Klimaschutz und Energie
Zukunftsstädte sind klimafreundliche, ressourceneffiziente, saubere und leise Städte. Gemeinsam mit allen Hamburger*innen werden die Koalitionspartner Hamburg zu einer Modellstadt für den Klimaschutz machen.
Erfolgreicher Klimaschutz ist für die langfristige Sicherung von Wohlstand und gesellschaftlicher Stabilität eine unabdingbare Voraussetzung. Die dafür notwendige umfassende Transformation wesentlicher Lebensbereiche (Energieversorgung, Industrie, Mobilität, Gebäude) ist auf gesellschaftliche Akzeptanz und Mitwirkung angewiesen und muss, getragen von einem breiten gesellschaftlichen Dialog, sozialverträglich gestaltet werden. Sie fordert einerseits von allen Institutionen bedeutende Anstrengungen und bietet andererseits große Chancen für Innovation, Wertschöpfung, zukunftssichere Beschäftigung und die Weiterentwicklung einer lebenswerten Stadt für alle Hamburger*innen.
Die Koalitionspartner sehen sich den Zielen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, und sie orientieren ihre Politik am dort vereinbarten 1,5-Grad-Ziel. Wir sind uns einig, dass im globalen Maßstab für die Erreichung der Pariser Ziele eine neutrale Klimabilanz deutlich vor 2050 erforderlich wäre. Angesichts der Diskussionen auf europäischer Ebene zur angestrebten Steigerung der EU-Reduktionszusagen werden wir im Rahmen der kommenden Berichterstattung zum Klimaplan in zwei Jahren dessen Ambitionsniveau in Hinblick auf die Weiterentwicklung des Reduktionsziels bis 2030 überprüfen.
Die zuständige Behörde wird als Bewertungsmaßstab im Licht des Pariser Abkommens und der bisherigen Beschlüsse des Senats zum Klimaschutz ein Budget der in Hamburg noch zur Verfügung stehenden CO2-Emissionen prüfen und dem Senat vorlegen. Dabei werden die nationale und europäische Entwicklung berücksichtigt. Als Modellstadt für den Klimaschutz werden wir regelmäßig prüfen, ob Maßnahmen auch früher als geplant umgesetzt werden können. Ehrgeizige Einzelvorhaben wie die schnelle Abschaltung des Kraftwerks Moorburg werden wir mit Nachdruck vorantreiben.
Umsetzung Klimaplan
Die Koalitionspartner sind sich einig darin, den vom Senat beschlossenen Klimaplan entschlossen umzusetzen. In Hamburg gelten damit verbindliche Klimaziele, die von Politik, Gesellschaft und Unternehmen gemeinsam getragen werden. Alle Beteiligten brauchen für den erforderlichen Umstellungsprozess Planungs- und Handlungssicherheit. Wir werden die beteiligten Akteur*innen einschließlich der Hamburger Wirtschaft bei der schrittweisen Umstellung auf klimafreundliche Technologien auch unterstützen, um Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und weiter zu verbessern.
Über die Finanzierung der zur Umsetzung notwendigen Mittelbedarfe von rund zwei bis drei Milliarden Euro bis 2030 wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen entschieden. Die Partner streben an, mit einem zügigen Einstieg in die Durchführung der im Klimaplan vorgesehenen Maßnahmen in den kommenden Jahren einen möglichst großen Konjunktureffekt zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie zu erzielen – insofern wird der Klimaplan zum Bestandteil des Corona-Konjunkturprogramms. Mit dem Doppelhaushalt 2021/22 sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit der Umsetzung der Maßnahmen des Plans zu beginnen. Es soll die Einrichtung eines zentralen Kontenbereichs für den Hamburger Klimaplan geprüft werden, aus dem – in Abstimmung zwischen der für den Klimaplan zuständigen Fachbehörde, der Finanzbehörde und der Senatskanzlei - Mittel für erfolgreiche Maßnahmenumsetzungen, die in den Einzelplänen nicht veranschlagt werden konnten, zur Verfügung gestellt werden. Nicht verbrauchte Mittel fließen zurück in den zentralen Kontenbereich und können für die Finanzierung anderer Maßnahmen herangezogen werden. Einigkeit besteht zudem darin, dass eine Anschlussfähigkeit der Klimaplanmaßnahmen für Konjunkturförderprogramme (insbes. des Bundes) hergestellt werden soll.
Die Zuständigkeit für den Klimaplan liegt bei der zuständigen Fachbehörde, welche um den Begriff „Klima“ im Namen der Behörde erweitert wird (Behörde für Umwelt, Klima und Energie – BUKE). Die Steuerung erfolgt durch eine Lenkungsgruppe auf Ebene der Staatsräte und Staatsrätinnen unter Leitung der zuständigen Fachbehörde. Zusätzlich wird eine Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende installiert, welche durch die zuständigen Fachbehörden unter Setzung der Schwerpunkte inhaltlich vorbereitet und durch den Ersten Bürgermeister geleitet wird. Die fachliche Begleitung des Klimaplans erfolgt über den bereits beschlossenen Klimabeirat, der umgehend eingerichtet wird.
Der Umbau zu einer nachhaltigen Wirtschaft wird im Dialog mit Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft, Kammern, Umweltverbänden und anderen Akteur*innen der Zivilgesellschaft im gesamtgesellschaftlichen Interesse gestaltet. Diese werden in einem breiten Aktionsbündnis für den Klimaschutz zusammengebracht, um die besten Lösungsansätze zu entwickeln, die eine breite Akzeptanz in der Stadt erfahren.
Fachkräfte für den Klimaschutz
Die Umsetzung des Klimaplans erfordert zusätzliche qualifizierte Fachkräfte in den verschiedensten Bereichen. Dies wird mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze einhergehen, was insbesondere im Zuge der Coronakrise eine Entlastung des Arbeitsmarktes verspricht. Die Koalitionspartner werden sich zusammen mit der Arbeitsagentur und Fort- und Weiterbildungsträger um die Ausweitung bestehender und die Schaffung neuer Qualifikationsangebote auf diesem Feld bemühen.
Klimamonitoring und Klimavorbehalt
Das in der für Klimaschutz zuständigen Behörde verortete zentrale CO2-Monitoring und Controlling der Maßnahmen wird verbessert, um frühzeitig Fehlentwicklungen zu erkennen und die verantwortlichen Fachbehörden zum Nachsteuern zu veranlassen.
Die Koalitionspartner werden ihre Strategie für den Klimaschutz und die Klimaanpassung wie auch deren bildungs- und wissenschaftspolitische Dimension weiterentwickeln und die erforderlichen Maßnahmen für die Transformation Hamburgs zu einer Klimaschutzstadt mit internationalem Vorbildcharakter ergreifen.
Die Koalitionspartner prüfen systematisch alle relevanten Entscheidungsvorlagen auf ihre Konsistenz und Vereinbarkeit mit den Klimazielen sowie auf klimafreundlichere Alternativen im Sinne eines Klimavorbehalts.
Der Moinzukunft-Klimafonds wird fortgesetzt.
Hamburg ist bei der Zielerreichung auf ambitionierte Schritte auf der Ebene des Bundes und der EU angewiesen und setzt sich daher – wo immer möglich zusammen mit anderen Ländern und Städten – für die notwendigen Veränderungen ein. Entsprechend unterstützt Hamburg auf Bundesebene die im Klimaplan beschriebenen Veränderungen.
Mehr Information und Transparenz für Klimadaten
Wir werden in Zusammenarbeit mit dem Statistikamt Nord die relevanten Klimadaten verstärkt zentral erfassen, aufbereiten und der Öffentlichkeit, den Behörden sowie allen Stakeholdern in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung stellen, um die Entwicklung Hamburgs zur Modellstadt für den Klimaschutz aktiv zu begleiten.
Der Ausstoß von CO2-Emissionen und die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen sollen, ggf. mithilfe von Modellierungen, so differenziert und so zeitnah wie möglich transparent gemacht werden.
Alle Hamburger*innen sollen erfahren, vor welche Herausforderungen uns die Klimakrise stellt und was in Hamburg für den Klimaschutz geplant und getan wird. Hierzu wird eine Klimaroadshow gestartet, die in der ganzen Stadt unterwegs und für Bildungseinrichtungen buchbar ist. Um das Bewusstsein für den Klimaschutz zu stärken, die Stadtgesellschaft an der Ideenfindung zum aktiven Klimaschutz zu beteiligen und diese damit auf Veränderungen einzustellen, sollen sämtliche Bildungseinrichtungen das Thema aufgreifen und vermitteln. Von Kitas über Schulen und Hochschulen bis zu Weiterbildungseinrichtungen wie der Volkshochschule sollen alle Einrichtungen auf ihre Zielgruppe angepasste Klimabildungskonzepte entwickeln. Mit einer Klima-App für Hamburg soll jede*r sein Verhalten überprüfen und anpassen können.
