wollen wir die Bezirke auch darin unterstützen, die Beteiligungsverfahren inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Wichtige Unterstützer*innen können dabei die bezirklichen Inklusionsbeiräte sein, die wir noch besser in ihrer Arbeit stärken wollen.
Gerade weil die Bezirke aus guter Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und mit häufig breiter Bürger*innenbeteiligung agieren, sollen ihre Interessen auf Landes- und Senatsebene wie bisher umfassend Gehör und angemessen Berücksichtigung finden. Zu diesem Austauschprozess gehört es im Sinne der gesamtstädtischen Verantwortung aber auch, dass die Ziele und Maßnahmen dieses Koalitionsvertrages, insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus, der Mobilitätswende, des Vertrags für Hamburgs Grün und sonstigen Maßnahmen auch auf bezirklicher Ebene durch ihre Gremien, Fraktionen und Kreisverbände flankiert und umgesetzt werden sowie – gegebenenfalls – vom Senat auch nach den Regelungen des Bezirksverwaltungsgesetzes durchgesetzt werden.