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Koalitionsvertrag Zusammenhalt und Teilhabe: Eine Stadt mit Zukunft für alle

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Zusammenhalt und Teilhabe: Eine Stadt mit Zukunft für alle

Alle Hamburger*innen sollen sich das Leben in unserer Stadt leisten können. Wir wollen, dass sie zu fairen Bedingungen arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können. Wir sind eine familienfreundliche Stadt mit guten Rahmenbedingungen, in der Kinder gut und chancengerecht aufwachsen. Daher schaffen wir bezahlbaren Wohnraum, bieten eine beitragsfreie Grundversorgung in der Kita an und sorgen für gerechte Bildungschancen und einen kostenlosen Ganztag in der Schule, für Ausbildungsplätze und ein Studium ohne Gebühren. Wer Unterstützung braucht – bei der Arbeitssuche, als Familie oder bei der Wohnungssuche, als Kind in der Kita oder Schule, beim Spracherwerb, bei der Ausbildung oder Arbeitssuche –, bekommt sie, wenn nötig auch mehrfach und dauerhaft. Inklusion verstehen wir im weitesten Sinn: gerechte und gleiche Teilhabe für alle, möglichst immer in allen Lebenslagen, denn niemand möchte länger als nötig auf fremde Hilfe angewiesen sein, sondern das eigene Leben so eigenständig selbstbestimmt in die Hand nehmen. Armut wollen wir nachhaltig bekämpfen. An diesen Leitgedanken richten wir unsere Sozial-, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik aus – politikfeldübergreifend und aufeinander abgestimmt, sozialraumorientiert in allen Nachbarschaften und mit dem Ziel, unsere Regelsysteme wirksam, bürgernah und inklusiv weiterzuentwickeln. Wir streben an, die Sozialraumorientierung unserer Politik weiter voranzutreiben, um individuelle staatliche Hilfen enger mit Entwicklung und Nutzung der sozialen Ressourcen im Stadtteil zu verknüpfen. 

Gerade in der Coronakrise zeigt sich der große soziale Zusammenhalt, der Hamburg auszeichnet. Hamburg hält zusammen und wir achten aufeinander. Auch die starke Hamburger Wirtschaft ist durch die Coronakrise schwer betroffen und viele Menschen haben   Sorge um ihren Arbeitsplatz oder um die Zukunft des Unternehmens, bei dem sie beschäftigt sind oder das sie selbst betreiben. Trotz aller finanziellen Herausforderungen werden wir nicht gegen die Krise ansparen. Mit unseren Unterstützungsleistungen für Unternehmen, aber auch für Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und neue Arbeit suchen, sorgen wir dafür, dass sie wieder eine Perspektive bekommen. Wir erhalten das stabile Fundament unserer Stadtgesellschaft, um gesellschaftliche Teilhabe und umfassende Chancengerechtigkeit für alle zu ermöglichen. 

Soziale Teilhabe stärken

Um gezielt und wirksam handeln zu können, arbeiten wir auf der Grundlage von  umfassendem Wissen und guter Kenntnis über die sozialen Verhältnisse in Hamburg. Der etablierte und produktive Ansatz der Lebenslagenberichte wird ergänzt und weiterentwickelt durch eine Verknüpfung mit der RISE-Berichterstattung zur sozialen Situation in Hamburg mit einem festen Set an Sozialindikatoren und wissenschaftlichen Themenfeldanalysen. 
Soziale und kulturelle Teilhabe aller Menschen ist ein wesentlicher Aspekt unserer Sozialpolitik. Unser Sozialstaat bietet viele Rechte und Ansprüche auf Unterstützung. Wir wollen dafür sorgen, dass diese Ansprüche den Berechtigten besser bekannt, einfacher beantragt und auch tatsächlich wahrgenommen werden. In diesem Zusammenhang werden wir auch überprüfen, ob und wie die unabhängige Sozial- und Rechtsberatung weiterentwickelt werden sollte. Als direkte Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Armutsbekämpfung werden wir einen Online-Teilhabenavigator einführen. Hierüber soll einerseits über gesetzliche Leistungen und Beratungsangebote zentral informiert sowie der Zugang zu Vergünstigen und das Wissen über einen einheitlichen, unbürokratischen Zugang zu kulturellen und sozialen Einrichtungen verbessert werden. Wir werden auf weitere Anbieter*innen (z. B. private Kultureinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine etc.) aktiv zugehen, um über den Teilhabenavigator spezielle, vergünstigte Angebote zu machen. Im Rahmen einer Kampagne soll der Teilhabenavigator regelmäßig beworben werden.

Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Leistungsempfänger*innen und Geringverdiener*innen ist in Hamburg erfolgreich gestartet und ermöglicht Frauen mit geringen finanziellen Mitteln eine selbstbestimmte Familienplanung. Solange es keine bundesweite Lösung gibt, werden wir an der kommunalen Kostenübernahme festhalten. 

Hamburg - Stadt der Guten Arbeit

In allen von der Stadt beeinflussbaren Bereichen müssen die Prinzipien von „Guter Arbeit“ gewährleistet werden. Befristete Arbeitsverträge müssen im öffentlichen Dienst oder in öffentlichen Unternehmen die Ausnahme sein; für sie gelten strenge Regularien. Unser Ziel ist es, die Zahl der sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen auch in den öffentlichen Unternehmen weiter signifikant zu reduzieren. Auf Bundesebene unterstützen wir Initiativen, sachgrundlose Befristungen ganz abzuschaffen.