Wärmewende
Die Koalitionspartner werden die Wärmewende in Hamburg weiter vorantreiben und das 2019 beschlossene Fernwärmekonzept umsetzen. Das erfordert sowohl eine deutliche Erhöhung der Effizienz in Bestand und Neubau als auch einen Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen. Dabei kommt der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eine Schlüsselrolle zu. Mit dem Ziel, bis 2030 mindestens 35 Prozent des Nutzwärmebedarfs zunehmend CO2-arm über Wärmenetze bereitzustellen, werden systematisch weitere Erzeugungspotenziale für Erneuerbare Energien und sowohl Abwärme- (auch aus der IT) als auch Abnahmepotenziale auch im Bestand in einer kommunalen Wärmeplanung erfasst und erschlossen.
Die Versorgung der östlichen HafenCity mit einem Teil der Abwärme des Kupferproduzenten AURUBIS ist ein deutschland- und europaweites Leuchtturmprojekt. Die Erschließung weiterer Abwärmepotenziale aus industriellen oder gewerblichen Prozessen sowie aus Objekt-KWK in bestehende oder neue Wärmenetzte ist neben der wachsenden Bedeutung der Energiegewinnung aus der thermischen Abfallverwertung ein wichtiger Schwerpunkt.
An unserem Preisversprechen für die Bürger*innen halten wir fest: Es darf zu keinen Preissteigerungen für Mieter*innen führen, die über die sonstige Marktentwicklung hinausgehen. Bis spätestens 2030 wird Hamburg Wärme ohne Kohle produzieren. Dafür wird ein Energiepark südlich der Elbe mit einem modernen Gaskraftwerk und Wärmespeicher gebaut. Gleichzeitig soll verstärkt Abwärme aus Industrie, Müllverbrennung und erneuerbaren Quellen genutzt werden.
Die Stadt unterstützt Wärme Hamburg dabei, einen sich aus den Erträgen des die Fernwärmeversorgung langfristig refinanzierenden Fonds für die Wärmewende aufzulegen, mit dem die weiteren Investitionen für den ambitionierten Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur ermöglicht werden. Zusätzlich bemüht sich Hamburg um eine finanzielle Förderung des Bundes.
Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet die Weiterentwicklung des Wärmekatasters im Hinblick auf die Erschließung von Potenzialen regenerativer Wärme und Abwärme, ein Konzept zum Ausbau der Netzinfrastruktur und eine Dekarbonisierungsstrategie für die dezentrale Wärmeversorgung. Die Wärmeplanung wird bis 2021 raumplanerisch verankert und ist verpflichtend in B-Plan-Verfahren zu berücksichtigen. Die Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Dekarbonisierungsfahrpläne entsprechend Hamburgischem Klimaschutzgesetz wird bis Ende 2020 bereitgestellt.
Zur Erhöhung der Energieeffizienz von privaten Nichtwohngebäuden wird ein Maßnahmenpaket erarbeitet und in die Umsetzung gebracht. Für Neubauplanungen ab 150 Wohneinheiten ist ein Energiefachplan als zusätzliches Fachgutachten bei Bebauungsplänen mit hinreichender Größe und baulicher Dichte im Bauleitverfahren verbindlich. Alle Neubaugebiete mit hinreichender Wärmedichte erhalten eine leitungsgebundene Wärmeversorgung.
Der Energiepark Hafen wird zur Heizperiode 2023/24 in den Probebetrieb gehen. Für den Standort des Heizkraftwerks Wedel wird in Kooperation mit den Beteiligten ein Nachfolgekonzept erstellt.
Kohleausstieg
Hamburg als Zentrum innovativer Speichertechnologien: Die mit der Volksinitiative „Tschüss Kohle“ getroffenen Vereinbarungen, den Ausstieg der Hamburger Fernwärme aus der Kohle bis spätestens 2030 abzuschließen, werden umgesetzt. Dazu wird das alte Heizkraftwerk in Wedel abgeschaltet und das Heizkraftwerk Tiefstack in der darauf folgenden Wahlperiode umgerüstet oder abgelöst. Dies geschieht sozialverträglich: Über die normale Preisentwicklung im Wärmemarkt hinaus wird es keine Preiserhöhung durch den Umbau der Fernwärmeversorgung geben.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die schnelle Entwicklung einer auf regenerativen Energien basierenden Wirtschaft sowohl für Umwelt- und Klimaschutz als auch für die künftige Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Insbesondere der schrittweise Ausbau der Sektorenkopplung bietet für Hamburg in dieser Hinsicht enorme Potenziale.
Hamburg und Schleswig-Holstein haben im Projekt NEW 4.0 gezeigt, wie mit innovativen Technologien die regenerative Stromversorgung im Norden ausgeweitet werden kann und über die Sektorenkopplung in großem Umfang fossile Energieträger ersetzt werden können. Hiermit sind neben dem Nutzen für den Klimaschutz große Chancen für die Technologieführerschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Branchen verbunden. Wesentliche Kriterien für innovative Projekte der Energiewende sind ihre Systemdienlichkeit und Kompatibilität mit einem zunehmend auf erneuerbare Quellen und hohe Gesamteffizienz ausgerichteten Energiesystem und die Kompatibilität mit bestehenden oder im Aufbau befindlichen Hamburger Versorgungslösungen.
Im Verbund mit den norddeutschen Ländern setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass bestehende Hindernisse für die Umsetzung der regenerativen Energiewende z. B. durch staatlich induzierte Stromkostenbestandteile weitgehend abgebaut werden. Die Umsetzung der Norddeutschen Wasserstoffstrategie sowie der Hamburger Energiewende soll durch eine behördenübergreifende Lenkungsgruppe gesteuert werden. Darüber hinaus wird ein Cluster Wasserstoff aufgebaut. Die zunehmende Bedeutung von Wasserstoff für den industriellen Sektor erfordert eine Neuausrichtung der hySOLUTIONS GmbH. Die zunehmende Bedeutung industrieller Anwendungen soll sich auch in der Gesellschafterstruktur abbilden.
Gesellschaftsrechtliche Verschränkung der öffentlichen Energie- und Netzunternehmen
Nach vollständiger Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – unser Netz“ durch den zuletzt erfolgten Rückkauf der Wärmegesellschaft von Vattenfall sind wesentliche Versorgungsbereiche wie Strom, Gas und Fernwärme wieder in städtischer Hand vereint. Ziel der Koalition ist es, unter Wahrung der Arbeitnehmer*inneninteressen und der jeweiligen Stellung im bisherigen Konzernverbund vorhandene Synergiepotenziale innerhalb dieses Portfolios zu heben und den Hamburger*innen Versorgungs- und Netzdienstleistungen „aus einem Guss“ anzubieten. Zugleich sollen die zukunftsgerichtete Modernisierung von Energieerzeugung und -verteilung auch unter ökologischen Gesichtspunkten vorangetrieben und die grundsätzlichen Strategien der einzelnen Unternehmen im Sinne einer gesamtstädtischen Entwicklung aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Energie- und Umweltunternehmen der Stadt mit dem Ziel eines einheitlichen Markenauftritts gegenüber den Kund*innen („one face to the customer“) weiterentwickelt.
Zugleich sollen – in enger Abstimmung mit der Arbeitnehmer*innenseite – die in den verschiedenen Unternehmen in ähnlicher Weise existierenden Querschnittsbereiche und jene anderen Bereiche, in denen ein abgestimmtes Vorgehen sinnvoll ist, künftig in enger koordinierter und – nach entsprechender positiver Prüfung – in teilweise gemeinschaftlich integrierter Weise wahrgenommen werden können. Eine dafür geeignete institutionelle Form werden wir mit Unterstützung durch externe Expertise entwickeln.
Entwicklungskonzept Stellinger Moor
Mit dem Entwicklungskonzept Stellinger Moor zeigt die Stadt, dass sich das Ziel Klimaneutralität bis 2030 erreichen lässt. Vier städtische Unternehmen – Hamburg Wasser, Stadtreinigung Hamburg, Stromnetz Hamburg und Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein – werden dort mehr als 2.000 Arbeitsplätze bündeln.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass eine nachhaltige Entwicklung der Flächen erfolgen soll. Der Standort wird zum Modell und Vorbild für andere Gewerbegebiete und Unternehmen in Hamburg. Auf Teilflächen des ehemaligen Klärwerks Stellinger Moor soll ein gemeinsames Nutzungskonzept der städtischen Unternehmen entwickelt werden, das eine vollständige Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien, anspruchsvolle Energiestandards und den Einsatz nachhaltiger Materialien beim Bau ebenso beinhaltet wie ein nachhaltiges Mobilitätskonzept. So wird exemplarisch eine optimierte, innovative und an den Entwicklungs- und Klimaschutzzielen der FHH im Bereich der wachsenden Stadt und des öffentlichen Lebens orientierte Flächennutzung erreicht.
