Beschreibung der Leistung
Der bisherige Zinssatz von 0,5% pro Monat wurde vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar erklärt. Der Zinssatz wird rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 01. Januar 2019 auf 0,15% pro Monat durch gesetzliche Neuregelung gesenkt.
- Die anspruchsvolle technische Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung erfolgt in allen Bundesländen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
- Sofern Sie die Voraussetzungen für die Herabsetzung der bereits festgesetzten Zinsen erfüllen, wird automatisch eine Neuberechnung der Zinsen vorgenommen.
- Sie erhalten einen geänderten Bescheid mit Erläuterungen zur vorgenommenen Berechnung der Nachzahlungszinsen.
- Die Bescheide mit Erläuterungen zur Zinsfestsetzung gehen Ihnen automatisch zu.
- Die Zustellung erfolgt ab Mitte Februar bis März 2023.
- Eine Änderung der Zinsfestsetzung wird nur zu Ihren Gunsten erfolgen. Ein Antrag ist nicht notwendig.
- Sollte bei Ihnen eine Zinserstattung errechnet werden, wird diese auf das dem Finanzamt bekannte Konto erstattet. Sollte keine Kontoverbindung hinterlegt sein, wird sich Ihr Finanzamt bei Ihnen melden.
- Bereits entrichtete Nachzahlungszinsen werden herabgesetzt. Sie erhalten keine Verzinsung auf die Erstattung (keine Zinseszinsen).