Für die Zuwendungsempfänger*innen der Stadt soll möglichst eine entsprechende Tarifvorsorge im Haushalt vorgehalten werden, um strukturelle Tarifentwicklungen besser ausgleichen zu können. Der Mindestlohn von 12 Euro für städtische Beschäftigte, die Landesbetriebe und die öffentlichen Unternehmen wird regelmäßig überprüft und ggfs. auf weitere Bereiche im Einflussbereich der Stadt Hamburg ausgeweitet. Auch auf Bundesebene setzten wir uns für die Anpassung des Mindestlohns ein. Damit gute und faire Arbeitsbedingungen auch für Auftragnehmer*innen bei städtischen Vergaben gelten, wird das Vergabegesetz mit dem Ziel überarbeitet, die Tarifbindung und die Einhaltung des Hamburger Mindestlohns von zunächst 12 Euro pro Stunde zu einem Kriterium zu machen. Dabei werden außerdem soziale, beschäftigungspolitische, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Kriterien vorgesehen. 

Die Instrumente des Teilhabechancengesetzes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sollen in Hamburg noch intensiver genutzt werden. Damit besteht das Potenzial, auch Menschen, die seit langem arbeitslos sind, den Weg zurück in den Arbeitsmarkt und in eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen. Dabei ist es uns in Hamburg gelungen, Menschen gerade auch bei privaten Arbeitgeber*innen eine Perspektive zu geben. Unser ehrgeiziges Ziel ist es daher, bis zu 1.000 Arbeitsplätze bei privaten Arbeitgeber*innen zu vermitteln. Unsere Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberin wollen wir stärker wahrnehmen und auch in diesem Bereich mehrere hundert nach dem Teilhabechancengesetz geförderte Arbeitsplätze schaffen. Für Menschen, die es auch im Rahmen dieses Programms nicht schaffen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wollen wir zusätzlich zu den bereits bestehenden 275 kofinanzierten Beschäftigungsverhältnissen weitere Angebote schaffen und die Zahl der Arbeitsplätze in gemeinnützigen Teilhabe- und Beschäftigungsprojekten zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Infrastruktur in den Stadtteilen schrittweise im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten und als Teil eines Gesamtarbeitsmarktprogramms verdreifachen.

Zur Realisierung dieser Ziele wird die behördenübergreifende Kooperation unter Einbeziehung des Jobcenters team.arbeit.hamburg unter Federführung der für Arbeit zuständigen Behörde weiter gestärkt, um Beschäftigungsmöglichkeiten bei den öffentlichen Arbeitgebern der FHH zu identifizieren und die Auswahl und die notwendige Kofinanzierung gemeinnütziger Projekte mit Förderbedarf in den Stadtteilen zu ermöglichen. Durch Einbeziehung der Bezirke und weiterer Fachbehörden soll sichergestellt werden, dass an den realen Bedarfen zum Ausbau der sozialen und ökologischen Infrastruktur angesetzt wird.

Wir werden mit landeseigenen, zusätzlichen Qualifizierungsangeboten die Bemühungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters ergänzen, um Menschen, die ihre Arbeit in Folge der Coronakrise verloren haben, wieder eine berufliche Perspektive zu bieten. Hierzu wollen wir insbesondere Maßnahmen, die Teil- oder berufsqualifizierende Abschlüsse fördern, in den Blick nehmen. Die Koalitionspartner wollen hiermit gezielt die Frauenerwerbstätigkeit und die Chancen für die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung für andere am Arbeitsmarkt benachteiligte Zielgruppen erhöhen.

Aus landeseigenen Mitteln werden spezielle Projekte für Menschen gefördert, die besondere Unterstützung benötigen. Hierzu zählen insbesondere Alleinerziehende, die mit besonderen Angeboten wie Teilzeitqualifizierungen, geförderter Teilzeitausbildung und Coachings unterstützt werden. 

Die Instrumente für benachteiligte Zielgruppen werden wir auf den Prüfstand stellen und in ihrer Wirksamkeit weiter verbessern. Dabei setzen wir insbesondere auf abschlussorientierte und aufeinander aufbauende Maßnahmen, die den Menschen eine berufliche Perspektive nach ihren Vorstellungen und Fähigkeiten ermöglichen.

Um die Instrumente zur Arbeitsmarktförderung wie Weiterbildungs- und Beratungsangebote passgenau an den Bedürfnissen und Anforderungen des Hamburger Arbeitsmarktes auszurichten, wird ein Bündnis für gute Arbeit etabliert und aus der bundesweiten Erhebung des DGB „Index Gute Arbeit“ regelmäßig ein Hamburger Index erstellt. 

Die gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Familienkasse, den Bezirken und der Sozialbehörde ins Leben gerufenen Aktionstage zur Aufdeckung von ausbeuterischen Wohnverhältnissen werden fortgesetzt und künftig gemeinsam mit dem Zoll auch auf Arbeitsstellen und Arbeitgeber*innen ausgeweitet. Wer von Arbeitsausbeutung betroffen ist, wird dabei unterstützt, seine Ansprüche gegen eine*n Arbeitgeber*in durchzusetzen.

Fachkräfteeinwanderung und Arbeit für Geflüchtete in der Zukunftsstadt Hamburg 

Zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird eine gemeinsame Servicestelle von Innenbehörde, Sozialbehörde und Arbeitsagentur, das Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP) geschaffen. In diese wird auch die bisherige Beratungsstelle W.I.R. (Work and Integration for Refugees) integriert; die positiven Erfahrungen aus dem Projekt W.I.R. wie die klient*innenzentrierte, übergreifende Kooperation in der Betreuung werden genutzt. Insbesondere für Menschen, die zur Ausbildung nach Hamburg kommen, sollen alle gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten umfassend genutzt werden. Anpassungsqualifizierungen werden dem Bedarf entsprechend gemeinsam mit Bildungsträger und den zuständigen Kammern weiterentwickelt. Die entsprechenden Prozesse werden kund*innenfreundlich gestaltet. Mit guter Beratung soll der Weg in den Hamburger Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der beruflichen Vorerfahrungen und Potenziale der Menschen so geebnet werden, dass der berufliche Neustart für die zugewanderten Arbeitnehmer*innen und die Unternehmen in Hamburg gelingt. 
Wir betrachten die Anerkennung ausländischer Abschlüsse auch weiterhin als wichtigen Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Das Landesanerkennungsgesetz und sein Rechtsanspruch auf Beratung bleiben bestehen. Die zuständigen Stellen werden bedarfsgerecht ausgestattet, um Anträge zügig bearbeiten zu können. Die Anerkennungsberatung bleibt unabhängig von staatlichen Stellen ein Teil des Hamburg Welcome Centers. Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen werden wir dem Bedarf entsprechend gemeinsam mit Bildungsträger und den zuständigen Kammern weiterentwickeln. Dabei tragen wir dafür Sorge, dass Kurs- und Prüfungstermine in ausreichender Zahl verankert werden. Wenn nötig, legen wir die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung dieser Angebote rechtlich fest.