Erneuerbare Energien
Die Koalitionspartner treiben die Energiewende in Hamburg weiter voran. Potenziale für die urbane Nutzung erneuerbarer Energien werden neben den entsprechenden Anforderungen des Klimaschutzgesetzes durch Förderprogramme, Beratungen, Festsetzungen in B-Plänen, Quartierskonzepte und die Nutzung für öffentliche Gebäude gehoben.
Die Möglichkeiten des weiteren Ausbaus der Windenergie sind in Hamburg aufgrund der Flächenknappheit begrenzt. Gleichwohl werden wir zusätzliche Standorte für Windenergieanlagen prüfen und den Ausbau vorantreiben, soweit geeignete Flächen nachgewiesen werden.
Die Koalitionspartner streben die deutliche Ausweitung solarer Nutzungen in der Stadt an. Dazu dient die im Hamburgischen Klimaschutzgesetz verankerte Nutzungspflicht für private aber auch öffentliche Gebäude. Für deren Umsetzung wird die vorgesehene Rechtsverordnung bis Ende 2020 erarbeitet, ihre Umsetzung wird (z. B. durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung) in Kooperation mit geeigneten weiteren Akteur*innen unterstützt.
Klimaschutz durch technische Innovation ist eine große Chance für den Wirtschaftsstandort Hamburg. In Hamburg sollen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft neue Technologien für den weltweiten Einsatz entwickeln und erproben. Die Industrie wird für die anstehenden Investitionen in neue Technologien ertüchtigt und bei der anstehenden Transformation durch geeignete flankierende Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene unterstützt. Neben Industrie und Großgewerbe werden auch das Mittel- und Kleingewerbe (KMU) sowie das Handwerk gestärkt. Die erfolgreichen Kooperationen im Bündnis für die Industrie der Zukunft, im Bündnis für den Mittelstand, im Masterplan Handwerk, in der Umweltpartnerschaft und den Energieeffizienznetzwerken werden fortgeführt und weiterentwickelt.
Um Investitionsanreize in klimafreundliche Technologien zu setzen, treten die Koalitionspartner für die Idee einer Klimaprämie auf Bundesebene ein, die dazu dienen soll, Investitionen zur Emissionsreduktion voranzubringen und bereits vorhandene Ansätze zu unterstützen. Energiespar- sowie ressourcenschonende Maßnahmen in den Produktkreisläufen und beim Abfall (Vermeidung, Wiederverwendung, Verwertung) bringen spürbare CO2-Reduzierungen, die weiter gefördert werden sollen.
Die erfolgreiche Idee der Innovationsparks wird weiter entwickelt und an vier Standorten werden Ökosysteme für Innovationen, Forschung und Entwicklung geschaffen. In diesem Rahmen wird Hamburgs Position als Standort für Green Technology, Life Sciences, Luftfahrt und maritime Technologie ausgebaut.
Analog zu großen privaten Investor*innen sollen die Nachhaltigkeitsziele der UN in die Förderrichtlinien aufgenommen und mehr Gründungen im Nachhaltigkeitsbereich gefördert werden.
Auf Bundesebene setzt sich Hamburg dafür ein, dass bisherige Hemmnisse für die Sektorenkopplung durch eine Neuregelung der EEG-Umlage und anderer staatlich induzierter Strombestandteile (SIP) abgebaut werden. Im Vorgriff auf eine grundsätzliche Neuausrichtung des EEG müssen dazu zumindest Experimentierklauseln ermöglicht werden.
Um im Bereich Forschung und Entwicklung voranzukommen, wird der Energieforschungsverbund Hamburg (EFH) verstetigt. Dieser Verbund aller Hamburger Hochschulen zur Stärkung der Energieforschung in Hamburg soll sich insbesondere auf Themen der Dekarbonisierung fokussieren.
Wie wir beim Wohnungsbau das Klima schützen
Wir wollen, dass Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum nicht länger als Gegensätze erscheinen. Klimaschutz ist wesentlicher Aspekt einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Wir wollen flächeneffizient, ökologisch und nachhaltig bauen, damit wir unseren Beitrag gegen die Klimakrise leisten können. Dazu sind in erster Linie hohe Energiestandards und eine ökologische Energieversorgung nötig. Gerade im Gebäudebereich liegt neben dem Verkehr und der Energiepolitik großes Potenzial für den Klimaschutz.
Im Bereich der Wohngebäude werden wir einen erheblichen Teil dazu beitragen, unsere Klimaziele zu erreichen. Bis 2050 wollen wir einen klimaneutralen Bestand erreichen. Dabei werden wir die sozialen Folgen, die Auswirkungen auf Mieten und Wohnkosten sowie die Wirtschaftlichkeit der zur Umsetzung gebotenen Maßnahmen im Blick behalten.
Mit der Machbarkeitsstudie werden wir die notwendigen Maßnahmen zur Energieversorgung und Energieeffizienz von Wohngebäuden sowie zur energetischen Quartiersentwicklung im Bereich der privaten und öffentlichen Wohngebäude in Kooperation mit dem Bündnis für das Wohnen in Hamburg ergreifen. Bei der Umsetzung unserer Klimaziele setzen wir auf Kooperation mit allen Akteur*innen, auf Transparenz von Bewertungen und Maßnahmen, auf Information, Beratung und öffentliche Förderung sowie auf die Umsetzung unseres ordnungsrechtlichen Rahmens, den die Bürgerschaft mit dem Klimaschutzgesetz beschlossen hat.
Alle öffentlichen Unternehmen planen und bauen künftig in der Regel im Förderstandard KFW 40 oder besser. Gleiches streben wir auf Basis der Machbarkeitsstudie für die städtischen Wohnungsgesellschaften an.
Ein großer Faktor ist die graue Energie. Mit der Lebenszyklusbetrachtung eröffnet sie bei Bau und Nutzung die höchsten Einsparungen. Sie umfasst die eingesetzte Energie zur Gewinnung von Materialien, zur Herstellung und Verarbeitung von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Um noch mehr über die Emissionen und den Energieverbrauch von Baustoffen zu erfahren, die bei deren Herstellung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung entstehen, wollen wir eine Studie in Auftrag geben.
Durch die Verwendung nachhaltiger heimischer Materialien – vor allem von Holz statt Zement – und durch ressourcenschonendes Bauen lässt sich die im Gebäude verbaute graue Energie minimieren. Neben den kulturellen und denkmalpolitischen Aspekten sprechen daher auch ökologische Fragen dafür, den Grundsatz „Erhalten statt Abreißen“ stärker in der Stadtentwicklung zu verankern, wobei Abriss-Neubauvarianten möglich bleiben.
Neue Quartiere werden wir kompakt und vorrangig im Geschosswohnungsbau bauen und für Nutzungsvielfalt sorgen. Grundsätzlich soll bei allen Änderungen oder Neuaufstellungen von B-Plänen und bei Neubauvorhaben der Grünanteil – insbesondere unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen naturschutzfachlichen Ausgleichs – als Bewertungsfaktor in den Abwägungsprozess einbezogen werden, um zu gewährleisten, dass sie mindestens eine neutrale Wirkung in der Klimafolgeabschätzung aufweisen. Sollte dies auf den Flächen selbst nicht möglich sein, ist an anderer Stelle auszugleichen.
Wir wollen die gezielte Urbanisierung von bereits besiedelten Quartieren, auch in Außenbezirken, vorantreiben und damit in Hamburg mehrere urbane Zentren mit wichtigen Funktionen entwickeln. In einem attraktiven und zukunftsfähigen Quartier verbinden wir Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung miteinander, reduzieren dadurch Verkehrswege und entlasten die Stadt. Dabei wollen wir die Aufwertung und Neuschaffung von Grünflächen konsequent vorantreiben.
Quartierskonzept und Klimamodellquartiere
Sowohl die energetische Gebäudesanierung als auch die Dekarbonisierung der Energieversorgung lassen sich durch Skaleneffekte auf Quartiersebene wirtschaftlicher als auf Gebäudeebene umsetzen. Solche Ansätze können auch vor dem Hintergrund der ordnungsrechtlichen Anforderungen Umsetzungsspielräume besser nutzen.
