Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Angehörige, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Hierbei gilt folgende Rangfolge:
- Ehegatte
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Enkel
- Großeltern
- Geschwister
- Geschwisterkinder
Hat der Verstorbene mit keiner dieser Personen in häuslicher Gemeinschaft gelebt, wird das Sterbegeld in gleicher Rangfolge an denjenigen gezahlt, dessen Unterhalt der Verstorbene getragen hat.
Sind keine Anspruchsberechtigten vorhanden, kann das Sterbegeld an denjenigen gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen oder den Verstorbenen bis zu seinem Tod gepflegt hat.
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)
Fristen
Keine