Auch für bereits hier lebende Geflüchtete ohne bzw. mit geringer Erwerbserfahrung, mit formaler, informeller oder ohne Qualifikation soll analog der Erfahrungen im Vorhaben W.I.R ein Angebot geschaffen werden, welches sie darin unterstützt, in Ausbildung und Arbeit zu kommen. Dabei sollen bisher benachteiligte geflüchtete Frauen durch auf ihre spezifischen Bedarfe zugeschnittene Maßnahmen stärker als bisher profitieren und auch die aus dem Heimatland mitgebrachten Qualifikationen und Kompetenzen stärker genutzt und gefördert werden.

Azubi-Wohnheime 

Wer auf dem Weg ins Berufsleben ist, braucht Wohnraum als Grundlage für den Start in diesen wichtigen neuen Lebensabschnitt. Wir schaffen Wohnungsmöglichkeiten für Auszubildende. Dies spielt auch im Rahmen der Fachkräftestrategie und der Wohnungspolitik des Senats eine herausragende Rolle. 
Gerade kleine und mittlere Unternehmen, von denen sich viele im Bereich der beruflichen Ausbildung engagieren, haben in der Regel nicht die Möglichkeiten und Ressourcen, ein eigenes Wohnangebot für potenzielle Auszubildende bereitzustellen. Deshalb setzen wir, gemeinsam mit Träger wie z. B. dem Azubiwerk, alle Anstrengungen zur Schaffung von Wohnheimen für Auszubildende fort. Wir wollen erreichen, dass in der nächsten Dekade hamburgweit mindestens 2.500 neue Wohnheimplätze entstehen. Die Wohn- und Lebenssituation von Auszubildenden und Fachschüler*innen soll Bestandteil der Fachkräftestrategie des Senates sein. Wir wollen eine eigene Förderrichtlinie für wohnbegleitende Beratung für Azubi-Wohnheime schaffen. So sollen insbesondere junge Menschen, die in Hamburg mit ihrer Ausbildung auch einen neuen Wohnort finden, gut in der Stadt ankommen und Fuß fassen können.  

Integration

Die Koalitionspartner werden auch in den kommenden Jahren alles daransetzen, gleiche Chancen und Teilhabe für alle Hamburger*innen zu ermöglichen und sicherzustellen. Zentrale Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist eine gemeinsame Sprache. Die Integrationschancen der neu in Hamburg angekommenen Menschen hängen daher in hohem Maße davon ab, ob ihnen ein schneller Zugang zu Sprachkursen ermöglicht werden kann. Bereits seit vielen Jahren ergänzt Hamburg die Sprachförderung des Bundes mit eigenen landesfinanzierten Angeboten. Die Koalitionspartner werden sich daher auf Bundesebene für eine Reform des Integrationskurssystems einsetzen, die das Ziel hat, den Zugang zu Integrationskursen auszuweiten, die Lernbedingungen zu verbessern und für bessere Arbeitsbedingungen bei den Lehrkräften zu sorgen. Zudem sollten hierbei die Erfahrungen aus der Corona-Zeit berücksichtigt werden – z. B. durch die zunehmende Bereitstellung von Online-Angeboten oder zusätzlichen Tutorien.

Die Einbürgerungsinitiative wird fortgesetzt. Der Erste Bürgermeister wird weiterhin alle Bewohner*innen Hamburgs, die nicht deutsche Staatsbürger*innen sind, aber die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit erfüllen, einladen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Die Koalitionspartner setzen sich darüber hinaus dafür ein, dass für lange hier lebende Menschen die Möglichkeit geschaffen wird, sich an den gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen unserer Stadt beteiligen zu können – und zwar unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Hamburg wird daher bei einer erneuten Diskussion dazu auf Bundesebene eine Grundgesetzänderung unterstützen, die es den Ländern erlaubt, das kommunale Wahlrecht auch auf hier wohnhafte Menschen mit langfristiger Aufenthaltserlaubnis aus Nicht-EU Staaten auszuweiten.

Das Integrationskonzept wird weiter fortgeschrieben. Der Integrationsbeirat soll gestärkt werden und unabhängiger agieren können. Konkret soll eine stärkere Verknüpfung des Integrationsbeirats mit der Bezirks- und Landesebene realisiert werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür werden geprüft. 

Die Koalitionspartner werden die erfolgreichen Bemühungen zur interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes weiterführen und für Bereiche, in denen Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, ausweiten, so dass der Anteil von Menschen mit Zuwanderungserfahrung im öffentlichen Dienst (z. B. Feuerwehr, Polizei, Verwaltung) und in öffentlichen Unternehmen (z. B. HVV) weiter erhöht wird. Dies gilt insbesondere auch für den höheren Dienst und den Bereich der Führungskräfte.

