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Auskünfte aus dem Wasserbuch beantragen

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Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich.


 
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Beschreibung der Leistung

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register, ähnlich dem Grundbuch. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für Sie möglich. Durch Einsichtnahme in das Wasserbuch können Sie insbesondere folgende Informationen erhalten:

  • erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie Rechte und Befugnisse,
  • Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
  • Wasserschutzgebiete,
  • Risikogebiete
  • festgesetzte Überschwemmungsgebiete

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Der Antrag kann formlos sein.

Zu Beachten

Für Wasserrechte im Hafengebiet (ausgenommen Einleitungen, Entnahmen und Grundwasser) wird ein separates Wasserbuch bei der Hamburger Hafenbehörde Hamburg Port Authority (HPA) geführt. Über die jeweiligen Inhalte der Wasserbücher können Sie sich online im Metadaten-Portal METAVER informieren.

Wenn Sie Einsicht in Urkunden nehmen wollen, die Informationen über geheime Betriebseinrichtungen und Betriebsweisen enthalten, ist dies nur mit Zustimmung desjenigen gestattet, der an der Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
 

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Einsicht in das Wasserbuch bei der zuständigen Behörde.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Die Einsicht wird Ihnen gewährt oder ein Auszug wird Ihnen bereitgestellt.

Dauer

Je nach Art und Umfang Ihres Antrages kann es 1-4 Wochen dauern, bis Ihnen die Einsicht gewährt werden kann.

Gebühren

Die bloße Einsichtnahme in das Wasserbuch ist kostenfrei. Für die Erstellung von Auszügen fallen Kosten in Höhe von 1,65 EUR pro Seite an.

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Suchwörter: Wasserhaushaltsgesetz Wasserbehörde Wasserbenutzung Gewässer

Letzte Aktualisierung: 01.12.2024