Beschreibung der Leistung
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie an Silvester und Neujahr (31.12. und 1.1.) Pyrotechnik der Kategorie F2, wie zum Beispiel Silvesterfeuerwerk, ohne Genehmigung nutzen.
An anderen Tagen ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins erlaubt.
Für Hamburg gilt: Unter Berücksichtigung der Wohndichte in Hamburg ist das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 nicht genehmigungsfähig. Sie können einen Antrag zwar stellen. Dieser wird aber in jedem Fall abgelehnt.