Beschreibung der Leistung
Für die
- Errichtung,
- Änderung (zum Beispiel Umbau),
- Nutzungsänderung (zum Beispiel Umnutzung eines Ladens in eine Wohnung) sowie
- den Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Bei Beantragung einer Baugenehmigung können Sie zwischen dem vereinfachten Verfahren und dem konzentriertem Verfahren wählen. Im vereinfachten Verfahren prüft die zuständige Behörde nur die Einhaltung eines Teils der baurechtlichen Vorschriften. Daher ist das vereinfachte Verfahren der schnellste und kostengünstigste Weg zu Ihrer Baugenehmigung. Sie als Bauherr beziehungsweise Bauherrin müssen aber trotzdem alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die vorgeben wie, wo und was man bauen darf, einhalten - das obliegt allerdings der Verantwortung Ihrer Entwurfsverfassenden (Ihr Bauvorlageberechtigter oder Ihre Bauvorlageberechtigte). Das vereinfachte Verfahren wird vorwiegend bei Wohnungsbauangelegenheiten genutzt und ist auf bestimmte Vorhaben beschränkt.