Hamburg.deHamburg ServiceSteuer-Zinsen neu berechnen

Steuer-Zinsen neu berechnen

Gesetzliche Neuregelung des Zinssatzes. Änderungen ausschließlich zu Gunsten des Steuerpflichtigen.
  •  

Beschreibung der Leistung

Der bisherige Zinssatz von 0,5% pro Monat wurde vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar erklärt. Der Zinssatz wird rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 01. Januar 2019 auf 0,15% pro Monat durch gesetzliche Neuregelung gesenkt.

  • Die anspruchsvolle technische Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung erfolgt in allen Bundesländen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
  • Sofern Sie die Voraussetzungen für die Herabsetzung der bereits festgesetzten Zinsen erfüllen, wird automatisch eine Neuberechnung der Zinsen vorgenommen.
  • Sie erhalten einen geänderten Bescheid mit Erläuterungen zur vorgenommenen Berechnung der Nachzahlungszinsen.
  • Die Bescheide mit Erläuterungen zur Zinsfestsetzung gehen Ihnen automatisch zu.
  • Die Zustellung erfolgt ab Mitte Februar bis März 2023.
  • Eine Änderung der Zinsfestsetzung wird nur zu Ihren Gunsten erfolgen. Ein Antrag ist nicht notwendig.
  • Sollte bei Ihnen eine Zinserstattung errechnet werden, wird diese auf das dem Finanzamt bekannte Konto erstattet. Sollte keine Kontoverbindung hinterlegt sein, wird sich Ihr Finanzamt bei Ihnen melden.
  • Bereits entrichtete Nachzahlungszinsen werden herabgesetzt. Sie erhalten keine Verzinsung auf die Erstattung (keine Zinseszinsen).

 

Informationen

Voraussetzungen

Bürgerinnen und Bürger, die für die Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 bis zum Umstellungszeitpunkt Nachzahlungszinsen i.H.v. 0,5% pro Monat bezahlt haben.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

keine

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie brauchen nichts tun und keine Anträge stellen. Ist eine Neuberechnung der Zinsen zu Ihren Gunsten erforderlich, erfolgt diese automatisch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dauer

Automatische Umsetzung der Korrekturbescheide im I. Quartal 2023

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Ggf. Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung

Rechtsgrundlage

§ 233a AO

§ 238 AO

Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12. Juli 2022

Artikel 97 § 15 Absatz 16 EGAO  

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Vollverzinsung Neuberechnung Zinsen Zinsfestsetzung Zinssatz Vertrauensschutz Finanzamt Neuberechnung Zinsen

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025