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Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

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Wenn auf einem deutschem Seeschiff ein Kind geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, muss die Geburt vom Standesamt I in Berlin beurkundet werden. Der oder die Schiffsführende nimmt die Anzeige der Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil entgegen. Sind die Eltern verhindert, so darf die Anzeige auch von einer anderen Person vorgenommen werden, die bei der Geburt anwesend war.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Geburt eine Kindes auf einem deutschen Seeschiff unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
  • Das Seeschiff fährt unter deutscher Flagge.

Benötigte Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
      • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
  •  Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

Zu Beachten

keine

Fristen

Erstatten Sie die Anzeige der Geburt unverzüglich beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

Verfahrensablauf

  • Sie, als sorgeberechtigter Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, zeigen die Geburt bei der Schiffsführenden oder dem Schiffsführenden an.
  • Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei oder reichen Sie sie bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nach.
  • Das Standesamt I in Berlin verzeichnet die Geburt in seinem Geburtenregister.
  • Bestellte Urkunden können Ihnen zugesandt werden.

Dauer

Die Beurkundung erfolgt nach Eingang der Anzeige und aller erforderlichen Unterlagen beim Standesamt I in Berlin.

Informationen zur Bearbeitungsdauer erteilt Ihnen auf Nachfrage das Standesamt I in Berlin.

Gebühren

Informationen zu den Kosten und Gebühren erteilt Ihnen auf Nachfrage das Standesamt I in Berlin.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung der Geburt ab, können Sie beim zuständigen Personenstandsgericht in Berlin ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes stellen.

Rechtsgrundlage

§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__37.html



§ 31 Personenstandsverordnung - PStV

https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html



§ 33 Personenstandsverordnung - PStV

https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 09.09.2024