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Meldebescheinigung beantragen

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Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, welches bestimmte Personendaten enthält. Wenn Sie diese Daten nachweisen müssen, können Sie eine Meldebescheinigung beantragen. 

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Beschreibung der Leistung

Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Vor- und Nachname  
  • Gegebenenfalls: Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung)

Wenn Sie andere Daten nachweisen müssen, können Sie eine Meldebescheinigung mit weiteren Angaben beantragen. Diese kann folgende zusätzliche Daten enthalten:

  • frühere Namen,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum, Geburtsort und bei Geburt im Ausland den Staat,
  • Geschlecht,
  • Angaben zum gesetzlichen Vertreter,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
  • frühere Anschriften (auch im Ausland) gegebenenfalls mit Ein- und Auszugsdatum,
  • Familienstand sowie gegebenenfalls Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft,
  • Angaben zu Ehe- und Lebenspartnern beziehungsweise Ehe- und Lebenspartnerinnen,
  • Angaben zu minderjährigen Kindern,
  • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer von Personaldokumenten wie Personalausweis, Reisepass und eID-Karte

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erscheinen persönlich oder
  • Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten

Benötigte Unterlagen

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass im Original

Bei bevollmächtigten Personen: 

  • Vollmacht der Person, über die eine Meldebescheinigung ausgestellt werden soll, inklusive Angabe aller auszustellenden Daten
  • Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Person im Original
  • Personalausweis oder Reisepass der vollmachgebenden Person im Original oder in Kopie

Zu Beachten

Wenn Sie eine Meldebescheinigung für Ihr volljähriges Kind beantragen möchten, benötigen Sie eine Vollmacht.

In den Standorten des Hamburg Service vor Ort sind nur Daten ab 1987 abrufbar. Für Daten vor 1987 wenden Sie sich an die Stelle für Zentrale Meldeangelegenheiten in Harburg.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin mit der an Ihrem Wohnsitz zuständigen Stelle.
  • Sie erscheinen persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen die Ausstellung einer Meldebescheinigung.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die Meldebescheinigung.

Dauer

circa 5 Minuten

Gebühren

13,00 EUR pro Bescheinigung

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 18  Bundesmeldegesetz (BMG)

www.gesetze-im-internet.de/bmg/__18.html  

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Letzte Aktualisierung: 08.09.2024