Approbation Zahnarzt / Zahnärztin beantragen

Sie möchten als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre staatliche Zulassung (Approbation) beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Damit Sie in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Nur mit der Approbation dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden.
  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit.
  • Sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • wenn sich Ihr Name geändert hat gegebenenfalls zusätzlich: Heiratsurkunde oder Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
  • Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Approbation zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis persönlich ausgehändigt oder zugestellt.

Dauer

Die zuständige Stelle entscheidet spätestens 3 Monate nach Eingang Ihres vollständigen Antrages.

Gebühren

136,00 EUR - 375,00 EUR

zuzüglich Auslagen

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

§ 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/__2.html

§ 83 Approbationsordnung für Zahnärzte

https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/__83.html

§ 84 Approbationsordnung für Zahnärzte

https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/__84.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Zahnärztin Zahnärztin / Zahnarzt Zahnheilkunde Zahnmedizin

Letzte Aktualisierung: 15.08.2026