Beschreibung der Leistung
Sie möchten heiraten, jedoch kennt Ihr Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis und stellt ein solches nicht aus, müssen Sie von der Pflicht ein solches vorzulegen, „befreit“ werden.
Darüber kann nur ein Oberlandesgericht entscheiden. In Hamburg ist es das Hanseatische Oberlandesgericht. Ihr Standesamt ist Ihnen dabei behilflich im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung.