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Koalitionsvertrag Eine sichere Stadt für alle

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Sicherheit: Regierungsziele im Koalitionsvertrag 2020

Hamburg ist und bleibt eine Stadt, in der alle sicher und in Freiheit leben können. Die innere Sicherheit ist auch in der neuen Legislaturperiode ein Prioritätsbereich.

In den vergangenen Jahren konnten wir die Kriminalitätsrate deutlich senken. Trotz einer wachsenden Bevölkerungszahl ist Hamburg so sicher, wie seit den 1980er Jahren nicht mehr. Einbrüche, Raub und Gewaltdelikte sind zurückgegangen. Dieser Erfolg geht auch auf die engagierte Arbeit von Polizei und Justiz zurück.

Die Koalitionspartner sind sich einig, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Polizei und Justiz in Hamburg gemeinsam für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Datenlage zur Kriminalitätsbekämpfung sorgen. 

Die Polizei Hamburg wird insbesondere über den Hochschulzweig der Akademie ihr wissenschaftliches Profil weiter stärken. Die an der Akademie neu eingerichtete Forschungsstelle für strategische Polizeiforschung (FOSPOL) wird sich u. a. mit Fragen der Polizeiarbeit in einer modernen sich verändernden Großstadtgesellschaft und im Konfliktfeld divergierender gesellschaftlicher Interessenlagen befassen. Hamburg wird zudem die Ergebnisse der laufenden umfassenden bundesweiten Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ durch die Kriminologische Forschungsstelle des Landeskriminalamtes (LKA) für Hamburg sorgfältig auswerten und für die polizeilich- kriminalistische Praxis nutzbar machen. Den Kriminologischen Dienst der Justizbehörde wollen wir stärken. 

Moderne Großstadtpolizei

Um in einer wachsenden Stadt weiter erfolgreich für Sicherheit zu sorgen, braucht es eine leistungsstarke und zukunftsfähige Polizei.

Wir setzen auf eine bürger*innennahe Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum und auf eine moderne und funktionale Ausstattung. Die Hamburger Polizei ist personell und materiell gut aufgestellt und hat zum Rückgang der Gesamtkriminalität in Hamburg wesentlich beigetragen. 

Hamburg hat das Ziel, dass alle Menschen in Sicherheit leben können. Unserer Polizei kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Hamburger Polizei ist fest in der Realität einer sozial und kulturell und lebensweltlich diversen Großstadtgesellschaft verankert. Sie schützt und achtet die Grundwerte unseres freien, demokratischen und offenen Zusammenlebens.

Die 2016 begonnene erfolgreiche Einstellungsoffensive bei der Polizei wird auch in den 2020er Jahren fortgesetzt. In dieser Legislaturperiode werden wir gegenüber 2016 eine Verstärkung der Polizei von dann insgesamt rund 1.000 Polizeibeamt*innen und -angestellten erreichen. Das Personalverstärkungsprogramm umfasst insgesamt rund 550 Beamt*innen, davon kontinuierlich rund 50 Dienstzeitverlänger*innen. Enthalten sind als Verstärkung für den Einsatzdienst weiter rund 170 angestellte Kräfte im Objektschutz, in der Verkehrsflussoptimierung und in der Lokalen Präsenz. Hinzu kommen 280 Tarifbeschäftigte, insbesondere zur Entlastung von Vollzugsbeamt*innen von Verwaltungsfunktionen sowie im LKA. Aus diesem Programm sind an den Dienststellen seit 2016 bereits rund 450 Polizeibeamt*innen und Angestellte angekommen, eingestellt; noch in der Ausbildung befinden sich rund 200 Nachwuchskräfte (zusätzlich zu den zur Kompensation der ruhestandsbedingten und anderen Abgängen erforderlichen Nachwuchskräften). Insbesondere werden die Polizeikräfte an den Polizeikommissariaten, die täglich im Außendienst als Partner*innen und Kümmer*innen für die Bürger*innen da sind, verstärkt. Mit 100 Polizeiangestellten vor Ort wird die Sichtbarkeit, Ansprechbarkeit und das Sicherheitsgefühl in den Stadtteilen zusätzlich gestärkt. 

Damit das Miteinander in einer Millionenstadt wie Hamburg funktioniert, braucht es Regeln und Rücksichtnahme aufeinander. Die Polizei wird deshalb Ordnungsverstöße, gerade auch im Straßenverkehr, noch intensiver verfolgen.
Der öffentliche Raum hat in einer Großstadt wie Hamburg zentrale Funktion als Ort des öffentlichen Lebens, der Begegnung, gemeinsamer Aktivitäten und als Ort des Austausches und des politischen Diskurses. Im öffentlichen Raum sind wir auf gegenseitige Rücksichtnahme ebenso angewiesen wie auf Toleranz, Sicherheit und Regeln, die für alle gelten. 

Die sichtbare, bürger*innenahe Polizeipräsenz wird erhöht; an besonders kriminalitätsbelasteten Orten wird ergänzend auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelung auch Videoüberwachung eingesetzt.

Eine leistungsstarke Großstadtpolizei muss über die modernste Ausrüstung verfügen. Schritt für Schritt wird daher die Digitalisierungsstrategie bei der Polizei umgesetzt. Zu einer „Smart Police“ gehören zeitgemäße IT-Fachanwendungen, ein modernes Einsatzleitsystem und digitale Ermittlungsunterstützung, ebenso wie WLAN und „Smartphones statt Merkbücher“ für alle Wachen. 

Mit einer neuen High-Tech-Einsatzzentrale und modernen Neubauten für die Polizeiakademie wird die Infrastruktur der Polizei von morgen erstellt. Neben den geplanten Neubauten an dem zentralen Standort in Alsterdorf wird auch die dezentrale Infrastruktur weiter ertüchtigt. Die Polizeikommissariate 21 und 43 werden wie geplant erweitert und umgebaut. Das Polizeikommissariat 47 in Neugraben erhält einen Neubau, ebenso wie die Verkehrsdirektion am Großmoordamm. 

Die allen Bürger*innen offenstehende Beschwerdestelle der Polizei wird zu einem eigenständigen starken Qualitätssicherungsinstrument mit unmittelbarer Anbindung bei der*m Polizeipräsident*in weiterentwickelt und entsprechend ausgestattet. Sie bearbeitet Einzelfälle vertraulich und weisungsunabhängig und stellt in einem Jahresbericht, der auch der Bürgerschaft zugeleitet wird, ein zusammenhängendes Lagebild aufgetretener Konfliktkonstellationen dar. 

Soweit die vereinbarte Evaluation zum 31.12.2022 zu einem positiven Ergebnis führt, wird die Kennzeichnungspflicht nach § 111a des Hamburgischen Beamtengesetzes für die Polizeikräfte der Landesbereitschaftspolizei in geschlossenen Einsätzen entfristet. 

Der freie politische Diskurs, politische Veranstaltungen und Versammlungen sind elementarer Bestandteil unseres demokratischen Lebens. Die Versammlungsbehörde stellt immer sicher, dass in der Abwägung mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und gewichtigen Grundrechten Dritter ein höchstmögliches Maß an Versammlungsfreiheit verwirklicht werden kann.  

Neue Herausforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung

Durch die Digitalisierung des Alltags hat sich auch ein Teil der Kriminalität in den Bereich der digitalen Welt verlagert bzw. haben sich neue Kriminalitätsformen entwickelt. Staatsanwaltschaft und Polizei werden hier entsprechende Schwerpunkte setzen. Insbesondere wollen wir sicherstellen, dass die Polizei in der Lage ist, die Vielzahl sichergestellter Datenspeicher (Computer, Smartphones und Mobiltelefone pp.) und die entsprechenden Datenmengen zeitnah und effektiv auszuwerten. Dies verlangt eine Priorisierung und ressourcentechnische Stärkung in der Polizei – durch einen noch stärkeren Ausbau des Know-how, der notwendigen technischen Ausstattung sowie personeller Verstärkungen. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass die Ermittlungsbehörden sich neuer, innovativer Ansätze bedienen; hierzu zählt auch die Prüfung des Einsatzes von KI.

Angesichts des erheblichen Bedeutungszuwachses elektronischer Daten als Beweismittel im Strafverfahren gewinnt auch die Errichtung von digitalen Beweismittelnetzwerken zunehmend an Bedeutung. Erforderlich ist zudem auch ein ausreichender rechtlicher Rahmen für die Gewinnung, Auswertung und Übermittlung entsprechender beweiserheblicher Daten. Die Befassung mit einem IT-System zum elektronischen Beweismittelmanagement befindet sich derzeit bei der Polizei im Aufbau. Die Koalitionspartner werden diese Chance nutzen, um ein geeignetes ressortübergreifend nutzbares IT-System zu konzipieren und damit die (digitale) Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz zu stärken. Dabei werden wir sowohl Sicherheits- und Datenschutzbelange berücksichtigen wie auch Schutz- und Kontrollmechanismen etablieren, um die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz jederzeit zu gewährleisten. Die Entwicklung der elektronischen Akte im Strafbereich wird hierbei zu berücksichtigen sein. Sie soll spätestens 2026 eingeführt sein. Dies setzt voraus, dass die Polizei ebenfalls über ein kompatibles System verfügt, damit ein Medienbruch vermieden wird.  

Verfassungsschutz und parlamentarische Kontrolle stärken

Das Landesamt für Verfassungsschutz erfüllt eine zentrale Aufgabe im Kampf gegen Extremismus und antidemokratische Bewegungen. Insbesondere für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Rechtsextremismus wollen wir den Verfassungsschutz weiter stärken und die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund ausbauen. Mit der Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes 2019 haben wir auch die parlamentarische Kontrolle gestärkt. Hamburg wird sich im Verfassungsschutzverbund dafür einsetzen, dass der Parlamentarische Kontrollausschuss auch in länderübergreifenden Sachverhalten möglichst umfassende Informationen erhält. Die Koalitionspartner setzen sich dafür ein, dass eine bedarfsgerechte Unterstützung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollausschusses durch Mitarbeiter*innen der Bürgerschaftskanzlei gewährleistet ist. 

Bekämpfung von Extremismus und Demokratiefeindlichkeit 

Jeder Form des politischen oder religiösen Extremismus’ wird konsequent entgegengetreten. Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung wird an keiner Stelle geduldet. 

Die rot-grüne Koalition steht gemeinsam für eine weltoffene, liberale Demokratie ein, die die Rechte aller Menschen achtet. Gemeinsam stellen wir uns denen entgegen, die gegen den Geist unseres Grundgesetzes agieren und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und antidemokratische Ansichten verbreiten.

Rechtsextremismus

Ein zentrales Anliegen der Koalition ist die entschlossene Bekämpfung des Rechtsextremismus’. Hamburg wird hier bundesweit weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen. 

Rechtsextreme Hetze und Drohungen gegen Einzelne und Gruppen sowie rassistisch motivierte Gewalttaten und die Verbreitung rechtsextremistischer Ideologie sind eine Bedrohung für viele Einzelne und für die demokratische Gesellschaft als Ganzes. Wir wollen alle Kräfte mobilisieren, um uns der Ausgrenzung und der Gewalt gegen Geflüchtete oder Andersdenkende, dem Rassismus und anderen menschenfeindlichen Einstellungen auf allen Ebenen aktiv entgegenzustellen. Dazu gehören staatliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen; wir brauchen Maßnahmen der Aufklärung, der Prävention, zur Informationsgewinnung, zum Schutz bedrohter Personen oder Gruppen und eine konsequente Strafverfolgung.

In Hamburg gibt es eine lange Tradition jüdischen Lebens, an die zahlreiche Orte in der ganzen Stadt erinnern. Ein vielfältiges jüdisches Leben ist eine Bereicherung für unsere Stadt. Antisemitismus hat in Hamburg keinen Platz. Der Schutz jüdischer Einrichtungen und Veranstaltungen wird durch die Stadt sichergestellt. 

Wir sehen den Kampf gegen Rechtsextremismus als ressortübergreifende Aufgabe. Sozialpolitische Maßnahmen sind genauso erforderlich wie ein Engagement der Schulen, und entschlossenes Handeln in der Innen- und die Rechtspolitik. In einem neuen „Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus“ werden behörden- und institutionenübergreifend alle Expert*innen gebündelt, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu verstärken. Das erfolgreiche Landesprogramm "Hamburg – Stadt mit Courage" wird fortgesetzt. 

Darüber hinaus wollen wir die Beratungs-, Präventions- und Aussteiger*innenprojekte in Hamburg stärken. Wir unterstützen das Anliegen, ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene auf den Weg zu bringen, um die Finanzierung privater Initiativen und Vereine, die sich gegen Extremismus und Antisemitismus einsetzen, langfristig abzusichern. 

Der NSU-Komplex ist in zahlreichen Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene aufgearbeitet worden; inzwischen liegt auch das Urteil zum NSU Prozess vor. Auch der Mord an Süleyman Taşköprü wirft bis heute Fragen auf und hat Narben in unserer Stadt hinterlassen. Die Koalitionspartner betrachten es daher als bleibende Verpflichtung, auf allen Ebenen die Sensibilität für rassistische und menschenfeindliche Haltungen zu stärken und ihr mit größtmöglicher Anstrengung entgegenzutreten. 

Der Verfassungsschutz und der polizeiliche Staatsschutz werden weiter gestärkt, um insbesondere gegen Hass und Hetze, gegen rechtsextremistische Aktivitäten im Internet und den sozialen Medien vorzugehen. 

Zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen im Internet dient die dafür eingerichtete Spezialeinheit des Verfassungsschutzes. Diese bundesweit vorbildliche Cybereinheit („anti-fascist-cyber-center“) wird weiter gestärkt. Der polizeiliche Staatsschutz wird zur Bekämpfung des Rechtsextremismus’ ebenfalls personell verstärkt. 

Im Waffenrecht setzen wir uns dafür ein, dass die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit regelmäßig überprüft wird und insbesondere eine fehlende psychologische Eignung zur Nichterteilung bzw. zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse führt.

Hamburg stellt sich entschieden gegen Hass im Netz, Hetzpropaganda und interessengeleitete Fehlinformationen und Verschwörungstheorien. Wir wollen die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, Hasskriminalität effektiv zu bekämpfen und werden daher die mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle OHNe Hass begonnene Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Medienunternehmen, Polizei und Zivilgesellschaft mit dem Ziel fortführen, Betroffene zu ermutigen, Anzeigen zu erstatten, Hasstaten konsequent zu verfolgen und alle Beteiligten für das Thema zu sensibilisieren. Mit einer neuen Sonderabteilung bei der Staatsanwaltschaft sowie einer entsprechenden personellen Verstärkung der polizeilichen Ermittlungskapazitäten wird der Kampf gegen Hass und Hetze im Internet verstärkt. Die dafür notwendigen technischen, rechtlichen und kapazitären Voraussetzungen werden geschaffen bzw. deren Schaffung auf Bundesebene unterstützt.

Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, den Auskunftsanspruch für Nutzer*innen und Behörden gegen Telemedienunternehmen für die zur Identifizierbarkeit des strafrechtlich Verantwortlichen erforderlichen Daten im Zivil- und Strafrecht zu verankern.

Die statistische Erfassung von Hasskriminalität bei den Staatsanwaltschaften werden wir in Absprache mit den anderen Ländern erweitern, damit auch sexistische Hasskriminalität gegen Frauen, inter, trans* und nicht binäre Personen sichtbar wird.

Linksextremismus und religiöser Extremismus 

Die sichtbar gewordenen Gefahren des Linksextremismus’ und linker Militanz müssen ebenso entschieden bekämpft und dürfen nicht toleriert werden. Die inzwischen erarbeiteten Konzepte gegen Militanz und Gewalt werden weiter fortentwickelt und umgesetzt. 

Die Koalitionspartner werden ebenso weiter konsequent gegen jede Form des religiös begründeten Extremismus’, insbesondere gegen Islamismus vorgehen.

Toleranz und demokratisches Miteinander sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen links- wie rechtsextreme und menschenfeindliche Einstellungen wird unterstützt, indem Präventions- und Beratungsprojekte verstetigt und weiter gestärkt werden. Das erfolgreiche Handlungskonzept zur Prävention und Verfolgung von religiös motiviertem Extremismus und Salafismus wird fortgesetzt. Dazu gehört eine gute Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden, der Justiz, den Strafverfolgungsbehörden und den Präventionsprojekten. 

Moderne Feuerwehr

Die Feuerwehr sorgt bei Unfällen, medizinischen Notfällen, Bränden, bei Unwettern und Katastrophen zuverlässig für schnelle Hilfe und Sicherheit. Der Personalaufbau bei der Feuerwehr wird mit dem Ziel einer Verstärkung um insgesamt rund 400 Feuerwehrleute fortgesetzt. Damit die Feuerwehr schnell vor Ort ist, wird das Netz an Feuer- und Rettungswachen schrittweise weiter ausgebaut. 

Neben einer neuen Wache für Schnelsen sollen zunächst ein neuer Standort im Hamburger Süden und ein weiterer im Osten oder Norden der Stadt entstehen (Süden: Finkenwerder/ Ersatzbau; Neugraben-Fischbek/ Neubau; Osten: Allermöhe; Norden: Langenhorn/ Hummelsbüttel). Mit einer hochmodernen neuen Einsatzleitstelle und dem Ausbau der Feuerwehrakademie wird die Feuerwehr fit für die Zukunft gemacht. Die bestehenden Wachen werden ggf. auch baulich an die jeweils aktuellen Anforderungen angepasst. Die Freiwilligen Feuerwehren sind auch im Zusammenwirken mit anderen Hilfsorganisationen ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Zusammenhalt in Hamburg. Die erfolgreich gestartete „Sanierungsoffensive“ für die Häuser der Freiwilligen Feuerwehren wird im bestehenden Umfang fortgeführt. 

Ausrüstung, Ausstattung und Technik der Feuerwehr werden mit den dafür erforderlichen Ersatz- und Neubeschaffungen auf dem jeweiligen Stand der Technik gehalten. 

Wir wollen die Feuerwehren auf ihrem eingeschlagenen Weg unterstützen, den Anteil von Frauen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu erhöhen.

Migrationspolitik 

Hamburg nimmt weiter Geflüchtete im Rahmen der bundesrechtlichen Verpflichtungen und humanitären Programme auf und sorgt bei bestehender Aufenthaltsperspektive für eine gute Integration. Ausländerrechtliche Verfahren sollen sowohl auf behördlicher als auch auf gerichtlicher Ebene zügig durchgeführt werden. Für den Fall, dass die Geflüchtetenzahlen wieder signifikant ansteigen, werden ausreichende Aufnahmekapazitäten vorgehalten. Der bewährte Betrieb des Ankunftszentrums in Rahlstedt wird fortgesetzt. Der Aufenthalt soll so kurz wie möglich sein und eine Dauer von drei Monaten möglichst nicht überschreiten. Es soll geprüft werden, welche zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden können, um die aufgrund der räumlichen Bedingungen mit dem Aufenthalt verbundenen Belastungen abmildern zu können.  

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden nach den bundesrechtlichen Vorgaben zielgerichtet durchgeführt, wobei insbesondere die Rückführung von Straftäter*innen und Gefährder*innen Priorität hat. Die freiwillige Ausreise hat Vorrang vor der Abschiebung. Bei Abschiebungen sollen unnötige Härten vermieden und insbesondere die Situation von Kindern in den Blick genommen werden. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass das Abschiebemonitoring und hierbei insbesondere die seit 2018 eingeführte und bis 2020 finanzierte Stelle der/s Abschiebebeobachter/in am Hamburger Flughafen – unter der Trägerschaft der Stadt Hamburg – fortgeführt werden soll. Darüber hinaus sollen die Berichte der/s Abschiebebeobachter/in in Selbstbefassung im Fachausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft einmal jährlich aufgerufen werden.

Die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein zur gemeinsamen Nutzung einer Abschiebehafteinrichtung in Glücksstadt mit 20 Haftplätzen wird fortgesetzt, die Rückführungseinrichtung am Flughafen Hamburg soll im Anschluss – spätestens Ende 2022 – geschlossen werden, sofern dies aus Bedarfsgründen zum entsprechenden Zeitpunkt vertretbar ist und der Betrieb der Einrichtung in Glückstadt erfolgreich läuft. 
Solange sich die Lage in Afghanistan nicht substantiell verbessert, halten die Koalitionspartner an der bisherigen Praxis fest, so dass dorthin weiter nur Straftäter*innen und Gefährder*innen, zurückgeführt werden können.

Flüchtlingspolitik

Wir wollen, dass alle Menschen, die nach Hamburg kommen, um hier Zuflucht zu suchen, nach gleichen Regeln behandelt, im Rahmen des geltenden Rechts gut beraten werden und gerechte Chancen zur Integration bekommen. Dazu gehört auch konkrete Unterstützung; sei es dabei, die Sprache zu lernen, eine Ausbildung zu machen, erwerbstätig zu werden oder ein Unternehmen zu gründen. 

Wir sind eine solidarische Stadt und wollen den Zusammenhalt der Menschen – egal woher sie kommen – weiter stärken und dazu unseren Beitrag leisten. Ausländerrechtliche Verfahren sollen sowohl auf behördlicher als auch auf gerichtlicher Ebene zügig durchgeführt werden. 

EU-Resettlements und europäisches Städtenetzwerk

Die weltweiten starken Migrations- und Fluchtbewegungen und die bestehenden europäischen Regelungen zur Aufnahme von Geflüchteten stellen auch Hamburg vor eine große Aufgabe. 

Das BMI hat Ende 2019 die Aufnahme von weiteren 5.500 Personen im Rahmen des Resettlements für das Jahr 2020 zugesagt. Von den zugesagten Plätzen sollen 3.000 auf die humanitäre Aufnahme von Syrer*innen aus der Türkei entfallen. Weitere 1.900 Plätze sind für die reguläre Resettlement-Aufnahme des Bundes reserviert. 200 weitere Plätze entfallen auf das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins, während 400 Plätze für das staatlich-zivilgesellschaftliche Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge „Neustart im Team“ (NesT) vorgesehen sind. Hamburg wird sich an den Resettlements beteiligen.  Soweit Hamburg den Resettlement-Prozess durch eine Aufnahme von eigenen Teilkontingenten Geflüchteter auch oberhalb üblicher Verteilungsschlüssel befördern kann, werden wir eine entsprechende Aufnahmebereitschaft gegenüber dem Bund ausdrücklich erklären.  

Hamburg wird sich im Rahmen seiner Eurocities-Mitgliedschaft weiter mit anderen Städten und Regionen zu Fragen der Flüchtlingspolitik vernetzen. Hamburg möchte in diesem Kontext seine eigenen umfassenden Erfahrungen einbringen und sich für eine stärkere Berücksichtigung der Perspektive der Städte in der Flüchtlingspolitik einsetzen.

Hilfe für die Menschen in Flüchtlingslagern

Bedingungen wie derzeit in den überfüllten Geflüchtetenlagern auf den griechischen Inseln sind für alle dort lebenden Menschen unwürdig. 

In den Lagern auf den griechischen Inseln leben derzeit fast 30.000 Menschen, darunter allein mehr als 13.000 Mädchen und Jungen, obwohl die Lager nur für ca. 3.500 Menschen ausgelegt sind. Durch die Coronakrise besteht zudem die Gefahr, dass sich innerhalb kürzester Zeit viele Menschen infizieren. 

Vor diesem Hintergrund müssen in der EU gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, den Menschen aus solchen Lagern möglichst schnell zu helfen. Um unseren Teil dazu beizutragen, wird sich Hamburg bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Deutschland seine Bereitschaft erklärt, deutlich mehr Geflüchtete als bislang zugesagt aufzunehmen. Hamburg wird sich im Rahmen dessen jederzeit daran beteiligen, zügig Menschen, v. a. besonders schutzbedürftige, wie unbegleitete Minderjährige, Familien, Corona-Risikofälle und traumatisierte Menschen aus überfüllten Flüchtlingslagern aufzunehmen. 

Hamburg ist und bleibt ein sicherer Hafen

Für Millionen Europäer*innen ist das Mittelmeer ein Sehnsuchtsort, an dem sie entspannt ihren Urlaub verbringen und vom Alltag abschalten können. Für zehntausende Menschen aus Kriegs- und Katastrophengebieten ist das Mittelmeer hingegen ein fast unüberwindbares Hindernis, um in der Europäischen Union ihr Menschenrecht auf Bewerbung um Asyl oder eine Anerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention bekommen zu können. Nach einer langen und beschwerlichen Flucht über Land nehmen sie das Risiko in Kauf, auf der letzten Etappe auf völlig unzureichend ausgestatteten Booten krimineller Schlepper in Seenot zu geraten. Das tägliche Leiden und Sterben an der südlichen Grenze der EU ist seit Jahren eine humanitäre und politische Krise.

Die Koalitionspartner begrüßen ausdrücklich das Engagement von NGO, die mit viel Aufwand, Kraft und Herzblut dort Leben retten, wo die europäische Staatengemeinschaft es derzeit nicht vermag. Mit vielen weiteren Städten in Deutschland und Europa hat sich auch Hamburg zum sicheren Hafen und damit jederzeit bereit erklärt, Menschen, die auf der Flucht aus Seenot gerettet wurden, aufzunehmen. Wir würdigen das zivilgesellschaftliche Engagement in der Seenotrettung und lehnen eine Kriminalisierung der daran Beteiligten ab. 

Einwanderungs- und Hoffnungsstadt Hamburg

Deutschland ist ein Einwanderungsland und Hamburg eine Einwanderungsstadt. Willkommenskultur fängt für Migrant*innen und Geflüchtete bei der Ausländerbehörde an. Deshalb wollen wir das Einwohnerzentralamt zu einer Migrationsbehörde weiterentwickeln. Mit dem gegenwärtigen Projekt KOALA stellen wir die ausländerrechtliche Beratung neu auf, um die Menschen noch besser individuell, zeitnah und zugewandt über die rechtlichen Aspekte und die konkreten Möglichkeiten in Bezug auf ihre persönliche Situation zu beraten und die entsprechenden Prozesse zu modernisieren. Dazu stärken wir auch die entsprechenden Abteilungen der Bezirke. Wir schöpfen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus und zeigen wo möglich den Weg in den regulären Aufenthalt auf. Daneben halten wir an der Aufrechterhaltung der vielfältigen etablierten unabhängigen Beratungsstrukturen in Hamburg fest. 

Mit dem neuen Hamburg Welcome Center an zentraler Stelle im Heidenskampsweg setzen wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Hamburg um und führen die ausländerrechtlichen Verfahren und die bisher bei W.I.R. angesiedelte Beratung zusammen. Der Stärkung der VISA-Abteilung des Einwohnerzentralamtes kommt dabei eine zusätzliche zentrale Aufgabe zu. 

In Hamburg leben circa 6.000 geduldete Personen, die rechtlich vollziehbar ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgesetzt werden muss. 

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die jüngsten gesetzlichen Verschärfungen im Umgang mit Geflüchteten, etwa der neue § 60b Aufenthaltsgesetz („Duldung light“), weder die Rückkehr ins Herkunftsland noch den Aufenthalt in Deutschland erleichtern und somit den Betroffenen kaum Perspektiven eröffnen, sondern sie vielmehr in ihrer bestehenden Situation belassen und jede sinnvolle Weiterentwicklung eher blockieren. Solange hier auf bundesgesetzlicher Ebene keine befriedigende Lösung erreicht werden kann, wird Hamburg weiterhin systematische Bemühungen unternehmen, um insbesondere Langzeitgeduldeten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Spielräume eine stabile Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Auf Bundesebene wird Hamburg sich für eine Stichtagsregelung einsetzen, die unter geeigneten Voraussetzungen (keine Straffälligkeit, keine Gefährder*inneneigenschaft, positive Integrationsprognose) für Duldungsaltfälle den Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.

Hamburg - Stadt der Solidarität

Als solidarische Stadt liegt uns daran, die Wahrung der Menschenrechte auch für Menschen ohne Papiere und/oder mit prekärem Aufenthaltsstatus in Hamburg einzulösen. Diese Menschen gehören zu den verletzlichsten in unserer Gesellschaft. 

Menschen, die seit vielen Jahren ohne Papiere in Hamburg leben, bieten wir eine geschützte und anonyme ausländerrechtliche und Lebenslagenberatung an, um zu prüfen, ob und wie für sie eine Perspektive durch einen ausländerrechtlichen Status erreicht werden kann. Eine Anreizwirkung, sich illegal in Hamburg aufzuhalten, darf damit jedoch nicht verbunden sein. 

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