Die Koalitionspartner streben deshalb eine breite Anwendung für energetische Quartierskonzepte an. Sie werden dafür eine zentrale „Servicestelle energetische Quartierssanierung“ einrichten und den Bezirken die Mittel für die dauerhafte Etablierung eines energetischen Sanierungsmanagements zur Verfügung stellen.
Nachhaltiges und energieeffizientes Bauen
Die Koalitionspartner werden die entsprechend den Zielsetzungen des Klimaplans erforderlichen anspruchsvollen Standards beim Bauen und Sanieren einführen. Grundlage dafür wird eine Machbarkeitsstudie sein. Neubauten sollen in Hamburg zukünftig im Standard KfW 40 oder besser errichtet werden, dies wird über geeignete planrechtliche oder vertragliche Instrumente abgesichert. Die Koalitionspartner werden unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie in diesem Zusammenhang durch die Einführung eines Stufenmodells oder einer gleichwertigen Alternative auch auf die Steigerung der Sanierungsquote im Bestand hinwirken sowie die relevanten Förderprogramme ausweiten. Unterstützend werden sie serielle Sanierungen und Sanierungsnetzwerke im Bereich des Handwerks fördern. Die Koalitionspartner werden eine Strategie mit ambitionierten Zielen für die Reduktion von grauer Energie und des Ressourceneinsatzes bei Gebäuden erarbeiten und entsprechende Instrumente entwickeln und einführen. Die Möglichkeiten des Einsatzes von Recyclingbaustoffen (z. B. RC-Beton) und nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Holz) sollen bei Bauten der öffentlichen Hand so weit wie möglich genutzt werden. Im Fall möglicher Abrisse öffentlicher Gebäude soll die Prüfung, ob eine energetisch anspruchsvolle Sanierung aus Sicht des Klimaschutzes vorteilhafter wäre, ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellen. Wir werden die Holzbauförderung intensivieren und eine Holzbaustrategie entwickeln, um die Potenziale dieses Baustoffs für Klimaschutz, Ressourcenschonung, kosteneffizientes Bauen, Nachverdichtung und Stadtgestaltung auszuschöpfen. Wir werden nachhaltiges Bauen insbesondere bei den eigenen Gebäuden, bei Grundstücksvergaben sowie im geförderten Wohnungsbau fordern.
Städtische Gebäude
Die Stadt kommt ihrer Vorbildfunktion für den Klimaschutz auch im Bereich der Gebäude nach. Mit der Zweiten Fortschreibung des Klimaplans sollen auch die Sanierungsziele im Hinblick auf das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung im Jahr 2030 überprüft und die Instrumente gegebenenfalls nachgeschärft werden. Die Bestandshalter*innen werden für ihre Bestände eine mittelfristige Sanierungsplanung und für das Monitoring der Zielerreichung ein Energiecontrolling aufbauen. Die in § 21 des Klimaschutzgesetzes vorgesehene Prüfung der Nutzbarkeit von Erneuerbaren Energien an öffentlichen Gebäuden und die Umsetzung bei positivem Ergebnis erfolgen bis Ende der Legislaturperiode; insbesondere bei Neu- und Erweiterungsbauten von Schulen, Hochschulen und Turnhallen wird die Nutzung elektrischer und/oder thermischer Solarenergie zum Standard. Dabei werden auch die Möglichkeiten einer vollständig erneuerbaren Wärmeversorgung untersucht. Auf neuen Gebäuden, wie z. B. den 130 Sporthallen, die in den nächsten sieben Jahren in Hamburg entstehen, wollen wir standardmäßig Solaranlagen errichten. Neubauten werden nach den aktuell besten Energiestandards errichtet.
Die Stadt strebt an, den Anteil an „grünem“ Gas in der Versorgung der öffentlichen Gebäude zu erhöhen.
Gründächer und grüne Fassaden
Die erfolgreiche Gründachstrategie des Senats wird weiterentwickelt und um die Fassadenbegrünung ergänzt. Damit wollen wir baugestalterische und ökologische Ziele erreichen, dem Klimawandel entgegenwirken oder die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Besonders in mit Grün unterversorgten Bereichen der Inneren Stadt und stadtklimatisch belasteten Quartieren sollen Innenhöfe, Brandwände, fensterlose Fassaden, Magistralen, Gewerbe- und Industriebauten, Abstellanlagen oder Infrastrukturbauten begrünt werden. Die zusätzlichen Ressourcen insbesondere zur Realisierung von Pilotvorhaben werden bereitgestellt. Öffentliche Gebäude sollen in diesem Zusammenhang eine Vorbildfunktion wahrnehmen.
E-Mobilität auf der Alster
Der Transformationsprozess hin zu einer klimafreundlichen Stadt bedingt die Förderung der Elektromobilität auch im Schiffsverkehr. Speziell auf der Alster, die im Herzen der Stadt von Wassersportler*innen und Erholungssuchenden intensiv genutzt wird, bieten der technologische Fortschritt und die heutige Leistungsfähigkeit elektrischer Wasserfahrzeuge die Chance, ein Zeichen für klimaschonende und emissionsarme Mobilität zu setzen. Durch ein Projekt „E-Mobilität auf der Alster“ werden wir die Umstellung von fossil betriebenen Fahrzeugen auf Elektromobilität voranbringen, um mittelfristig den Schiffsverkehr auf der Alster auf E-Mobilität umzustellen.
Anpassung an den Klimawandel
Hamburg muss sich auch auf die nicht mehr abwendbaren Auswirkungen des Klimawandels einstellen. Die Koalitionspartner werden nach und nach die städtische Infrastruktur nachhaltig an die sich verändernden Rahmenbedingungen anpassen, um die Klimaresilienz Hamburgs zu verbessern. Die im Klimaplan enthaltenen Maßnahmen in den Bereichen Hochwasserschutz, Regenwassermanagement und Stadtklima werden umgesetzt. Notwendige weitere Maßnahmen werden entwickelt. Die Stadt berücksichtigt absehbare Klimaveränderungen (z. B. Starkregen, Hitzeperioden) in ihren eigenen Planungen und unterstützt zudem Bürger*innen bei der Anpassung an den Klimawandel.
Meeresspiegelanstieg – Folgen für den Hamburger Sturmflutschutz
Der Anstieg des Meeresspiegels aufgrund des Klimawandels bedroht Hamburg und ganz Norddeutschland sehr real. Küstenschutzmaßnahmen sind für Hamburg überlebenswichtig. Mit den aktuellen Deicherhöhungen sind wir auch nach den aktuellen Prognosen des IPCC bis zum Jahr 2050 gut gewappnet. Wir wissen heute aber auch: Der Meeresspiegel steigt langfristig stärker als bisher angenommen. Wichtige Aufgaben im Hochwasserschutz sind derzeit auf die für Klimaschutz zuständige Behörde und den LSBG verteilt. Es bedarf einer Überprüfung der derzeitigen Strukturen mit dem Ziel, den Hochwasserschutz in Hamburg zu stärken.
Regeninfrastrukturanpassung (RISA)
Neben konsequentem Klimaschutz müssen wir die Stadt gemeinsam auf die Veränderung des Klimas vorbereiten. Starkregenereignisse werden in den nächsten Jahren zunehmen. Die Hamburger Antwort auf die zunehmenden Starkregen lautet: RISA (Regeninfrastrukturanpassung). Damit werden wir zukünftige Gefährdungen von Personen und überflutete Keller, Unterführungen, Tiefgaragen, Bahnhöfe etc. minimieren. Die Koalitionspartner werden die formulierten RISA-Ziele fortentwickeln. Die zuständige Fachbehörde erarbeitet ein behörden- und institutionsübergreifendes, strategisches und operatives Konzept.
Wasser
Trinkwasserversorgung
Mit dem Bevölkerungswachstum in Hamburg nimmt auch der Bedarf an Trinkwasser zu. Durch die Klimaveränderungen und ein begrenztes Angebot an Grundwasser bedarf es angepasster Strategien für eine langfristige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in gewohnt guter Qualität. Für die Koalitionspartner hat der Schutz der Trinkwasserressourcen oberste Priorität. Dafür müssen die Grundwasservorkommen, die nicht über einen ausreichenden natürlichen Schutz verfügen, durch Wasserschutzgebiete langfristig gesichert werden. Über die bisher ausgewiesenen Schutzgebiete hinaus werden wir unter Berücksichtigung der Planungen der U5 (West) als nächsten Schritt die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebiets Stellingen-Süd angehen. Aber auch die rationelle Verwendung von Trinkwasser braucht eine konsequente Umsetzung. Die Koalitionspartner werden insofern prüfen, ob und auf welchem Wege neue Anreize zum Wassersparen wie bspw. die Nutzung von Regenwasser in allen Bereichen geschaffen werden können. Die strategische Neuausrichtung zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung soll in einer Trinkwasseragenda zusammengefasst werden.