Zudem wird die Förderung der Hamburger Migrant*innen-Selbstorganisationen weiter ausgebaut. Hierzu werden die bestehenden Empowerment-Ansätze und Projekte weiter gestärkt und es wird darauf hingewirkt, dass Migrant*innen-Selbstorganisationen bei Ausschreibungen im Bereich der Regelförderung verstärkt angesprochen werden. Hierzu soll u. a. die Projektvergabe an Tandems aus erfahrenen Trägern und Migrant*innen-Selbstorganisationen ermöglicht werden. Um gerade unerfahrenere Projektträger und Migrant*innen-Selbstorganisationen zu unterstützen, wollen wir die Beratung in Zuwendungsfragen verbessern. 

Es wird sichergestellt, dass weiterhin ausreichend Plätze in öffentlich-rechtlichen Unterkünften zur Verfügung stehen.
 Die im Jahr 2016 mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ geschlossene Vereinbarung bleibt weiterhin Grundlage unserer Planung. Angesichts der aktuellen Entwicklung vor dem Hintergrund der Corona Pandemie zeichnet sich allerdings ab, dass es erforderlich sein kann, öffentliche Unterkünfte länger zu betreiben als bisher vorgesehen oder Platz- und Belegungsreduzierungen nicht wie vorgesehen durchführen zu können. Daher verständigen sich die Koalitionspartner darauf, mit den Initiativen vor Ort Gespräche über den weiteren Umgang mit Einrichtungen zu führen. Der Übergang in regulären Wohnraum wird durch die Fachstellen der Bezirke sowie durch spezielle Teams bei fördern und wohnen gefördert und begleitet. Das freiwillige Engagement für Geflüchtete wird weiterhin unterstützt und das Forum Flüchtlingshilfe fortgesetzt. 

Hamburg hat seit 2012 mit der Clearingstelle bereits ein wichtiges Instrument zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne Papiere geschaffen, die für die Kostenübernahme für die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen sorgt. Im Rahmen der Beratung können erfreulicherweise häufig sogar Rechtsansprüche verwirklicht und die Betroffenen so in eine reguläre Krankenversicherung aufgenommen werden. Die entsprechenden Kostenträger sollen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Unser Ziel ist, dass jede*r die medizinische Versorgung erhalten kann, die er bzw. sie benötigt, dass Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden können und Arztbesuche nicht aufgeschoben werden. In diesem Sinne werden wir das bisherige Angebot der Clearingstelle erneut auswerten und gezielt weiterentwickeln.

In Hamburg und Umgebung ist die Flüchtlingsambulanz seit über 20 Jahren für einen großen Teil der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien zuständig. Unsere Gesellschaft steht noch immer vor der Aufgabe, viele geflüchtete Menschen, die traumatische Erlebnisse hatten, zu integrieren. Diese Arbeit soll gestärkt werden. Das koordinierende Zentrum am UKE für die Beratung und Behandlung von traumatisierten Menschen nach Flucht oder Folter vernetzt alle Angebote in Hamburg, die für die Zielgruppe Leistungen im Bereich der psychosozialen Gesundheit erbringen. Insbesondere die Einbeziehung der nicht staatlichen Akteure und Initiativen im Flüchtlingsbereich sowie ambulanter psychotherapeutischer Praxen ist Ziel der zentralen Koordinierung für ein bestmögliches Versorgungsnetzwerk.

Für Familien und ihre Kinder mit Fluchterfahrung werden weiterhin zusätzliche Angebote der Familienförderung wie Eltern-Kind-Zentren und Elternlotsenprojekte insbesondere im Umfeld von Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bereitgehalten und bei Bedarf ausgebaut.  

Als Verfolgte sind die Sinti und Roma bis heute in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert. Die Koalitionspartner wollen daher den Beispielen aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bremen folgen, welche die öffentliche Wahrnehmung und die Gewährleistung gleicher Teilhabe dieser deutschen Minderheit verbessern wollen. Projekte, die sich vor allem mit dem Erhalt der Sprache, der Kultur und der Bildung von Sinti und Roma beschäftigen, werden fortgeführt bzw. gestärkt. Im Rahmen der Erinnerungskultur an die Verbrechen des Naziregimes wollen wir eine Beteiligung der Verbände weiter entwickeln.

Hamburg engagiert sich – ein Haus für Engagement und Räume für die Zivilgesellschaft 

Über eine halbe Millionen Hamburger*innen setzen sich freiwillig und unentgeltlich für ihre Nachbarschaft, für die Umwelt, Kultur, Sicherheit, Freizeit, in sozialen Problemlagen – kurz: für das gute Zusammenleben in unserer Stadt – ein. Während der Corona-Pandemie sind in sehr kurzer Zeit sehr viele neue Initiativen entstanden, die auf die Notlagen reagiert haben und helfen, die Krise zu bewältigen. Dieses Engagement zeigte sich auch schon in den vergangenen Jahren in der Geflüchtetenhilfe. Es ist eine feste Größe in der Stadt und macht Hamburg zu einer bunten, vielfältigen und solidarischen Stadt.

Die Koalitionspartner schätzen und fördern freiwilliges Engagement und wollen daher die fortgeschriebene Hamburger Engagementstrategie weiter umsetzen. Dazu gehören die Stärkung der Freiwilligenagenturen und die feste Verankerung von Freiwilligenkoordinator*innen in den Bezirksämtern. Wer sich in Hamburg engagieren will, soll schnell das passende Einsatzgebiet und gute Rahmenbedingungen finden. Dazu gehören verlässliche Ansprechpersonen vor Ort, kostenfreie Aus- und Fortbildungsangebote und auch digitale Hilfen für die Organisation und Bewerbung des Engagements.

