Beschreibung der Leistung
Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnern und Verwaltungsrichter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht mit.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen vor rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht dieser Person nach dem Grundgesetz der Rechtsweg offen. Dieser Rechtsschutz wird vornehmlich durch die Verwaltungsgerichte gewährt. Rechtsstreitigkeiten können z. B. Streitsachen aus dem Ausländer- und Asylrecht, dem Schul-, Bau-, Beamten- Ordnungs- und Gesundheitsrecht betreffen.
Als gewählte Person sind Sie an der Teilnahme an den Sitzungen, zu denen Sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat Sie für die Zeit Ihres Einsatzes freizustellen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.
Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Wahljahr ist immer das Jahr vor Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit.
Die kommende Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.