Sauberes Grundwasser
Die Koalitionspartner setzen sich für sauberes Grundwasser ein. Um die durch Altlasten verursachten Schadstoffe zu entfernen, werden wir die Anwendung von und die Auseinandersetzung mit innovativen Sanierungsverfahren verstärken. Für „neue“ Schadstoffe in Böden und im Grundwasser, wie bspw. Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), werden zukunftsfähige Erfassungs- und Sanierungsmethoden entwickelt.
Wasserrahmenrichtlinie
Hamburg ist wesentlich durch seine Gewässer geprägt. Alster, Elbe, Bille und die zahlreichen kleineren Gewässer sind wichtige ökologische Lebensadern der Stadt. Darüber hinaus sind sie für die Erholung und Freizeitgestaltung der Hamburger*innen unverzichtbar. Sie stiften eine Blaue Identität für Hamburg als Stadt am Wasser, die es auch für künftige Generationen zu bewahren gilt. Die Koalitionspartner unterstützen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Vorhaben der Stadt werden nach den Kriterien der WRRL beurteilt. Verschlechterungen sind danach zu verhindern. Für den dritten Bewirtschaftungszeitraum ab 2021 bis 2027 werden entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung aufgenommen – unberührt davon bleiben Ausnahmen für notwendige Ausbaumaßnahmen insbesondere in Hafen und Elbe.
Stint
Der Stint ist eine Schlüsselart für die Elbe und ihr Ökosystem. Daher nehmen wir mit großer Sorge die aktuellen Meldungen und Beobachtungen über einen Bestandsrückgang zur Kenntnis. Nicht nur für den Fluss als Lebensraum, sondern auch für Fischereibetriebe ist der Rückgang bitter, weil wirtschaftliche Existenzen daran hängen. Die Koalitionspartner werden ein Gutachten in Auftrag geben, um die Ursachen genauer zu erforschen und mehr Informationen über das tatsächliche Ausmaß der Gefährdung zu erhalten. Die Koalitionspartner sehen sich in der Pflicht, für geeignete Maßnahmen zum Schutz des Stints zu sorgen.
Forum Tideelbe
Die Koalitionspartner setzen sich das Ziel, den Natur-, Lebens- und Wirtschaftsraum Tideelbe nachhaltig zu entwickeln. Dies kann nur durch eine enge Kooperation der Anrainer entlang des Ästuars geschehen. Aus diesem Grund setzt sich Hamburg für die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit der drei Bundesländer und des Bundes im Forum Tideelbe nach 2020 ein. Auf dieser Basis soll eine gemeinsame Anpassungsstrategie für die Tideelbe bis zum Jahr 2050 entwickelt werden. Dazu gehören auch Antworten auf den Klimawandel, der konkrete Auswirkungen auf den Lebensraum Tideelbe haben wird, sowie die Entwicklung gezielter Maßnahmen – insbesondere in Fragen des Gewässerschutzes und eines ökologischen und nachhaltigen Sedimentmanagements. Hamburg wird wie bisher seinen Beitrag zur Arbeit des Forums und zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen leisten.
Flussgebietsgemeinschaft Elbe
Als Vorsitzland der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG) engagiert sich Hamburg gemeinsam mit den anderen Partnern der FGG für die Elbe und eine stetige Verbesserung im Sinne der WRRL.
Vierte Reinigungsstufe
Die Koalitionspartner werden die Anstrengungen verstärken, um den Eintrag von Mikroschadstoffen in Siele und aquatische Systeme weiter zu reduzieren, da sie sich schädlich auf die Gewässerökologie auswirken. Wir werden prüfen, ob die Erweiterung der Kläranlage auf der Dradenau um eine vierte Reinigungsstufe verfahrenstechnisch, und wenn ja, mit welchen Investitions- und Betriebskosten möglich ist. Auch der Betrieb einer modularen Teilstromlösung wird geprüft und ggf. in der Legislatur aufgenommen. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Finanzierungsmechanismen geschaffen werden, um die Pharma- und Kosmetikindustrie als Verursacherin an den Kosten angemessen zu beteiligen.
Straßenabwasserbehandlungsanlage
Die Koalitionspartner werden den Ausbau von Straßenabwasserbehandlungsanlagen an prioritären Stellen weiter vorantreiben, um die Einleitung von belastetem Straßenabwasser noch stärker zu reduzieren.
Schiffsabwässer
Die Koalitionspartner werden die rechtlichen Anforderungen des Umgangs mit Schiffsabwasserarten durch einen rechtssicheren Vollzug gewährleisten. Neben der Schließung bestehender Regelungslücken beim Ballastwasser wird die Geringfügigkeitsschwelle bei Einleitungen häuslichen Abwassers von Barkassen beendet. Die Koalitionspartner wollen prüfen, wie das nationale Wasserrecht für Scrubber-Abwasser der Binnenschifffahrt verbindlich so geregelt werden kann, dass Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Scrubber-Abwasser aufgrund des Einleitungsverbots nach dem Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) nicht mehr möglich sind.
Aufbauend auf den Ergebnissen des dreimonatigen Testbetriebs einer mobilen Ballastwasserbehandlungsanlage werden die Koalitionspartner einen Regelbetrieb solcher Anlagen mit dem Ziel prüfen, das Beladen von Schiffen dauerhaft zu ermöglichen – unabhängig davon, ob ein ordnungsgemäßer Ballastwassertausch vor dem Anlaufen des Hafens stattgefunden hat oder ob eine auf dem Schiff installierte Ballastwasserbehandlungsanlage funktionsbereit ist.
Luft und Lärm
Im Sinne des Schutzes der Hamburger Bevölkerung vor Luftschadstoffen und Lärm verfolgen alle Behörden ambitionierte Ziele und die Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere die Fortschreibungen des Lärmaktionsplans und des Luftreinhalteplans sowie die Schaffung und Förderung stadtverträglicherer und umweltfreundlicherer Mobilitätsangebote.
Die Technische Anleitung (TA) Luft wird zurzeit novelliert, das BMU plant die Durchführung des Bundesratsverfahrens in naher Zukunft. Der Hamburger Senat steht einer Integration der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in die TA Luft positiv gegenüber, weil damit eine bundesweit einheitliche Anwendung und eine Verbesserung der Rechtssicherheit erreicht werden können. Bei der Ausgestaltung der entsprechenden Änderung der TA Luft werden die Koalitionspartner sich von dem Gedanken leiten lassen, die angestrebten Verdichtungen durch zusätzlichen Wohnungsbau und die erforderliche Sicherung von Industriestandorten und ihren Entwicklungsmöglichkeiten miteinander zu harmonisieren. An gewerbliche Nutzungen heranrückende Wohnbebauung erfordert teilweise die Anwendung neuer technischer Möglichkeiten, wie z. B. den Einsatz des ‚Hafen City-Fensters‘. Zum Schutz gesunder Wohnverhältnisse sollen insbesondere durch die Stellung der Gebäude (zueinander) und die Orientierung der Grundrisse in ausreichendem Maße lärmabgewandte Gebäudeseiten und lärmgeschützte Außenwohnbereiche entstehen.
Lärmaktionsplan
Die Koalitionspartner werden den Lärmaktionsplan für Hamburg (Stufe 3) und das Schallschutzprogramm fortschreiben. Dabei sollen in geeigneten, von Lärmbelastungen sicheren Zonen ruhige Gebiete festgesetzt und der Schutz vor Gesundheitsgefährdungen für viele ins Zentrum der Anstrengungen gerückt werden. Für Lärmschwerpunkte wie die als hoch belastet anerkannten Straßenabschnitte der Kategorie 1 und 2 werden die Koalitionspartner im Rahmen ihrer verkehrlichen Zweckbestimmungen, und ohne die für den Klimaschutz erforderlichen Maßnahmen zu beeinträchtigen, wirksame Maßnahmen zur Lärmminderung (insbesondere lärmarme Straßenbeläge im Rahmen der regelmäßigen Instandsetzung, Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern, Anordnung von Tempo 30) ergreifen. Dadurch darf der motorisierte Individualverkehr nicht in bestehende verkehrsberuhigte Tempo-30-Zonen verdrängt werden.