Gerade junge Initiativen sind auf Orte der Zusammenkunft angewiesen. In einer attraktiven Stadt sind Räumlichkeiten ein besonders rares Gut. Wir wollen die vielen ehrenamtlich und zivilgesellschaftlich Aktiven deshalb mit einem Haus des Engagements als Kompetenzzentrum unterstützen. An einem etablierten Ort im Herzen der Stadt wie dem Museum für Hamburgische Geschichte werden wir die Nutzung von Räumlichkeiten für Arbeitsgruppen oder größere Versammlungen ermöglichen. So stärken wir das zivilgesellschaftliche Engagement von Anfang an nachhaltig.
Freiwillig Engagierte spielen bei der Integration der neu nach Hamburg gekommenen Menschen eine bedeutende Rolle. Zahlreiche Willkommensinitiativen und Integrationsprojekte ergänzen die städtischen Regelsysteme und tragen so entscheidend dazu bei, dass Hamburg die Herausforderungen in diesem Bereich gut bewältigen kann. Die Koalitionspartner wollen diese auch weiterhin unterstützen.

Viele Menschen engagieren sich im Rahmen eines Freiwilligendienstes. Dieses Engagement wollen wir zukünftig besser anerkennen und prüfen, inwiefern das Engagement bei der Aufnahme einer Hochschulausbildung berücksichtigt werden kann.

Die Arbeit der Fanprojekte der Hamburger Bundesligavereine wird weiter unterstützt. Die etablierten Formen der Zusammenarbeit von Fanprojekten und Polizei werden mit Blick auf Transparenz, Verlässlichkeit, Kommunikation und Differenzierung überprüft. Ziel ist die Sicherstellung einer zuverlässigen Kommunikation vor, während und nach den Spieltagen durch fest vereinbarte Ansprechpartner*innen sowie vierteljährlicher Auswertungsrunden.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Inklusion ist ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet für beide Koalitionspartner gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Feldern des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion ist ein Querschnittsthema und betrifft Menschen mit und ohne Behinderung. Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen sind für uns zentral. 

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird weiterhin konsequent umgesetzt und nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ fortgeschrieben. Die Stelle der*s Senatskoordinator*in des Senats für Menschen mit Behinderung wird als zukünftig hauptamtliche Stelle an der Spitze des Inklusionsbüros gestärkt.

Zur besseren Verwirklichung dieser Menschenrechte haben wir am Ende der vergangenen Legislatur ein neues Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Umbauten und Sanierungen im Rahmen des Klimaplans und im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit aufeinander abgestimmt und möglichst zeitgleich erfolgen sollen, um Synergien zu nutzen.

Gemeinsam mit der Privatwirtschaft wollen wir eine Initiative für mehr Barrierefreiheit im Handel und bei Dienstleistungen entwickeln. Das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit wird am Alsterdorfer Markt ausgebaut. Die Zahl der Teilnehmer*innen am Budget für Arbeit soll u.  a. in Kooperation mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verstärkt werden, um den Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze weiter zu erhöhen. 

Im Bereich der Sozialpsychiatrie wird die quartiersnahe Arbeit weiter ausgebaut.

Das Bundesteilhabegesetz wird konsequent umgesetzt. Menschen mit Behinderung sollen in jeder Situation über ihre Belange eigenständig und autonom entscheiden können. Stationäre Wohnangebote und besondere Wohnformen sollen weiterentwickelt und ausgebaut sowie inklusive Nachbarschaften mit gut zugänglichen Unterstützungsangeboten und barrierefreiem Wohnraum gefördert werden. Darüber hinaus wollen wir die Teilhabe an Arbeit für psychisch erkrankte Menschen verbessern. 

Konzepte von Quartierspflege und -assistenz werden in weiteren Quartieren erprobt. So unterstützen wir selbstbestimmtes Leben in der eigenen Nachbarschaft.

Die Integration von Geflüchteten mit Behinderung wollen wir weiter vorantreiben und daher prüfen, wie wir erfolgreich angelaufene Projekte fortführen können.

Die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung wollen wir weiter stärken. Deswegen soll die Barrierefreiheit der Wahllokale verbessert, der Partizipationsfonds niedrigschwellig auf den Weg gebracht und die bezirkliche Mitbestimmung evaluiert und gestärkt werden, insbesondere in Form der Inklusionsbeiräte.

Wohnungs- und Obdachlosigkeit überwinden 

Zu den verletzlichsten Gruppen in der Hamburger Stadtgesellschaft gehören Wohnungslose und insbesondere auf der Straße lebende Obdachlose. Zentral sind hierbei für uns die Prävention von Wohnungsverlust und die Wohnraumvermittlung.

Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit werden die Fachstellen für Wohnungsnotfälle personell verstärkt. Sie sollen sich auch stärker um von Obdachlosigkeit gefährdete, vor allem junge Frauen und Männer, in schwierigen Wohnkonstellationen kümmern (u. a. sogenannte Couchschläfer) um noch früher unterstützen zu können.

Auch zukünftig sollen spezielle Angebote, z. B. für Frauen, psychisch kranke Menschen oder Menschen, die nach einer erfolgreichen Langzeittherapie keinen eigenen Wohnraum gefunden haben und ein suchtmittelfreies Umfeld benötigen, vorgehalten werden. Bei Fördern und Wohnen wird ein Beschwerdemanagement eingeführt, das bei Bedarf vertrauliche Beratung ermöglicht. Wohnungslose Menschen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden durch die Ausweitung von besonderen Betreuungsangeboten bei der Anmietung von eigenem Wohnraum gezielt unterstützt. Um ehemals obdach- oder wohnungslose Menschen mit Pflegebedarf gut betreuen zu können, schaffen wir zusätzliche Plätze in einer besonderen Pflegeunterkunft.

Um noch mehr Menschen gezielt beim stufenweisen Übergang in eigenen Wohnraum begleiten zu können, werden wir Unterstützungsangebote wie Wohnen Plus ausbauen. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass es hierfür zwingend erforderlich ist, den Wohnungsbau für besondere Zielgruppen (WA-gebunden) weiter zu forcieren. Wir werden deshalb im Rahmen der in der Bürgerschaft schon beschlossenen Verdoppelung der Hilfen für Wohnungslose der sog. Stufe 3 ergänzend zu den bestehenden Hilfen ein Housing-First Modellprojekt für wohnungslose Haushalte auflegen.

