Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, muss die Geburt vom Standesamt I in Berlin beurkundet werden. Der oder die Schiffsführende nimmt die Anzeige der Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil entgegen. Sind die Eltern verhindert, so darf die Anzeige auch von einer anderen Person vorgenommen werden, die bei der Geburt anwesend war.