Luftreinhaltung
Ziel der Koalitionspartner bleibt es, die Luftqualitätsgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuhalten sowie insgesamt eine Reduzierung von Luftschadstoffemissionen zu erreichen.
Der Luftreinhalteplan wird parallel zum Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum bestehenden Plan rechtssicher fortgeschrieben, damit die NO2-Grenzwerte in der Stadt schnell, sicher und dauerhaft eingehalten werden. Dabei sollen weitere Durchfahrtsbeschränkungen durch Ergreifen anderer geeigneter Maßnahmen vermieden werden. Die bestehenden Durchfahrtsbeschränkungen sollen aufgehoben werden, sobald auch an diesen Orten die vorgegebenen Grenzwerte sicher eingehalten werden.
Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan werden gemeinsam mit dem Klimaplan einem regelhaften Monitoring unterzogen, um darauf zu achten, dass die jeweiligen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und im Zusammenhang fortgeschrieben werden.
Das Landstromkonzept trägt dafür Sorge, dass auch der Hafen seinen Beitrag zu einer guten Luftqualität in der Stadt leisten wird.
Innerhalb der 12-Meilen-Zone vor der deutschen Küste wird das Verbrennen von belastetem Schweröl in Schiffen als Straftatbestand verfolgt. Außerhalb der 12-Meilen-Zone wird es jedoch nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Diese Ungleichbehandlung bei schwer umweltschädigendem Verhalten wollen wir stoppen. Die Koalitionspartner werden sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Anwendungsbereich des Strafrechts bei Luftverunreinigungen auf die komplette ausschließliche Wirtschaftszone ausgeweitet wird.
Luftgütepartnerschaft/MOVE
Wir werden die schadstoffarme Mobilität als notwendige Komponente für die Luftreinhaltung, den Lärmschutz, die Klimaverbesserung und die Umweltpartnerschaft weiter vorantreiben. Die Koalitionspartner möchten aus den Erkenntnissen der Luftgütepartnerschaft und des Projekts „Move Hamburg – Bewege Deine Stadt!“ weitere Aktivitäten bzw. Projekte entwickeln.
Sauberkeit im Öffentlichen Raum
Stadtpflege und Sauberkeit im öffentlichen Raum
Mit dem erfolgreichen Konzept „Hamburg – gepflegt und grün“ ist es uns gelungen, das Erscheinungsbild der Stadt zu verbessern. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Programm fortgesetzt wird.
Die Koalitionspartner werden prüfen, ob der SRH im Rahmen der Pflege des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raumes zusätzliche hoheitliche Aufgaben übertragen werden können, wie zum Beispiel die Reinigung des Elbstrandes, die Schilderreinigung oder die Entfernung von Schrottautos und Graffiti aus dem öffentlichen Raum.
Im Rahmen einer gewünschten ganzjährigen Befahrbarkeit von Radwegen soll auch der Einsatz von auftauenden Streustoffen auf Radwegen intensiv geprüft werden. Die Koalitionspartner werden zudem den Winterdienst für das Radwegenetz ausbauen.
Die Zusammenführung der öffentlichen Toiletten bei der Stadtreinigung hat eine deutliche Qualitätssteigerung ermöglicht. Wir wollen das Angebot an öffentlichen Toiletten in qualitativer und quantitativer Hinsicht schrittweise weiterentwickeln und dabei insbesondere auch die Ziele der Barrierefreiheit und Gendergerechtigkeit verfolgen.
Abfallentsorgung
Mehr Mehrweg
Das Aufkommen von Einwegverpackungen wächst weiter an. Neben dem daraus resultierenden Ressourcenverbrauch ist damit auch eine aufwendige und kostenintensive Entsorgung verbunden. Die Koalitionspartner werden deswegen Initiativen zur Vermeidung von Verpackungsmüll wie Unverpacktangebote oder Mehrwegsysteme verstärkt unterstützen.
Für Take-Away-Verpackungen streben wir eine Reduzierung an, wie dies mit Recup, dem Mehrweg-Pfandsystem für Coffee-to-go-Becher, bereits gelungen ist. Die Koalitionspartner werden, basierend auf den Erfahrungen des Kehrwiederbechers, weitere Pilotprojekte auf den Weg bringen, um langfristig Mehrwegsysteme auch im Bereich Großmarkt, Take-away-Essen sowie bei der Online-Warenbestellung zu entwickeln und zu etablieren. Wir werden prüfen, ob mit einer verursachergerechten Kostenverteilung eine Stärkung von Mehrwegangeboten erreicht werden kann.
Darüber hinaus werden wir Vereinbarungen mit den großen Einzelhandelsunternehmen anstreben. Ziel dieser Vereinbarungen soll die Einführung eines einheitlichen Labels für die Möglichkeit eines verpackungsfreien Einkaufs sein. Denkbar ist in diesem Zusammenhang die Nutzung von bereits in anderen Kontexten erprobten Konzepten.
Feuerwerk
In der Bevölkerung gibt es eine zunehmende Sensibilität für die Beeinträchtigungen durch Feuerwerk: Lärm, Vermüllung, Beunruhigung von Haus- und Wildtieren, Brand- und Verletzungsgefahr. Die Koalitionspartner werden sich vor diesem Hintergrund für eine allgemeine Reduzierung von Feuerwerken einsetzen. Die Stadt wird prüfen, bei eigenen Veranstaltungen Feuerwerk durch zeitgemäße, nachhaltigere Darbietungen zu ersetzen (z. B. Lasershows), entsprechende Hinweise für Veranstalter*innen in den Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen aufnehmen und mit weiteren geeigneten Kommunikationswegen (z. B. Informationskampagnen, Absprachen mit dem Einzelhandel) zusammen mit den Hamburger*innen auf eine Reduzierung der genannten Belastungen zu Silvester hinwirken.
Steigerung der Recyclingquote
Die Hierarchie des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes weist der Vermeidung von Abfall eine entscheidende Rolle zu. Produkte, deren Design eine Reparatur unmöglich macht, unterlaufen diese Vorgabe, wobei große Mengen vermeidbaren Abfalls entstehen und wertvolle Rohstoffe verloren gehen. Daher besteht ein zentraler Aspekt nachhaltigen Wirtschaftens darin, Produkte so zu gestalten, dass sie repariert werden können. Die FHH wird aus diesem Grund verstärkt Produkte erwerben, die reparaturfähig sind. Darüber hinaus setzen sich die Koalitionspartner dafür ein, dass das Thema auf Bundes- und Europaebene konsequent weiter verfolgt wird.
Die ständig wachsende Menge an Bauabfällen aus umfangreicher Abrisstätigkeit erfordert, dass diese in deutlich stärkerem Umfang einer erneuten Nutzung als Recycling- oder Sekundärbaustoffe zugeführt werden. Hier geht die FHH mit gutem Beispiel voran und verpflichtet sich selbst (inkl. aller städtischen Unternehmen), bei Bauvorhaben verstärkt diese Recycling- oder Sekundärbaustoffe einzusetzen, soweit umwelt- und bautechnische Belange dem nicht entgegenstehen. Nach einer praktischen Erprobungsphase soll diese Pflicht auch auf private Dritte ausgedehnt werden.
Hamburg unterstützt den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission, Wachstum vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln und Stoffe im Kreislauf zu fahren. Damit werden gleichermaßen die Bedürfnisse des produzierenden Gewerbes nach dauerhaftem Zugang zu wertvollen endlichen Ressourcen besser gesichert und die Rechte der Verbraucher*innen durch langlebige Produkte und bessere Reparierbarkeit von Produkten gestärkt. Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, das Gesamtaufkommen an Abfällen und die Menge an Siedlungsrestabfall, die nicht recycelt werden, deutlich zu reduzieren. Sie sehen zur Umsetzung dieser gleichermaßen sinnvollen wie ambitionierten Zielsetzungen den Bedarf einer verstärkten Marktüberwachung.
Verhinderung von Müllexporten
Die Koalitionspartner werden gemeinsam mit den benachbarten Ländern und dem Bund die Maßnahmen zur Verhinderung von illegalen Exporten von Elektroschrott fortsetzen. Mit der Grundstoffindustrie und den Entsorgungsunternehmen werden wir Maßnahmen entwickeln, um die stoffliche Verwertung von Kunststoffabfällen zu verbessern. Auf Bundesebene setzt sich Hamburg für ein Exportverbot für Plastikmüll ein.
Öffentliches Grün
Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“
Die Koalitionspartner bekennen sich zu der zwischen der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ und der Bürgerschaft gefundenen Einigung zum Grünerhalt und werden das Bürgerschaftliche Ersuchen (Drs. 21/16980 vom 08.05.2019) umsetzen.
