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Koalitionsvertrag Zusammenarbeit der Koalitionspartner

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Zusammenarbeit der Koalitionspartner: Koalitionsvertrag 2020

Die Koalitionsfraktionen bringen Gesetzesentwürfe und Anträge in die Hamburgische Bürgerschaft gemeinsam ein. Vor der Einbringung von Großen Anfragen und der Anmeldung von Aktuellen Stunden ist der jeweils andere Koalitionspartner rechtzeitig zu informieren.

Beide Koalitionsfraktionen verpflichten sich, in der Bürgerschaft, den Ausschüssen, und weiteren von der Bürgerschaft gewählten bzw. bestimmten Gremien nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Kein Koalitionspartner wird überstimmt. Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur verbindlichen Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Koalitionsfraktionen statt.

Im Senat wird kein Koalitionspartner überstimmt. Die Koalitionspartner vereinbaren, gemeinsam getroffene Entscheidungen auch gemeinschaftlich nach innen und außen zu vertreten. Die Koalitionspartner verpflichten sich, die in diesem Vertrag festgelegten Ziele auch auf bezirklicher Ebene zu vertreten und deren Umsetzung zu befördern.

Es wird unter dem Vorsitz des Ersten Bürgermeisters ein Koalitionsausschuss gebildet. Ihm gehören ferner an die Zweite Bürgermeisterin, die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und der Koalitionsparteien sowie je Koalitionspartner jeweils zwei weitere benannte Vertreter*innen. Der Koalitionsausschuss tagt auf Bitten eines Koalitionspartners. Es wird zudem eine regelmäßig einmal wöchentlich tagende Koordinierungsgruppe gebildet, bestehend aus dem Ersten Bürgermeister, der Zweiten Bürgermeisterin sowie den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und der Koalitionsparteien. Der jährliche Sitzungsturnus wird vorab festgelegt.

Im Senat legen die Koalitionspartner das Abstimmungsverhalten der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen Hamburgs und an Inhalt und Geist dieser Koalitionsvereinbarung. Sofern in Fragen, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt werden kann, wird sich Hamburg der Stimme enthalten. Der Erste Bürgermeister kann ohne vorherige Abstimmung im Senat jederzeit im Bundesrat das Wort ergreifen.

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