Voraussetzungen
Die Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung sind in jedem Einzelfall zu prüfen.
Benötigte Unterlagen
Die konkreten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Je nach Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen. Notwendig werden kann unter Anderem die Vorlage folgender Dokumente:
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
- Lageplan,
- Bauzeichnungen,
- Baubeschreibung.
- gegebenenfalls: Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis
Zu Beachten
Dieser Eintrag wird aufgrund der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung mit Wirkung zum 01.01.2026 aktuell überarbeitet. Er kann teilweise nicht mehr gültige Informationen enthalten.
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Einen Antrag einreichen darf dabei nur eine bauvorlageberichtigte Person, in der Regel zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin
Bedenken Sie, dass Sie im vereinfachten Verfahren gegebenenfalls noch Genehmigungen von anderen Behörden benötigen. Sie müssen eigenverantwortlich prüfen, ob alle Rechtsbereiche des Bauordnungs- und Baunebenrechts eingehalten werden. Wenn Sie stattdessen gerne alles aus einer Hand haben wollen, sollten Sie lieber das konzentrierte Verfahren wählen.
Bestehen Zweifel an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, können Sie diese frühzeitig mit einem Bauvorbescheid klären lassen. Dieser beantwortet jedoch nur Einzelfragen und ersetzt nicht die erforderliche Baugenehmigung.
Ihr Bauantrag kann unter Umständen zurückgewiesen werden, wenn die Unterlagen nach mehrfacher Nachforderung nicht vollständig sind.
Die Beratung außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren ist kostenpflichtig
Fristen
Antragsfrist: Keine. Die Baugenehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit Baumaßnahmen beginnen.
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben, beginnen.