Der Grüne Plan
Unser Ziel: Jede*r Hamburger*in soll fußläufig eine Grünanlage erreichen können. Die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wird mindestens auf dem bisherigen Niveau sichergestellt.
Die großen landschaftlichen Freiräume der Stadt werden als Natur- und Landschaftsschutzgebiete geschützt und der Biotopverbund verbessert. Die Wälder dienen primär der Erholung und der Erhaltung der Biodiversität. Für den Naturwert der Gesamtstadt sind Wälder und Wiesen wegen ihrer großen Flächenanteile besonders entscheidend. Das Naturwaldstrukturprojekt wird weiter verfolgt. Die Koalitionspartner steigern daher den Naturwert der Wälder und setzen auf natürliche Verjüngung des Waldes und auf Wiederaufforstung, wo dies möglich ist. Gemeinsam mit den Bezirken werden geeignete Standorte für die natürliche Neuwaldbildung und zur Aufforstung gesucht.
Grün- und Erholungsanlagen erhalten und ausbauen
Wir werden auch in Zukunft neue Parks und Grünanlagen schaffen und den Ausbau bestehender Grün- und Erholungsanlagen fortsetzen. Die Entwicklung, Erweiterung und Sanierung von Planten un Blomen wird fortgeführt, der neue Alster-Elbe-Bille-Grünzug wird schrittweise umgesetzt und der Ohlsdorfer Friedhof wird sukzessive zu einem Friedhofspark umgestaltet. Durch gezielte Maßnahmenpakete werden wir die großen Volksparks – Hamburger Stadtpark, Volkspark Altona, Öjendorfer Park, Inselpark – Planten un Blomen sowie den Ohlsdorfer Friedhof als Park stärken. Wir streben die Erweiterung des Antoni-Parks am St.-Pauli-Elbufer auf der wasserseitigen Fläche an. Die Entwicklung von grünen Freiräumen im Rahmen gesamtstädtisch bedeutsamer Projekte der Stadtentwicklung (wie z. B. Deckel A7, Oberbillwerder, Kleiner Grasbrook, Stadteingang Elbbrücken, Science City Hamburg Bahrenfeld, Gartenstadt Öjendorf) wird in Zusammenarbeit von der für Umwelt zuständigen Behörde und der HCH sowie mit den jeweiligen Realisierungsträgern vorangetrieben. Die Koalitionspartner werden prüfen, ob, wie und ggf. in welchem Umfang die Realisierung des zentralen Parks am Kleinen Grasbrook analog dem Vorbild Baakenpark bereits vor Beginn der Gebäudeentwicklung beginnen kann.
Erhaltungsmanagement Grün
Die Koalitionspartner etablieren ein Erhaltungsmanagementsystem für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, um einem Werteverzehr entgegenzuwirken.
Spielplätze / Spielraum Stadt
Die Koalitionspartner werden ein zentrales Monitoring zu den Sanierungsbedarfen der Hamburger Spielplätze durchführen, um die Sanierungspraxis der Bezirke vergleichen zu können und Erfahrungen auszutauschen. Inklusion, Integration und besondere lokale Bedürfnisse sollen hierbei besonders berücksichtigt werden.
Grünes Netz verknüpfen
Die Koalitionspartner werden im Rahmen der Umsetzung der Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ die Landschaftsachsen und Grünen Ringe aufwerten. Die Schnittstellen zu den Wasserlagen werden dabei besonders berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen bestehende Lücken im Grünen Netz repariert und neue grüne Qualitäten erschlossen werden.
Die Koalitionspartner werden im Rahmen der Verständigung mit der Umsetzung der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ das Grüne Netz erhalten, es weiter verbessern, fehlende Wegeverbindungen schaffen und bisher nicht nutzbare Flächen aktivieren und begrünen.
Lückenschluss im ersten Grünen Ring
Die Möglichkeit einer Überbauung des Gleisfeldes südlich des Hauptbahnhofs unter Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Hauptbahnhofs für den Bahnverkehr in Deutschland und der Metropolregion wird geprüft. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Lücke zwischen der Landschaftsachse Horner Geest und Hamburgs erstem grünen Ring zu schließen. Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität an diesem zentralen Ort inmitten der Stadt zwischen Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg, Zentralbibliothek und Hauptbahnhof unter Herstellung einer neuen stadträumlichen Qualität ist ein wichtiges städtebauliches Ziel. Diese neue Qualität soll auch Leitgedanke im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofumfeldes sowie der baumlosen Ostseite des Bahnhofes und bei der Prüfung einer möglichen Überdeckelung im Norden sein.
Landschaftsachse Bahrenfeld-Altona
Die Landschaftsachse Altona wird durch die Entwicklungen im Westen Hamburgs (A7-Deckel, Fernbahnhof Diebsteich, Science City Hamburg Bahrenfeld) eine neue herausragende Funktion im Grünen Netz erhalten. Durch die teilweise Aufhebung der Friedhofsnutzung ergeben sich neue Flächen für die Erholung der Bevölkerung. Die Koalitionspartner werden gemeinsam mit dem Bezirk und der Kirche Lösungen entwickeln, die den Ansprüchen an den Freiraum in den dichter werdenden Stadtteilen gerecht werden.
Ohlsdorf 2050
Der Parkfriedhof Ohlsdorf wird sich in den nächsten Jahrzehnten verändern: Bestattungsflächen werden konzentriert, die öffentliche Parknutzung wird sich ausdehnen. Durch eine veränderte Gestaltung der Grünflächen und deren Pflege lässt sich die Biodiversität steigern. Die dringend erforderliche Sanierung der bestehenden technischen Infrastruktur ermöglicht künftig weniger Versiegelung und einen sorgsameren Umgang mit Niederschlagswasser/Trinkwasser. Der langfristige Umbau des Ohlsdorfer Parkfriedhofs und seine nachhaltige Neuausrichtung sollen auch seiner gartenhistorischen Bedeutung gerecht werden.
Zeitgemäße Kleingärten
Die vielen Hamburger Kleingärten bilden einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Grüns. Sie sind Orte der vielfältigen Natur, des Gärtnerns und der Begegnung. Kleingärten sind Grünflächen und somit Freiräume von hohem biologischen Wert sowie Lebensraum für viele Tierarten, die einen wichtigen Faktor im gesamten Kreislauf der Natur darstellen. Kleingärten bilden einen guten Übergang von der natürlichen Umgebung zum bebauten Raum. Sie bereichern die Lebensqualität vieler Hamburger*innen, verbessern kleinräumig das Stadtklima, haben Biotopfunktion für die städtische Fauna, sind Orte sozialen Zusammentreffens und fester Bestandteil im Grünen Netz Hamburg. Der quantitative Erhalt des Parzellenbestandes und die gute Integration in die grüne Infrastruktur für alle Erholungssuchenden sind wichtige Aufgaben. Dazu gehört auch, dass sie nicht nur für die Inhaber*innen da sind, sondern auch eine elementare Naherholungsfunktion für andere haben.
Die zu Hamburgs Kleingärten getroffenen Vereinbarungen werden eingehalten. Bei Inanspruchnahme einzelner Flächen wird immer ein angemessener Ausgleich sichergestellt. Des Weiteren soll die ökologische Funktion der Kleingartenflächen zur Steigerung der Biodiversität gestärkt werden.
Straßenbaumbestand – Erhalt und Entwicklung
Neben Parks und Grünflächen spielen Bäume eine besondere Rolle für die Lebensqualität der Menschen und die Stadtnatur. Hamburg hat rund 223.000 Straßenbäume. Sie sorgen für ein angenehmes Mikroklima, prägen das Bild von Hamburg als grüne Stadt, sie sind wichtige Feinstaubfilter und CO2-Speicher. Der langfristige Schutz und Erhalt der Straßenbäume und ganz besonders des Bestands an Altbäumen ist dem Senat ein wichtiges Anliegen. Für besonders wertvolle und alte Bäume sollen besondere Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen gelten. Bei Verlusten und Fällungen verpflichten sich die Koalitionspartner, für angemessene Ersatzpflanzungen innerhalb des Stadtgebiets zu sorgen, damit der Gesamtbestand an Straßenbäumen mindestens stabil bleibt. Neue Pflanzstandorte sollen künftig von den Bezirken durch Erstellung entsprechender Konzepte schnell und aktiv identifiziert werden.