Nach mehr als 100 Jahren ihres Bestehens werden wir für die Unterkunfts- und Unterstützungseinrichtung PIK As einen Neubau errichten. Dort werden auf einer Fläche von mehr als 1.700 m² barrierefrei bis zu 330 Betten, Räume für medizinische Anwendungen, eine ehrenamtliche Küche und eine Schwerpunktpraxis mit sieben Krankenzimmern entstehen. In Kooperation mit dem LEB (Landesbetrieb Erziehung und Beratung) wird es dann auch einen eigenständigen Betrieb für die Notübernachtung für jungerwachsene Obdachlose geben. Für die Zeit bis zur Fertigstellung des Neubaus werden wir ein Angebot für die Zielgruppe bereitstellen und die damit gemachten Erfahrungen in die Konzeption für das spätere Angebot im PikAs einfließen lassen. 

Die Angebote, die Gesundheitshilfen- und Straßensozialarbeit verbinden und Menschen individuell ansprechen, werden verstärkt. Zusätzlich wird zunächst eine weitere Tagesaufenthaltsstätte in Altona geschaffen. 

Besondere Unterstützung benötigen Obdachlose mit temporärem Pflegebedarf, wie er oft nach Krankenhausaufenthalten vorkommt. Die Koalitionspartner stimmen überein, dass Obdachlose aus dem Krankenhaus nicht direkt in ein Leben auf der Straße entlassen werden dürfen. Daher werden wir die Plätze der Krankenstube für Obdachlose ausweiten. In der Vergangenheit hat das Winternotprogramm dafür gesorgt, dass viele obdachlose Menschen in Hamburg im Winter nicht nur eine Unterkunft gefunden haben, sondern auch eine dauerhafte Perspektive für eine Zukunft jenseits der Straße gemeinsam mit den Sozialarbeiter*innen entwickeln konnten. Weiterhin soll bei Ausweitung des Beratungsangebots eine ausreichende Anzahl an Übernachtungsplätzen im Winter für alle Menschen in Hamburg, unabhängig von ihrem Rechtsstatus bereitgestellt werden.

Die Koalitionspartner wollen die Integration in den Arbeitsmarkt und die Prävention von Wohnungslosigkeit von EU-Zuwander*innen stärken und daher eine Pension für arbeitssuchende Zugewanderte aus der EU in Kooperation mit den Sozialpartner*innen und Wohlfahrtsverbänden auf den Weg bringen. Ein tragfähiges Konzept hierfür wird mit den Beteiligten gemeinsam entwickelt.

Wohnungs- und obdachlose Menschen mit psychischen Erkrankungen und vielfach ohne Bereitschaft externe Hilfe anzunehmen sind in regulären Wohnunterkünften schwer adäquat zu versorgen und häufig bereits „auf der Straße“ schwer zu erreichen. Für Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden und obdachlos sind, werden daher zusätzliche besondere Sprechstundenangebote in den Tagesaufenthaltsstätten vorgesehen. Darüber hinaus wird eine öffentlich-rechtliche Unterkunft speziell auf die Bedürfnisse ehemals Obdachloser mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet.

Kita-Ausbau und Steigerung der Qualität für unsere Kinder 

Im Rahmen des Schulbauprogramms werden überall dort, wo die Flächensituation es möglich macht, in den kommenden fünf Jahren auf den neuen Schulgeländen Kitas mit insgesamt rd. 5.000 neuen Kita-Plätzen errichtet. In allen Neubaugebieten sowie bei Wohnungsbauvorhaben in der inneren Stadt wird die Kita-Versorgung von Anfang an mitgeplant. Im Rahmen von Neubauvorhaben soll zudem immer geprüft werden, ob weitere Räumlichkeiten für Tagespflege- und Großtagespflegestellen geschaffen werden können. Die Bezirke legen ihre mit der für Familie zuständigen Behörde abgestimmten Kita-Ausbauplanungen der Senatskommission für Stadtentwicklung regelmäßig vor.

Eine gute, verlässliche und weitestgehend beitragsfreie Kindertagesbetreuung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern durch den Zugang zu frühkindlicher Bildung vor allem ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in Hamburg. Die Hamburger Doppelstrategie aus Qualitätsverbesserungen einerseits und einer gebührenfreien Grundbetreuung inklusive Mittagessen andererseits hat sich bewährt. Wir wollen das Frühstück in den Kitas so gestalten, dass alle Kinder gut versorgt sind und die Kitas jeweils über ein funktionierendes Konzept für das Frühstücksangebot verfügen. 

Zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation wird die mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburgs Kinder“ geschlossene Vereinbarung konsequent umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2021 wird im Krippenbereich eine Fachkraft vier Kinder betreuen. Im Elementarbereich wird der Fachkraftschlüssel schrittweise zum 01. Januar 2024 auf 1:10 erhöht.

Für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten (Einzelhandel, Gesundheitsberufe, Gastronomie- und Dienstleistungen) werden noch mehr zielgruppenorientierte Betreuungsangebote mit erweiterten Öffnungszeiten geschaffen. Hierbei werden auch die Möglichkeiten der Kindertagespflege besser einbezogen. Spätbetreuung (ab 20 Uhr) und Übernachtungsbetreuung sollen besser vergütet werden. 

Alleinerziehende und arbeitssuchende Eltern, aber auch Familien, in denen Geschwisterkinder geboren werden, wissen oft nicht ausreichend um bestehende Ansprüche zur Verlängerung der Kita-Gutscheine mit einer bisherigen erhöhten Stundenzahl. Wir werden daher sicherstellen, dass diese Ansprüche besser bekannt gemacht und auch in Anspruch genommen werden.