Es wird ein Straßenbaumprogramm zur Finanzierung von Nachpflanzungen und eine hohe Priorität des Baumschutzes und der Neupflanzung bei Umgestaltungen des Straßenraumes geben. Wenn im Einzelfall doch Bäume wegfallen, dann muss möglichst ortsnah Ausgleich geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen wir die Bäume in öffentlichen Parks und Grünflächen erhalten und den Baumbestand in Hamburg insgesamt ausbauen. In jedem Bezirk soll nach Möglichkeit in der Legislaturperiode mindestens eine neue Waldfläche entstehen.
Naturschutz
Zu einer lebenswerten Zukunftsstadt gehören Grünflächen und Naturschutzgebiete. Derzeit gibt es 35 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 7.124 Hektar. Der Anteil der Naturschutzgebiete am Stadtgebiet wird auf mindestens zehn Prozent erhöht, u. a. mit der Erweiterung der Naturschutzgebiete Kirchwerder Wiesen und Boberger Niederung.
Fast 20 Prozent der Landesfläche stehen unter Landschaftsschutz. Dort durchgeführte Naturschutzmaßnahmen werden, sofern fachlich und rechtlich geeignet, in ein Ökokonto gebucht.
Biodiversität in besiedelten Bereichen
Gerade auch in besiedelten Bereichen liegen große Potenziale für Artenschutz, Biodiversität und insbesondere Insektenschutz. Hier setzt die Koalition auf Kommunikation mit Wohnungswirtschaft, Architekt*innen und Handwerk sowie Immobilienbesitzer*innen und den Aufbau eines Netzwerkes, um Freiflächen für den Natur- und Artenschutz zu entwickeln und in Einklang mit den Erholungsmöglichkeiten aufzuwerten. Ferner wollen wir zur naturnahen Umgestaltung von privaten Gärten motivieren. Hierfür wird ein Programm „Steigerung der Biodiversität im besiedelten Bereich“ aufgelegt. Zu den Maßnahmen zählt auch die Aufnahme von Streuobstwiesen in den Katalog der gesetzlich geschützten Biotope.
Biotopkorridor Süderelbe – Moorgürtel dauerhaft umsetzen und sichern
Aus den Vereinbarungen der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Naturschutzverbänden zur Sicherung eines Klageverzichts bezüglich der A26 West ergibt sich die Verpflichtung zur langfristigen Umsetzung der Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Gebiet des Biotopkorridors Süderelbe – Moorgürtel. Hamburg wird hierfür Verträge mit Landwirten schließen und die Maßnahmen vor Ort umsetzen.
Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg!“
Mit dem Projekt „Natürlich Hamburg!“ will Hamburg eine nachhaltige Verbesserung der Artenvielfalt im gesamten Fördergebiet, eine natürlichere Gestaltung von Parks und Grünanlagen, die Verbesserung von Erholungs- und Informationsangeboten in Naturschutzgebieten sowie eine räumliche Vernetzung untereinander erreichen. Ab 2022 sollen die Maßnahmen aus dem Gesamtpflege- und Entwicklungsplan in den Naturschutzgebieten, den Park- und Grünanlagen, den Magistralen und im Biotopverbund umgesetzt werden.
Biosphärengebiet Hamburgische Elblandschaft
Die Koalitionspartner werden prüfen, ob ein Biosphärengebiet in der Metropolregion ein erfolgversprechender Baustein für mehr Biodiversität und Nachhaltigkeit sein kann.
Naturcent
Der Naturcent ist ein Erfolgsmodell. Er wird auf der Grundlage des vereinbarten Berechnungsmodells fortgeführt.
Naturschutzverbände
Die anerkannten Naturschutzverbände leisten in Hamburg wichtige Arbeit zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft sowie zur Umweltbildung. Die Koalitionspartner werden ihre Arbeit weiter fördern.
Umweltbildung im Nationalpark und in Naturschutzgebieten stärken
Mit dem Projekt „Erweiterung des Nationalpark-Infozentrums („Nationalpark-Haus Neuwerk“) soll die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit auf Neuwerk im hamburgischen Teil des UNESCO „Weltnaturerbe Wattenmeer“ gestärkt werden. Die bauliche Erweiterung soll insbesondere auch den ehrenamtlichen Naturschutz für den Nationalpark noch attraktiver machen und zu einer Stärkung der Aufgaben des Naturschutzes zum 30-jährigen Nationalparkjubiläum beitragen. Zugleich dient das Vorhaben der Verbesserung der CO2-Bilanz der Insel Neuwerk auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Wattenmeer-Region 2030 und als wichtiger Beitrag zum jüngst beschlossenen Entwicklungskonzept Neuwerk.
Zusätzlich soll das Boberger Dünenhaus in seiner Funktion als außerschulischer Lernort gestärkt werden, indem es um ein „grünes Klassenzimmer“ erweitert wird. Die Verknüpfung mit den Flächen des Naturschutzgebietes und einem geplanten Naturerfahrungsraum bietet dabei große Chancen für eine Verbindung von theoretischen Inhalten und Naturerlebnissen vor Ort.
Boden- und Flächenmanagement
Die Koalitionspartner setzen auf den Erhalt unversiegelter Flächen und naturnaher sowie klimarelevanter Böden. Hierfür sollen Moorböden in ihrer Funktion als klimarelevante Kohlenstoffspeicher entwickelt werden. Zudem soll der Flächenverbrauch messbar gemacht werden. Darüber hinaus wird die Koalition ein aus Entwässerungsgebühren finanziertes Entsiegelungsprogramm starten.
Bodenmanagement als Ressourcenschutz
Die Koalitionspartner setzen sich für den vorsorgenden Schutz der Böden als natürliche Ressource ein. Über qualifizierte Bodenmanagementvorhaben sollen der innerstädtische Materialkreislauf gestärkt und weniger natürliche Böden in Bauvorhaben importiert werden.
Wohnen und Gewerbe auf Altablagerungen
Die Nutzung von Flächen mit Altlasten für Wohnungsbau, Straßen oder Gewerbegebiete kann den Verbrauch von naturnahen Flächen reduzieren. Um mehr solcher Flächen auch für den Wohnungsbau zu mobilisieren prüfen die Koalitionspartner neue Formen der Nutzung von Altablagerungen.
Großräumiges Flächenpotenzial für Ausgleichsmaßnahmen
Um für zukünftige Ausgleichflächenbedarfe Vorsorge zu treffen, werden die Koalitionspartner ein von Umfang und Qualität her ausreichendes Ausgleichsflächenpotenzial erarbeiten.
Nachhaltigkeit
Nachhaltige Entwicklung – Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen
Hamburg setzt die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen um. Die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten und allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen, ist maßgebendes Ziel für den Senat.
Information und Kommunikation über die Themen Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit im Sinne der Sustainable Development Goals (SDG), den Bezug zu Hamburg, konkrete Maßnahmen der Stadt und Möglichkeiten zu eigenem Engagement werden ausgebaut und verstetigt. Parallel zum Klimaplan umfasst die Kommunikation alle Ressorts und Behörden, die Koordination liegt bei der für Umwelt und Klimaschutz zuständigen Behörde.
Die nachhaltige Entwicklung Hamburgs voranzubringen ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Der bestehende behördenübergreifende Arbeitskreis SDG als Koordinationsgremium wird fortgesetzt und durch die für Umwelt und Klimaschutz zuständige Behörde koordiniert. Zudem einigen sich die Koalitionspartner darauf, eine Zwischenbilanz der bisherigen Umsetzung der SDG zu ziehen, um davon ausgehend gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu strukturieren.
Die nötigen Fortschritte hin zu einer nachhaltigen Entwicklung lassen sich nur im respektvollen Miteinander und als Gemeinschaftswerk erreichen. Dafür soll das 2018 eingerichtete Nachhaltigkeitsforum als breit aufgestelltes zivilgesellschaftliches Gremium fortgesetzt werden. Partizipation und die Möglichkeit der Teilhabe aller und insbesondere junger Menschen sind für diesen Transformationsprozess essentiell.
Nachhaltige Veranstaltungen und Beschaffung
Der Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen wird entsprechend der Erfahrungen aus den Pilotveranstaltungen evaluiert und weiterentwickelt und perspektivisch für städtische Veranstaltungen verbindlich gemacht werden.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der Leitfaden für umweltfreundliche Beschaffung konsequent angewendet und unter Berücksichtigung der damit gesammelten Erfahrungen kontinuierlich aktualisiert werden soll. Außerdem werden die Koalitionspartner die beschlossene Weiterentwicklung (Senatsdrucksache Nr. 2019/00971) des Umweltleitfadens zum Leitfaden für nachhaltige Beschaffung aktiv vorantreiben, ihn um gerechte und nachhaltige Arbeits- und Produktionsverhältnisse im Ausland (Fairer Handel) erweitern und die Ausweitung auf Baumaterialien prüfen.