Viele Kitas machen ihren Kindern und Eltern besondere Zusatzangebote. Oft sind diese allerdings kostenpflichtig für die Eltern und bringen so hohe Zusatzkosten mit sich.  Wir wollen, dass kein Kind in den Kernbetreuungszeiten dauerhaft von besonderen Angeboten ausgeschlossen wird, weil die Eltern keine Zusatzleistungen buchen. Dass zunehmend Kitas für das ganz normale Regelangebot, das bereits durch den Kita-Gutschein finanziert ist, Zusatzbeiträge von den Eltern einfordern, wollen wir zukünftig unterbinden.

Die Kooperationen von Grundschulen mit Kitas werden durch Kooperationsverbünde zwischen Kitas und Grundschulen vor allem in den Stadtteilen ausgeweitet, in denen es einen überdurchschnittlichen Sprachförderbedarf gibt. Wir wollen Kitas und Grundschulen so ermöglichen, enger zusammenzuarbeiten und Kita und Grundschule zusammen zu denken, die Kinder gemeinsam in den Blick zu nehmen und die Übergänge von Kita zu Schule gut zu begleiten. Gleichzeitig werden wir die etablierten Sprachförderprogramme wie Kita plus verstärken. 

Zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs wird die Ausbildung auf hohem Niveau fortgesetzt. Insbesondere die berufsbegleitende Ausbildung und die Umschulung zum Erzieherberuf werden ausgeweitet. Projekte, die es mit Hilfe von modularer Qualifizierung besonderen Zielgruppen, wie z. B. Stadtteilmüttern, ermöglichen, sich zu sozialpädagogischen Assistent*innen ausbilden zu lassen, werden besonders fördert. Die erfolgreichen Programme z. B. mit Multiplikator*innen sowie Eltern-Kind-Zentren werden fortgesetzt. 

Die Tatsache, dass immer noch viele Kinder in Hamburg nicht richtig schwimmen lernen und die Hallenzeiten, die für Schwimmkurse zur Verfügung stehen, begrenzt sind, wollen wir in dieser Legislatur das Konzept zum Kita-Schwimmen so weiterentwickeln, dass Kitas ein besseres Angebot für Schwimmzeiten gemacht werden kann. Außerdem wollen wir prüfen, ob und wie wir Kitas in besonderen Lagen beim Bau eigener Lehrschwimmbecken unterstützen können. 

Allen Kindern einen guten Start zu ermöglichen, das ist unser Ziel. Für die Kita bedeutet das, dass wir im Bereich Inklusion noch besser werden müssen und die inklusive Lösung auch im Kita-Bereich gemeinsam umsetzen. Wir wollen die Beratung von Eltern mit behinderten Kindern weiter verbessern und dafür sorgen, dass auch für Familien mit besonderen Bedürfnissen die Wege möglichst kurz sind und auch beim Wechsel von der Krippe in den Elementarbereich kein Kita-Wechsel nötig wird.

Kinderschutz hat Priorität

Kinder haben Rechte! Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt diese fest und wir wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass sie auch im Grundgesetz verankert werden. 

Die Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe werden umgesetzt. Die Jugendhilfeinspektion wird unter Einbeziehung der Empfehlungen der Kommission weiterentwickelt. Das Personalbemessungssystem für den ASD wird unter Einbeziehung der Empfehlungen der Enquete-Kommission evaluiert. 

Angebote wie Erziehungsberatung, Paarberatung und Elternschulen halten wir weiter niedrigschwellig vor. Die Aus- und Fortbildung für den Allgemeinen Sozialen Dienst verbessern wir stetig weiter und schaffen mit dem dualen Studium am Rauhen Haus ein neues Angebot, das hilft, ausreichenden Fachkräftenachwuchs für die FHH, aber auch für freie Träger, die sich an dem Kooperationsmodell beteiligen, zu sichern.

Wir wollen, dass Eltern, Kinder und Jugendliche das Jugendamt stärker als einen Ort der Familienunterstützung wahrnehmen. Die Ombudsstelle, die zunächst als Pilotprojekt in Hamburg-Mitte gestartet wurde, wollen wir weiterentwickeln und sukzessive ausbauen. 

Die bewährte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität einschließlich der Obachtliste wird fortgesetzt. 

Die „Frühen Hilfen“  mit  Babylotsen  in  allen  Geburtskliniken, regionalen Familienteams und Elternlotsenprojekten in den Stadtteilen werden flächendeckend gesichert. 

Die verbindliche Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen mit dem Jugendamt wird weiter ausgebaut. An dem verpflichtenden Kitabesuch für Kinder aus Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf wird festhalten. 

Die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und dem Kinderkompetenzzentrum des Instituts für Rechtsmedizin wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung auch weiterhin verbindlich gestaltet. Mit gemeinsamen Fortbildungsreihen und einem regelmäßigen Austausch der Fachkräfte untereinander werden inhaltliche Weiterentwicklung und gemeinsames Verständnis und Haltung gefördert. Um Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, besser zu schützen, unterstützen wir die Bemühungen am UKE, ein Childhood-House einzurichten.

Wir unterstützen Familien und Kinder – von Anfang an!

Noch immer entscheidet zu oft die soziale bzw. die ökonomische Herkunft über Bildungs- und Aufstiegschancen. Das ist ein bundesweites Problem. Deshalb werden sich die Koalitionspartner auf Bundesebene für eine Kindergrundsicherung einsetzen – damit es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt, ob Kinder mit guten Chancen ins Leben starten. 

Mit dem Programm „Kinderleicht zum Kindergeld“ erhalten Eltern das Kindergeld ohne Behördengänge – und zukünftig auch digital – direkt aus der Geburtsklinik. Noch im Jahr 2020 sollen alle Hamburger Kliniken eingebunden sein. Gemeinsam mit Bremen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin sorgen wir mit dem Projekt ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) dafür, dass Eltern die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zukünftig zugeschickt sowie ihnen Kinder- und Elterngeld ausgezahlt wird, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und verschiedene Anträge zu stellen brauchen. Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftig auch der Kinderzuschlag automatisiert ausgezahlt werden kann. 

Weiterentwicklung der Jugendhilfelandschaft

Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit konnten wir in den letzten Jahren wieder finanziell stärken. Sie leisten einen besonders wichtigen Beitrag und schaffen abseits von Institutionen und Elternhaus Räume für Selbsterfahrung und Selbstorganisation von Interessen. Solche Räume schafft auch die Jugendverbandsarbeit, die durch die flächendeckenden Ganztagsschulangebote noch stärker als bisher auf eine gute Kooperation mit Schulen angewiesen ist. 

Hamburg hat seine Jugendarbeit für Lesben, Schwule, Bisexuelle, sowie für trans*, inter* und nicht binäre Menschen fortlaufend verbessert. Wir werden dafür sorgen, dass auch die Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe angemessen eingestellt sind und insbesondere spezielle Wohnangebote ermöglicht werden.

Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedarfen brauchen ein gutes und auf sie und ihre familiäre Situation abgestimmtes Setting. Dabei stellen wir fest, dass es für eine kleine Gruppe von Kindern und Jugendlichen keine ausreichenden Angebote gibt, diese zwischen Einrichtungen der Psychiatrie und Jugendhilfe hin- und her geschoben werden, in Haft kommen, in anderen Bundesländern untergebracht werden müssen oder über längere Zeit überhaupt keine passende Einrichtung gefunden wird. Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und auch in Hamburg ausreichende, individuell ausgerichtete, im Einzelfall auch hoch strukturiert ausgestaltete intensivpädagogische Angebote schaffen. Mit Hilfe der Koordinierungsstelle beim Paritätischen Wohlfahrtsverband werden wir weiterhin Kinder und Jugendliche in besonders herausfordernden Lebenslagen in die geeignete Hilfe vermitteln. Wir wollen die Rahmenbedingungen von Psychiatrie und Jugendhilfe weiter verbessern. Noch viel zu häufig wandern Kinder und Jugendliche zwischen diesen beiden Systemen, obwohl sie ein Zusammenwirken der beiden Systeme brauchen. Deshalb wollen wir eine gemeinsame Einrichtung von Jugendhilfe und Psychiatrie auf den Weg bringen. 

Prävention von und Schutz vor häuslicher Gewalt 

Wir wollen für alle Frauen ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben in Freiheit. Die Istanbul-Konvention setzen wir im Zuge der Fortschreibung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent um. Die Fortschreibung erfolgt unter breiter Beteiligung der Fachöffentlichkeit und soll auch Themen wie Gewalt im digitalen Raum und die verbesserte Koordination stärker konzeptionell aufgreifen. 

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit und wird mit einem umfassenden und einem in sich abgestimmten Gesamtansatz bekämpft, der von niedrigschwelligen dezentralen Beratungs- und Begleitungsangeboten über polizeiliche Maßnahmen, eine konsequente Strafverfolgung der Täter*innen sowie Therapieangeboten bis hin zu einem effektiven Schutz der Opfer reicht. Die zuständigen Stellen verzeichnen einen immer höheren Anstieg der Straftaten in diesem Bereich. Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir deswegen diese Bereiche gestärkt. Die weiteren Entwicklungen werden wir beobachten.

Prävention ist ein wirksames Mittel, um Gewalt zu beenden oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Die bisher geförderten Projekte comMIT!ment und StoP  werden daher fortgeführt. Weiterhin setzen wir auf die erfolgreiche Arbeit von wohnortnahen Peer to Peer-Projekten und wollen diese ausweiten. Hamburg wird zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen die Kampagne „Hamburg – Stadt ohne Partnergewalt“ fortsetzen.

Das neu eingerichtete sechste Frauenhaus soll genauso wie die anderen Frauenhäuser langfristig abgesichert und die 24/7 den Erfordernissen nach weiterentwickelt werden. Die Wohnraumvermittlung soll noch weiter intensiviert werden. Die Auslastung werden wir weiter beobachten. Die Sanierungsoffensive und den barrierefreien Ausbau werden wir weiterverfolgen. Einzelne Zielgruppen, wie psychisch kranke oder suchtkranke Frauen wollen wir besser versorgen können. 

Der Schutz von Sexarbeiter*innen und die Stärkung ihrer Rechte sind zentral. Die Evaluation des Kontaktanbahnungsverbots in St. Georg zeigt, dass dieses dem Schutzanliegen nicht gerecht wird. Wir wollen die parlamentarische Auswertung zügig voranbringen und auch dafür nutzen, zu identifizieren, welche geeigneten Maßnahmen auch für die Anwohner*innen zu Verbesserungen führen sowie den Schutz der betroffenen Sexarbeiter*innen vor Ausbeutung verbessern können.

Der Schutz vor Gewalt gegen geflüchtete und/oder zugewanderte Frauen soll gestärkt werden. Wenn die Mindestehedauer, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen zu können, nicht erfüllt wird, sieht die bestehende Gesetzeslage Härtegründe vor. Um diesen in der Praxis mehr Geltung zu verschaffen, sollen betroffene Personen durch Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde (Migrationsbehörde) hinsichtlich eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes beraten werden. Die Koalitionspartner setzen sich im Bund für die Aufhebung der Vorbehalte der Bundesregierung zum Artikel 59 Abs. 2 und 3 der Istanbul-Konvention ein, um auf eine Herabsetzung der Mindestdauer der Ehebestandszeit in § 31 Aufenthaltsgesetz hinzuwirken.

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